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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Krise im Bergbau - mögliche Zechenstillegung des EBV im Bereich Aachen (G-SIG: 11000387)

Bestand des EBV bis in die Mitte der 90er Jahre: Sicherung der notwendigen Kokskohlenbeihilfe und entsprechende Reduzierung des Selbstbehalts, Gültigkeit des Konzepts zur Wirtschaftlichkeit, Bereitstellung von öffentlichen Mitteln und Reduzierung von Ausbildungsstellen als Bedingung hierfür, Antrag auf Mittel des Benachteiligtenprogramms des Bundesbildungsministeriums für außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in entsprechender Größenordnung in EBV-Ausbildungsstätten gemeinsam mit der IHK Aachen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

27.05.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/27111.05.87

Krise im Bergbau — mögliche Zechenstillegung des EBV im Bereich Aachen

der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nachdem jetzt bekannt ist, daß von der Eschweiler Bergwerks- Verein AG (EBV) eine weitere Aufschließung im Bereich Settericher Graben als unwirtschaft lich angesehen wird, und da auch der noch bis 1995 geplante Abbau von Kohle im Gebiet der Zeche Emil Mayrisch durch die Krise der vertraglich verbundenen Maxhütte, Sulzbach, gefährdet ist, stellen wir die folgenden Fragen an die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Auf welche Weise will die Bundesregierung die für den Bestand des EBV notwendige Kokskohlenbeihilfe und die entsprechende Reduzierung des Selbstbehaltes sichern, um den Bestand des EBV bis in die Mitte der 90er Jahre zu ermöglichen?

2

Hat das vom EBV erarbeitete und von der Bundesregierung überprüfte Konzept zur Wirtschaftlichkeit des EBV bis in die Mitte der 90er Jahre weiterhin Gültigkeit?

3

Ist die Bundesregierung bereit, die zur Sicherung des EBV vorgesehenen öffentlichen Mittel in vollem Umfang bereitzustellen, und wie erklärt sich die reduzierte Rate im Haushalt 1987?

4

Ist es zutreffend, daß dem EBV die Reduzierung von Ausbildungsstellen von jährlich ca. 250 auf 70 von der Bundesregierung als Bedingung für die Zuweisung öffentlicher Mittel gestellt worden ist?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, daß nunmehr der EBV in Verbindung mit der Industrie- und Handelskammer Aachen außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in der Größenordnung der wegfallenden Ausbildungsplätze in den Ausbildungsstätten des EBV plant, für die Mittel des „Benachteiligten Programms" des Bundesbildungsministeriums beantragt werden sollen?

Wie steht die Bundesregierung dazu?

Bonn, den 11. Mai 1987

Frau Nickels Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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