Zwei Jahre Beschäftigungsförderungsgesetz
der Abgeordneten Hoss, Sellin, Stratmann und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Ist der Bundesregierung inzwischen bekannt, wie viele zusätzliche Arbeitsplätze, die auf die Regelungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes zurückzuführen sind, in den zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden sind?
Um wie viele Teilzeitarbeitsplätze handelt es sich dabei?
Trifft es zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland seit 1984 die Zahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer erheblich stärker zugenommen hat als die Gesamtbeschäftigung?
Kann die Bundesregierung den Befund des Wissenschaftszentrums Berlin bestätigen, nach dem in der Bundesrepublik Deutschland zwischen Juni 1984 und Juni 1985 die Zahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer um rd. 600 000 auf annähernd 1,5 Millionen angestiegen ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung neuere Umfragen nach Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes, die darauf hindeuten, daß mittlerweile rd. 1,75 Millionen Menschen (8 % aller abhängig Beschäftigten) mit befristeten Arbeitsverträgen arbeiten (Quelle: Internationale Chronik zur Arbeitsmarktpolitik des Wissenschaftszentrums Berlin, Heft 28, April 1987)?
Wie hat sich in der Bundesrepublik Deutschland seit 1984 im Jahresdurchschnitt die Anzahl beschäftigter Arbeitnehmer entwickelt?
Wie hat sich in der gleichen Periode die Anzahl der abhängig Beschäftigten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis entwickelt?
Nach Auffassung des Wissenschaftszentrums Berlin deutet die Entwicklung der vergangenen Jahre darauf hin, daß mehr befristete Beschäftigung keineswegs mit zusätzlicher Beschäftigung gleichzusetzen ist, sondern eher mit einem Verlust an Dauerarbeitsplätzen einhergeht. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Aussage?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in den vergangenen drei Jahren sowohl die Überstunden als auch die befristete Beschäftigung zugenommen haben, d. h. mehr befristete Arbeitsverhältnisse nicht zu einem Abbau von Überstunden geführt haben?
Trifft es nach den Informationen der Bundesregierung zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen jede zweite Neueinstellung befristet erfolgt? Wie beurteilt die Bundesregierung dies?
Wie bewertet die Bundesregierung Schätzungen, nach denen von befristet Eingestellten nur ein Drittel in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden? Zieht die Bundesregierung daraus die Schlußfolgerung, daß für die Mehrheit der befristet Beschäftigten Praktiken des „Heuerns und Feuerns" gelten?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, welche Gruppen der zunächst befristet Eingestellten in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden? Wie ist dabei die Anzahl von Männern und Frauen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß überdurchschnittlich viele teilzeitbeschäftigte Frauen befristet erwerbstätig sind, so daß sich bei diesen arbeitsrechtliche Diskriminierungen mit niedrigen Verdiensten und entsprechenden Benachteiligungen bei der sozialen Sicherung kumulieren?
Trifft es zu, daß 1985 jede(r) sechste (17 %) Jugendliche unter 25 Jahren befristet beschäftigt war? Wie ist dabei der Anteil von Männern und Frauen?
Wie viele (jugendliche) Männer und Frauen sind gegenwärtig befristet beschäftigt?
Das Wissenschaftszentrum Berlin führt gegenwärtig im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung eine empirische Untersuchung zum Befristungsaspekt des Beschäftigungsförderungsgesetzes durch. Trifft es zu, daß die Ergebnisse dieser Untersuchung voraussichtlich erst Ende 1988 vorliegen werden?
Wann hat die Bundesregierung die Absicht, angesichts der Brisanz der befristeten Beschäftigung einen Zwischenbericht zu den Auswirkungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes zu veröffentlichen?