Sozio-kulturelle Planungskriterien in der Entwicklungszusammenarbeit
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat im März 1982 die Bundesregierung aufgefordert, kulturelle Faktoren in der Entwicklungszusammenarbeit stärker zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat in ihren Grundlinien der Entwicklungspolitik im April 1986 dazu ausgeführt: „Entwicklung kann Probleme lösen, aber auch neue schaffen. Richtung, Geschwindigkeit und Inhalt des soziokulturellen Wandels lassen sich von außen weder vorgeben noch vorhersagen. Entwicklungspolitik muß deshalb soweit wie möglich an kulturelle und soziale Gegebenheiten anknüpfen, um einen evolutionären Wandel zu unterstützen."
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit wurden zwischenzeitlich „Sozio-kulturelle Planungskriterien" entwickelt, die in den nächsten Jahren schrittweise in die Entwicklungszusammenarbeit eingeführt, erprobt und gegebenenfalls modifiziert werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Weshalb werden die erarbeiteten „Sozio-kulturellen Planungskriterien" des Bundesministeriums für wirtschaft liche Zusammenarbeit nicht dem Deutschen Bundestag sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sondern zur Zeit noch als ein internes Papier des Ministe riums behandelt?
2. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Umorientierung ihrer Entwicklungspolitik?
3. In welcher Weise werden a) zur Zeit, b) zukünftig soziokulturelle Planungskriterien in Planung und Durchführung von Projekten angewandt? In welchen Fällen führten diese Anwendungen a) zu Modifikationen, b) zur Aufgabe von Projekten?
4. Ist daran gedacht, diese Kriterien als Ausschlußkriterien für Projekte zu verwenden, die angeben können, unter welchen Umständen Entwicklungsprojekte in keinem Fall zu befürworten sind? Wenn daran nicht gedacht ist, unter welchen Voraussetzungen werden sozio-kulturelle Faktoren ernster genommen als politische und wirtschaftliche Interessen?
5. In welcher Weise sollen sozio-kulturelle Planungskriterien für die Durchführungsorganisationen der bundesdeutschen Entwicklungszusammenarbeit verbindlich gemacht werden?
6. Weshalb wird in den Projektkriterien des BMZ bei Großprojekten zwar nach den Auswirkungen auf das Projekt und auf die „Nation" im ethnisch heterogenen Milieu durch die Wahl von Standort, Träger und Sektor gefragt, nicht aber nach Auswirkungen für die betroffene lokale Bevölkerung durch das geplante Großprojekt?
7. Welche Position wird die Bundesregierung einnehmen, wenn, wie in den sozio-kulturellen Planungskriterien vorgesehen, die „für die Zielgruppen legitimen Führungsinstanzen" nicht identifiziert werden können? Was beabsichtigt das BMZ, seinen Durchführungsorganisationen zu empfehlen, wenn unterschiedliche Führungsinstanzen nebeneinander agieren (z. B. staatliche Macht, traditionelle Dorfführung, lokale Bauernorganisationen, Mission, traditionelle religiöse Führer)? Wie ist geplant vorzugehen, wenn einige der legitimen Führungsinstanzen das Projekt befürworten, andere jedoch nicht, und wie ist nach Auffassung des BMZ „legitime Führungsinstanz" definiert?
8. Was versteht das BMZ unter „Komplexitätsgrad", wenn „mei neueneingeführten Problemlösungsmechanismen evolutionär an die Kompetenz der Zielgruppe" angeknüpft werden muß? Geht das BMZ davon aus, daß nur „evolutionäre" Anknüpfungen zulässig sind, und welche Logik der Entwicklung von Kompetenzstufen wird hier zugrunde gelegt?
9. Welche Projekte sind gemeint, bei denen kulturelle Homogenität der Zielbevölkerung erforderlich ist? Geht das BMZ davon aus, daß kulturelle Homogenität ein entwicklungspolitisches Ziel ist oder gerade nicht?
10. Welche Modifizierungen sieht das BMZ vor, wenn „die Akzeptanz für Erschwernisse und Umgewöhnung" durch a) Großprojekte und b) Beratungsprojekte nicht gewährleistet werden kann? Wie ist nach Auffassung des BMZ diese „Akzeptanz" herbeizuführen, und wie soll „ausreichende Legitimität" der projekttragenden Institutionen herbeigeführt werden?
11. Weshalb werden die bis jetzt vorgeschlagenen sozio-kulturellen Planungskriterien nur zur Hilfestellung für den Projektbearbeiter bei der Beurteilung des bislang vernachlässigten „Faktor Mensch" eingesetzt, und warum wird nicht der wirksame Schutz der Menschenrechte lokaler Bevölkerungen vor den Auswirkungen der Entwicklungshilfe und zum Schutz ihrer Umwelt zum zentralen Kriterium erhoben?
12. Weshalb ist die Achtung selbstbestimmter Entwicklung nicht zum Kriterium erhoben worden? Müßten nicht die Beweislast für die „Nicht-Schädlichkeit" eines Projekts dem Projektbefürworter auferlegt werden? Gälte es nicht nachzuweisen, daß ein Projekt selbstbestimmte Entwicklung gerade nicht verhindert, was hieße, zunächst generell von der Vermutung der überwiegenden Schädlichkeit eines Projektes auszugehen?
13. Weshalb werden mögliche Gefährdungen der Menschenrechte betroffener lokaler Bevölkerungen nicht zum Kriterium erhoben? An welche Menschenrechte wäre zu denken? Wie ließe sich der Schutz der Menschenrechte wirksam sichern und kontrollieren?
14. Ist daran gedacht, die Not- und Katastrophenhilfe mit der Entwicklungspolitik zu verknüpfen? Hat die bisherige Entwicklungshilfe die Flüchtlingsströme nicht verhindert und auch nicht verhindern können?
Fragen14
Weshalb werden die erarbeiteten „Sozio-kulturellen Planungskriterien" des Bundesministeriums für wirtschaft liche Zusammenarbeit nicht dem Deutschen Bundestag sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sondern zur Zeit noch als ein internes Papier des Ministe riums behandelt?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Umorientierung ihrer Entwicklungspolitik?
In welcher Weise werden a) zur Zeit, b) zukünftig soziokulturelle Planungskriterien in Planung und Durchführung von Projekten angewandt?
In welchen Fällen führten diese Anwendungen a) zu Modifikationen, b) zur Aufgabe von Projekten?
Ist daran gedacht, diese Kriterien als Ausschlußkriterien für Projekte zu verwenden, die angeben können, unter welchen Umständen Entwicklungsprojekte in keinem Fall zu befürworten sind?
Wenn daran nicht gedacht ist, unter welchen Voraussetzungen werden sozio-kulturelle Faktoren ernster genommen als politische und wirtschaftliche Interessen?
In welcher Weise sollen sozio-kulturelle Planungskriterien für die Durchführungsorganisationen der bundesdeutschen Entwicklungszusammenarbeit verbindlich gemacht werden?
Weshalb wird in den Projektkriterien des BMZ bei Großprojekten zwar nach den Auswirkungen auf das Projekt und auf die „Nation" im ethnisch heterogenen Milieu durch die Wahl von Standort, Träger und Sektor gefragt, nicht aber nach Auswirkungen für die betroffene lokale Bevölkerung durch das geplante Großprojekt?
Welche Position wird die Bundesregierung einnehmen, wenn, wie in den sozio-kulturellen Planungskriterien vorgesehen, die „für die Zielgruppen legitimen Führungsinstanzen" nicht identifiziert werden können?
Was beabsichtigt das BMZ, seinen Durchführungsorganisationen zu empfehlen, wenn unterschiedliche Führungsinstanzen nebeneinander agieren (z. B. staatliche Macht, traditionelle Dorfführung, lokale Bauernorganisationen, Mission, traditionelle religiöse Führer)?
Wie ist geplant vorzugehen, wenn einige der legitimen Führungsinstanzen das Projekt befürworten, andere jedoch nicht, und wie ist nach Auffassung des BMZ „legitime Führungsinstanz" definiert?
Was versteht das BMZ unter „Komplexitätsgrad", wenn „mei neueneingeführten Problemlösungsmechanismen evolutionär an die Kompetenz der Zielgruppe" angeknüpft werden muß?
Geht das BMZ davon aus, daß nur „evolutionäre" Anknüpfungen zulässig sind, und welche Logik der Entwicklung von Kompetenzstufen wird hier zugrunde gelegt?
Welche Projekte sind gemeint, bei denen kulturelle Homogenität der Zielbevölkerung erforderlich ist?
Geht das BMZ davon aus, daß kulturelle Homogenität ein entwicklungspolitisches Ziel ist oder gerade nicht?
Welche Modifizierungen sieht das BMZ vor, wenn „die Akzeptanz für Erschwernisse und Umgewöhnung" durch a) Großprojekte und b) Beratungsprojekte nicht gewährleistet werden kann?
Wie ist nach Auffassung des BMZ diese „Akzeptanz" herbeizuführen, und wie soll „ausreichende Legitimität" der projekttragenden Institutionen herbeigeführt werden?
Weshalb werden die bis jetzt vorgeschlagenen sozio-kulturellen Planungskriterien nur zur Hilfestellung für den Projektbearbeiter bei der Beurteilung des bislang vernachlässigten „Faktor Mensch" eingesetzt, und warum wird nicht der wirksame Schutz der Menschenrechte lokaler Bevölkerungen vor den Auswirkungen der Entwicklungshilfe und zum Schutz ihrer Umwelt zum zentralen Kriterium erhoben?
Weshalb ist die Achtung selbstbestimmter Entwicklung nicht zum Kriterium erhoben worden?
Müßten nicht die Beweislast für die „Nicht-Schädlichkeit" eines Projekts dem Projektbefürworter auferlegt werden?
Gälte es nicht nachzuweisen, daß ein Projekt selbstbestimmte Entwicklung gerade nicht verhindert, was hieße, zunächst generell von der Vermutung der überwiegenden Schädlichkeit eines Projektes auszugehen?
Weshalb werden mögliche Gefährdungen der Menschenrechte betroffener lokaler Bevölkerungen nicht zum Kriterium erhoben?
An welche Menschenrechte wäre zu denken?
Wie ließe sich der Schutz der Menschenrechte wirksam sichern und kontrollieren?
Ist daran gedacht, die Not- und Katastrophenhilfe mit der Entwicklungspolitik zu verknüpfen?
Hat die bisherige Entwicklungshilfe die Flüchtlingsströme nicht verhindert und auch nicht verhindern können?