Tätigkeit der Hanns-Seidel-Stiftung und der Konrad-Adenauer-Stiftung in Ecuador
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Veröffentlichung eines Artikels der „tageszeitung" über die Projektaktivitäten der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) und der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) in Ecuador löste dort einen innenpolitischen Streit zwischen der Regierung und der oppositionellen Christdemokratischen Partei im Vorwahlkampf aus. Anläßlich der Zusammenarbeit der HSS mit einer der Christdemokratie nahestehenden Stiftung (FEEH) war es 1984 zu einer Doppelfinanzierung der Christdemokratischen Partei durch zwei bundesdeutsche Stiftungen gekommen, da bereits die KAS seit Jahren die Christdemokratische Partei Ecuadors in Millionenhöhe aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit unterstützt. Eine solche Doppelfinanzierung ist nach bundesdeutschem Stiftungsrecht untersagt. Zum Abbruch der Zusammenarbeit zwischen HSS und FEEH kam es 1984 durch die politische Intervention des ehemaligen Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Dr. Warnke, da dieser sich für die Unterstützung der Regierung Ecuadors durch die HSS aussprach. Die mit einer Klage gegen die HSS drohende FEEH-Stiftung wurde seitens der Regierung Ecuadors, der neuen Projektpartnerin der CSU-nahen Stiftung, gedrängt, auf die Einlösung der Vertragsforderungen gegenüber der HSS zu verzichten.
In der Antwort der Bundesregierung vom 2. April 1987 (Drucksache 11/135) werden die in der „tageszeitung" vom 24. Januar 1987 aufgestellten Zusammenhänge dementiert. Laut Veröffentlichung der „tageszeitung" vom 18. Mai 1987 besagen jedoch schriftliche Erläuterungen des Leiters der Auslandsabteilung der HSS, daß die Veröffentlichungen in der „tageszeitung" vom 24. Januar 1987 den Tatsachen entsprechen. Der Leiter der Auslandsabteilung der HSS selbst stellt in Briefen fest, daß die KAS die Christdemokraten in Ecuador finanziert, was nach dortigem Recht verboten ist, daß es 1984 durch die Aktivitäten der HSS mit der FEEH zu einer Doppelfinanzierung der Partei kam, und daß bundesdeutsche Stiftungen sich in innenpolitische Auseinandersetzungen in Ecuador eingemischt haben (z. B. Wahlkampf), was laut hiesiger Richtlinien zur Stiftungsarbeit untersagt ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung um den Tatbestand der direkten oder indirekten Parteienfinanzierung im Fall der Projektförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Ecuador mit dem Träger FESO, dies insbesondere angesichts der Tatsache, daß die Haushaltsunterlagen der Bundesregierung selbst den Zweck der Zusammenarbeit zwischen KAS und FESO wie folgt beschreiben: Bildungsmaßnahmen, Herausgabe von Publikationen und Hilfe beim Aufbau der Partnerorganisation Partido Democrata Christiano del Ecuador?
In welcher Form haben sich bundesdeutsche Stiftungen in den Wahlkampf zur Präsidentschaftswahl 1984 in Ecuador eingemischt, und welche Stiftungen sind von der Aussage des Leiters der Auslandsabteilung der Hanns-Seidel-Stiftung betroffen, die er in einem Schreiben vom 9. Januar 1985 an den Direktor der ecuadoreanischen Partnerstiftung FEEH trifft: „Dies gilt insbesondere für den letzten Wahlkampf in Ecuador, in dem die Tätigkeit der deutschen Stiftungen zeitweise zu innenpolitischen Auseinandersetzungen führte. "?
Welche bundesdeutsche Stiftung mußte sich aufgrund ihrer Einmischung in den Wahlkampf in Ecuador zeitweise aus Ecuador zurückziehen?
Welche Konsequenzen für die Hanns-Seidel-Stiftung und die Konrad-Adenauer-Stiftung hat die nach den Stiftungsrichtlinien untersagte Doppelfinanzierung der ecuadoreanischen Stiftung FEEH durch oben genannte bundesdeutsche Stiftungen, die der Leiter der Auslandsabteilung der HSS in seinem Brief vom 9. Januar 1985 selbst wie folgt beschreibt: „Es hat sich jedoch herausgestellt, daß im personellen wie im sachlichen Bereich bei der FEEH Überschneidungen mit anderen Projekten anderer deutscher Stiftungen vorliegen (z. B. INEFOS, CEH, CORDES). "?
Aus welchem Grund hat die Hanns-Seidel-Stiftung die vertraglich eingegangene Projektförderung für die Stiftung FEEH aufgekündigt, wenn nicht die politische Absicht des damaligen Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Dr. Warnke, statt mit der oppositionellen Christdemokratie doch mit der Regierungsseite zusammen arbeiten zu wollen, der Auslöser für den Partnerwechsel für die Hanns-Seidel-Stiftung gewesen ist?
Hat die Bundesregierung sich inzwischen kundig gemacht, was der genaue Inhalt des B riefes des ehemaligen Vorsitzenden der lateinamerikanischen Christdemokratie (ODCA), Aristides Calvani; an den ehemaligen Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Dr. Warnke, vom 18. Oktober 1984 ist, in dem Herr Calvani Herrn Dr. Warnke auffordert, den Abbruch des Projektes der Hanns-Seidel-Stiftung mit der FEEH zu verhindern und der der Berliner „tageszeitung" im O riginal vorliegt?
Warum war die Bundesregierung 1984 und 1985 nicht über die Klageabsicht der FEEH gegen die Hanns-Seidel-Stiftung auf Anraten der Konrad-Adenauer-Stiftung unterrichtet, angesichts der Tatsache, daß laut Reiseprotokoll der Hanns-Seidel-Stiftung der Leiter der Auslandsabteilung selbst während seines Aufenthalts in Quito dem Vertreter der bundesdeutschen Botschaft mitteilte: „Auf keinen Fall könne mit der FEEH gepokert werden, die auf Anraten der HSS-Schwesterstiftung gegen die HSS prozessieren solle und wolle", und angesichts der Tatsache, daß der Vorsitzende der Hanns-Seidel-Stiftung am 7. März 1985 eine Schadensersatzforderung über 550 000 DM für die FEEH von deren Anwalt erhielt, die bis zum Ende des Monats zu zahlen sei und bei Nichtzahlung die Klage eingereicht werde?
Warum hat die Bundesregierung der Hanns-Seidel-Stiftung Gelder für die Zusammenarbeit mit der FEEH ausgezahlt, wenn eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zwischen FEEH und HSS unter formalen Gesichtspunkten nie gegeben war und angesichts der Bedenken gegenüber den Abrechnungsbelegen der FEEH, wie sie der Leiter der Auslandsabteilung der HSS gegenüber der FEEH in seinem Brief vom 9. Januar 1985 selbst äußert: „Die uns vorliegenden Seminarabrechnungen haben wir bislang nur mit größten Bedenken akzeptiert. Wir würden eine weitergehende Prüfung dieser Seminarabrechnungen in beiderseitigem Interesse gerne vermeiden."?
Hat die Bundesregierung eine Überprüfung dieser Seminarabrechnungen vorgenommen, und wenn nicht, wird sie dies auf dem Hintergrund obiger Aussage des Leiters der Auslandsabteilung der HSS tun?
Hat die Hanns-Seidel-Stiftung die 1984 von der Bundesregierung genehmigten Gelder in Höhe von 1,4 Mio. DM für das FEEH-Projekt für andere Projekte in Ecuador in Anspruch genommen, und wenn ja, für welche Projekte?
Sind die 1,4 Mio. DM für das FEEH-Projekt bewilligten Mittel nach Abbruch der Projektarbeit zwischen HSS und FEEH für die Zusammenarbeit zwischen HSS und der nationalen Planungsbehörde CONADE sowie der politechnischen Universität EPN von der HSS verwandt worden, oder Teile davon?
Wenn die bereits für die Zusammenarbeit zwischen FEEH und HSS genehmigten Gelder faktisch für die Projektarbeit der HSS mit der Regierungsseite in Ecuador verwandt wurden, warum hat die Bundesregierung in ihren Haushaltsunterlagen diesen politischen Partnerwechsel, der von der HSS bereits im Dezember 1984 dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit per Änderungsantrag mitgeteilt wurde, nicht erkenntlich ausgewiesen?
Hat die HSS ihren neuen Partnern CONADE und EPN finanzielle Unterstützung mit Mitteln des BMZ zukommen lassen, bevor es im Falle der EPN eine Vertragsschließung zwischen EPN und HSS gab und im Falle CONADE, bevor die HSS einen Antrag im BMZ zur Unterstützung von CONADE eingereicht hatte?
Wenn ja, ist diese finanzielle Unterstützung der Regierungsseite ohne vertragliche Grundlage aus den Mitteln erfolgt, die das BMZ der HSS für die Zusammenarbeit mit der FEEH bereitgestellt und genehmigt hatte?
Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß politisch gesehen die Regierungsseite und deren Projekte CONADE und EPN faktisch finanziell von den Geldern profitiert hat, die das BMZ der HSS für die Zusammenarbeit mit der im oppositionellen Spektrum anzusiedelnden FEEH-Stiftung bewilligte?
Liegt in einem solchen Fall ein politischer Mißbrauch von öffentlichen Geldern vor?
Worauf ist nach Ansicht der Bundesregierung die Tatsache zurückzuführen, daß es zur Zeit der Zusammenarbeit zwischen HSS und der oppositionellen FEEH-Stiftung nicht zu einem Abkommen zwischen der HSS und der Regierung Ecuadors bezüglich des Status der HSS im Land kam, dies aber im Rahmen der Projektaufnahme der HSS mit der Regierungsbehörde CONADE problemlos geschlossen wurde?
Wurde nach Informationen der Bundesregierung seitens der Regierung Ecuadors und ihres Vizepräsidenten Blasco Penaherrera auf die FEEH-Stiftung eingewirkt, damit sie die in dem Schreiben vom 5. März 1985 an den HSS-Vorsitzenden angekündigte Klage bei Ausbleiben der Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 550 000 DM bis Ende März 1985 nicht einreicht, angesichts der Aussage des ehemaligen Direktors der FEEH-Stiftung Jamil Mahauad Mitte Mai 1987, daß die Regierung Ecuadors im März 1985 die FEEH zur Vertragsauflösung mit der HSS gedrängt hätte?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob die HSS ihren zukünftigen Partner Blasco Penaherrera gebeten hat, die Regierung Ecuadors möge der Stiftung bei der Abwendung der FEEH-Klage behilflich sein und ob infolgedessen die Regierung im gleichen Monat, wo die FEEH der HSS ein Ultimatum stellte, die FEEH zur Vertragsauflösung gedrängt hat?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß die Regierung Ecuadors die über die „tageszeitung" veröffentlichten Tätigkeiten der Konrad-Adenauer-Stiftung und Hanns-Seidel-Stiftung nutzt, um die Informationen gegen die oppositionellen Christdemokraten im Vorwahlkampf zu verwenden, und wenn ja, welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen?
Ergeben sich für die Bundesregierung diplomatische Schwierigkeiten aus der Tatsache, daß die der CSU nahestehende Hanns-Seidel-Stiftung in Ecuador mit dortigen Regierungseinrichtungen zusammenarbeitet, die der CDU nahestehende Konrad-Adenauer-Stiftung hingegen mit der dortigen oppositionellen Christdemokratie?
Hat die Bundesregierung aufgrund ihres eigenen Handlungsspielraums ein spezifisches Interesse daran, daß sich die beiden erwähnten politischen Stiftungen nicht in die Innenpolitik Ecuadors einmischen, und wenn ja, wird sie auf eine veränderte Projektarbeit der beiden Stiftungen in Ecuador drängen?