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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Maßnahmen zur Verringerung der Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoff-Emissionen (G-SIG: 11000549)

Verwendungsverbot für FCKWs in Spraydosen, Anwendung als Kunststoffverschäumungsmittel und als Kältemittel, internationales Gesamtkonzept zur Einsparung von FCKWs und nationale Maßnahmen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

28.07.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/51423.06.87

Maßnahmen zur Verringerung der Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoff-Emissionen

der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleiné Anfrage

Maßnahmen zur Verringerung der Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoff-Emissionen

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Die Bundesregierung hat ein Verwendungsverbot für die Anwendung von Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen (FCKW) als Treibgase in Spraydosen in Aussicht gestellt.

  • a) Wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs zu rechnen?
  • b) Wann soll nach den gegenwärtigen Vorstellungen ein solches Anwendungsverbot in Kraft treten?
  • c) Welche Übergangsfristen werden hierzu angestrebt?

2. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN in der 10. Wahlperiode (Drucksache 10/6724) hat die Bundesregierung festgestellt, daß die Verwendung von FCKW als Kunststoffverschäumungsmittel sich auf Altanlagen beschränkt, in denen aufgrund von Explosionsschutzbestimmungen keine anderen, in der Regel dann brennbaren Stoffe eingesetzt werden dürfen. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  • a) Wie groß ist die Produktions- und Verbrauchsmenge von Kunststoffschäumen in der Bundesrepublik Deutschland?
  • b) Welchen Anteil haben daran mit FCKW aufgeschäumte Kunststoffe?
  • c) Welchen Anteil an der Gesamtmenge haben Verpackungsmaterialien?
  • d) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Weiterbetrieb der Altanlagen, die mit FCKW als Verschäumungsmittel gefahren werden müssen, zu untersagen?
  • e) Welche flankierenden Maßnahmen, etwa zur Reduktion von Verpackungsmaterialien, erwägt die Bundesregierung hierzu zu treffen?

3. In derselben Antwort stellt die Bundesregierung fest, daß „die Verwendung von Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen als Kältemittel in Klima- und Kühlanlagen ... dann als unproblematisch angesehen (wird), wenn ein emissionsarmer Betrieb dieser Anlagen und eine geregelte Entsorgung und Rückgewinnung der Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer sichergestellt werden kann". Weiter heißt es: „Die Sammlungs- und Trennkosten der bei der Rückgewinnung anfallenden unterschiedlichen FCKW sind derzeit wesentlich höher als die Herstellungskosten, so daß die Rückgewinnung von FCKW heute nicht praktiziert wird."

  • a) Teilt die Bundesregierung die Schlußfolgerung der GRÜNEN oder kann sie diese widerlegen, daß die Verwendung von FCKW als Kältemittel in Klima- und Kühlanlagen gegenwärtig sehr wohl problematisch ist, da eine Rückgewinnung derzeit nicht praktiziert wird?
  • b) Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine Rückgewinnung dieser FCKW sicherzustellen? Welche wirtschaftspolitischen Instrumente sieht sie, um Sammlungs- und Trennkosten für die Rückgewinnung kleiner zu halten als Herstellungskosten? Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang Steuern und Abgaben sowie Pfandlösungen?
  • c) Warum ist angesichts des Dilemmas, daß unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Bedingungen eine industriefinanzierte Ersatzstofforschung nicht zu erwarten ist, andererseits ein Forschungsbedarf eindeutig besteht, „eine staatlich geförderte Ersatzstofforschung nicht vorgesehen" (Antwort der Bundesregierung auf die zitierte Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN)?

4. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die zitierte Kleine Anfrage mehrfach betont, daß nur auf der Grundlage eines internationalen Gesamtkonzepts Einzelmaßnahmen zur Minderung der FCKW-Emissionen durchgeführt werden sollten. Zwar ist ein Abkommen zum Schutz der Ozonschicht jetzt in Sicht, nach Ansicht der GRÜNEN sind die zu- erwartenden Maßnahmen jedoch völlig unzureichend.

  • a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung etlicher Länder, darunter die USA und Kanada, die die Anwendung von FCKW-Treibgasen in Spraydosen bereits unterbunden haben, ohne daß es dazu eines internationalen Gesamtkonzepts bedurft hätte?
  • b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht der GRÜNEN, daß Einzelmaßnahmen zur Reduktion von FCKW-Emissionen, vor allem der FCKW-produzierenden Länder, eine Vorbildfunktion haben, ohne die eine internationale Weiterentwicklung des Umweltbewußtseins nur sehr langsam erfolgen wird?
  • c) Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngst von Wissenschaftlern geäußerte Befürchtung, daß zwischen Emissionszeitpunkt und ozonabbauender Wirkung der FCKW etwa 20 Jahre vergehen (so lange brauchen die FCKW, um in die obere Atomsphäre aufzusteigen) und daß eine massive Schädigung der Ozonschicht durch die in der Vergangenheit erfolgten FCKW-Emissionen erst noch bevorsteht? Welche Handlungskonsequenzen ergeben sich aus diesen Befunden für die Bundesregierung, ungeachtet aller internationaler Querelen?
  • d) Hält die Bundesregierung die weltweit geplanten Einsparungen für FCKW (Einfrieren der Produktionsmengen auf dem Stand von 1986 spätestens von 1991/92 an, Verminderung der Produktion um zunächst 20 % bis spätestens 1994 und weiter um insgesamt 50 % spätestens bis zum Jahre 2002) angesichts dieses Sachverhalts für ausreichend?
  • e) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Einsparraten auf die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland bezogen, angesichts der Tatsache, daß rund 50 % der FCKW als Treibgase verwendet werden, die innerhalb kürzester Zeit verboten und durch unbedenkliche Ersatzstoffe und -verfahren ersetzt werden können, so daß eine Frist zur fünfzigprozentigen Reduktion der FCKW von 15 Jahren unangemessen lang erscheint?
  • f) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Einsparquoten unter dem Gesichtspunkt, daß mit den geplanten Quoten bei einem etwaigen Verbot der Treibgase praktisch kein Druck zur Verminderung der FCKW in den anderen Anwendungsbereichen gegeben ist?
  • g) Erwägt die Bundesregierung, im nationalen Alleingang eine weitergehende Reduktion der Herstellung und des Verbrauchs von FCKW zu bewirken?

Fragen4

1

Die Bundesregierung hat ein Verwendungsverbot für die Anwendung von Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen (FCKW) als Treibgase in Spraydosen in Aussicht gestellt.

Wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs zu rechnen?

Wann soll nach den gegenwärtigen Vorstellungen ein solches Anwendungsverbot in Kraft treten?

Welche Übergangsfristen werden hierzu angestrebt?

2

In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN in der 10. Wahlperiode (Drucksache 10/6724) hat die Bundesregierung festgestellt, daß die Verwendung von FCKW als Kunststoffverschäumungsmittel sich auf Altanlagen beschränkt, in denen aufgrund von Explosionsschutzbestimmungen keine anderen, in der Regel dann brennbaren Stoffe eingesetzt werden dürfen.

Wie groß ist die Produktions- und Verbrauchsmenge von Kunststoffschäumen in der Bundesrepublik Deutschland?

Welchen Anteil haben daran mit FCKW aufgeschäumte Kunststoffe?

Welchen Anteil an der Gesamtmenge haben Verpackungsmaterialien?

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Weiterbetrieb der Altanlagen, die mit FCKW als Verschäumungsmittel gefahren werden müssen, zu untersagen?

Welche flankierenden Maßnahmen, etwa zur Reduktion von Verpackungsmaterialien, erwägt die Bundesregierung hierzu zu treffen?

3

In derselben Antwort stellt die Bundesregierung fest, daß „die Verwendung von Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen als Kältemittel in Klima- und Kühlanlagen ... dann als unproblematisch angesehen (wird), wenn ein emissionsarmer Betrieb dieser Anlagen und eine geregelte Entsorgung und Rückgewinnung der Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer sichergestellt werden kann". Weiter heißt es: „Die Sammlungs- und Trennkosten der bei der Rückgewinnung anfallenden unterschiedlichen FCKW sind derzeit wesentlich höher als die Herstellungskosten, so daß die Rückgewinnung von FCKW heute nicht praktiziert wird."

Teilt die Bundesregierung die Schlußfolgerung der GRÜNEN oder kann sie diese widerlegen, daß die Verwendung von FCKW als Kältemittel in Klima- und Kühlanlagen gegenwärtig sehr wohl problematisch ist, da eine Rückgewinnung derzeit nicht praktiziert wird?

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine Rückgewinnung dieser FCKW sicherzustellen? Welche wirtschaftspolitischen Instrumente sieht sie, um Sammlungs- und Trennkosten für die Rückgewinnung kleiner zu halten als Herstellungskosten? Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang Steuern und Abgaben sowie Pfandlösungen?

Warum ist angesichts des Dilemmas, daß unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Bedingungen eine industriefinanzierte Ersatzstofforschung nicht zu erwarten ist, andererseits ein Forschungsbedarf eindeutig besteht, „eine staatlich geförderte Ersatzstofforschung nicht vorgesehen" (Antwort der Bundesregierung auf die zitierte Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN)?

4

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die zitierte Kleine Anfrage mehrfach betont, daß nur auf der Grundlage eines internationalen Gesamtkonzepts Einzelmaßnahmen zur Minderung der FCKW-Emissionen durchgeführt werden sollten.

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung etlicher Länder, darunter die USA und Kanada, die die Anwendung von FCKW-Treibgasen in Spraydosen bereits unterbunden haben, ohne daß es dazu eines internationalen Gesamtkonzepts bedurft hätte?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht der GRÜNEN, daß Einzelmaßnahmen zur Reduktion von FCKW-Emissionen, vor allem der FCKW-produzierenden Länder, eine Vorbildfunktion haben, ohne die eine internationale Weiterentwicklung des Umweltbewußtseins nur sehr langsam erfolgen wird?

Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngst von Wissenschaftlern geäußerte Befürchtung, daß zwischen Emissionszeitpunkt und ozonabbauender Wirkung der FCKW etwa 20 Jahre vergehen (so lange brauchen die FCKW, um in die obere Atomsphäre aufzusteigen) und daß eine massive Schädigung der Ozonschicht durch die in der Vergangenheit erfolgten FCKW-Emissionen erst noch bevorsteht? Welche Handlungskonsequenzen ergeben sich aus diesen Befunden für die Bundesregierung, ungeachtet aller internationaler Querelen?

Hält die Bundesregierung die weltweit geplanten Einsparungen für FCKW (Einfrieren der Produktionsmengen auf dem Stand von 1986 spätestens von 1991/92 an, Verminderung der Produktion um zunächst 20 % bis spätestens 1994 und weiter um insgesamt 50 % spätestens bis zum Jahre 2002) angesichts dieses Sachverhalts für ausreichend?

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Einsparraten auf die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland bezogen, angesichts der Tatsache, daß rund 50 % der FCKW als Treibgase verwendet werden, die innerhalb kürzester Zeit verboten und durch unbedenkliche Ersatzstoffe und -verfahren ersetzt werden können, so daß eine Frist zur fünfzigprozentigen Reduktion der FCKW von 15 Jahren unangemessen lang erscheint?

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Einsparquoten unter dem Gesichtspunkt, daß mit den geplanten Quoten bei einem etwaigen Verbot der Treibgase praktisch kein Druck zur Verminderung der FCKW in den anderen Anwendungsbereichen gegeben ist?

Erwägt die Bundesregierung, im nationalen Alleingang eine weitergehende Reduktion der Herstellung und des Verbrauchs von FCKW zu bewirken?

Bonn, den 23. Juni 1987

Frau Garbe Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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