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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Rechtswidrigkeit der Blöcke 3 und 4 des Atomkraftwerks Cattenom Radiologische Überwachung und Folgen der Störfallserie im Block 1 des Atomkraftwerks (G-SIG: 11000622)

Politische Schritte der Bundesregierung nach Feststellung der Rechtswidrigkeit der Baugenehmigungen der Blöcke 3 und 4 sowie der Ableitungswerte des Atomkraftwerks Cattenom; Information über die Umgebungsüberwachung und radioaktiven Einleitungen in die Mosel durch die französische Strahlenschutzbehörde; Höhe der radioaktiven flüssigen und gasförmigen Ableitungen aufgrund von Abschaltungen des Blocks 1

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

12.08.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/62721.07.87

Rechtswidrigkeit der Blöcke 3 und 4 des Atomkraftwerks Cattenom Radiologische Überwachung und Folgen der Störfallserie im Block 1 des Atomkraftwerks

der Abgeordneten Hüser, Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Anläßlich der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Straßburg vom 11. Juni 1987, die Baugenehmigungen für die Blöcke 3 und 4 des Atomkraftwerks Cattenom für rechtswidrig zu erklären und die auf ihnen fußenden Genehmigungen für radioaktive Ableitungen aufzuheben, sieht sich die Fraktion DIE GRÜNEN zu den nachfolgenden Fragen an die Bundesregierung veranlaßt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Hatte die Bundesregierung Kenntnis von der Tatsache, daß die am 24. Juni 1982 und 29. Februar 1984 erteilten Baugenehmigungen in der Festlegung der Reaktorleistung (2 x 1300 MW) den Vorgaben der Erklärung über die Gemeinnützigkeit (Déclaration d'Utilité Publique) vom 11. Oktober 1978 (2 x 900 MW) widersprechen?

Wenn ja, wieso hat die Bundesregierung in dieser Sache nicht interveniert?

2

Hatte die Bundesregierung Kenntnis davon, daß den erwähnten Baugenehmigungen keine neue öffentliche Anhörung (Enquête Publique) vorausging, die es auch den deutschen Anrainern erlaubt hätte, Einwendungen vorzubringen?

3

War die „Deutsch-französische Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen" (DFK) über den Widerspruch zwischen den Vorgaben der Gemeinnützigkeitserklärung und den Baugenehmigungen informiert?

Wenn ja, welche Stellungnahmen und protokollarischen Ausführungen mit welchem Wortlaut gibt es seitens der DFK zu dieser Angelegenheit?

4

Welche politischen Schritte gedenkt die Bundesregierung nach der Feststellung der Illegalität der Baugenehmigungen für die Blöcke 3 und 4 zu unternehmen?

Was unternimmt die Bundesregierung, um einen Baustopp der Blöcke 3 und 4 zu garantieren?

5

Aus den Entscheidungsunterlagen des Straßburger Verwaltungsgerichts geht hervor, daß die Empfehlung der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel vom 4. Oktober 1985 und die Entscheidung der Moselkommission vom 27. März 1986 über das Erfordernis der Einhaltung von 4 x 3 Ci/Jahr (außer T ritium) nicht als rechtsverbindliche Normen für Frankreich anzusehen sind.

Wie verträgt sich diese Auffassung mit der häufig geäußerten Meinung von Vertretern der Bundesregierung, durch die in den erwähnten Kommissionen festgelegten Ableitungswerte habe sich die französische Seite völkerrechtlich zu deren Einhaltung verpflichtet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN' vom 9. April 1986 — Drucksache 10/5301)?

6

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Auffassung des Straßburger Gerichts, daß die zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland geführten Verhandlungen über radioaktive Ableitungen der Geltendmachung von Verletzungen des internationalen Rechts die Grundlage entziehen?

7

Wird die Bundesregierung bzw. eine Bundesbehörde oder Kommission über die von der französischen Strahlenschutzbehörde (Service Central de Protection contre les Rayonnements Ionisants — SCPRI) kontrollierte Umgebungsüberwachung des Cattenom-Betreibers informiert?

Wenn ja, wie oft meldeten der SCPRI bzw. französische Regierungsstellen Daten an Bundesregierung, Bundesbehörden oder Kommissionen?

Welche Parameter wurden erfaßt?

An welchen Punkten wurden Proben entnommen bzw. Messungen vorgenommen?

An welchen Tagen wurden Maximalwerte erreicht?

In welcher Höhe?

8

Wird die Bundesregierung bzw. eine Bundesbehörde oder Kommission über die von der französischen Strahlenschutzbehörde kontrollierten radioaktiven Einleitungen in die Mosel informiert?

Wenn ja, wie oft meldeten der SCPRI bzw. französische Regierungsstellen Daten an Bundesregierung, Bundesbehörden oder Kommissionen?

Welche Parameter wurden erfaßt?

An welchen Punkten wurden Proben entnommen bzw. Messungen vorgenommen?

An welchen Tagen wurden Maximalwerte erreicht?

In welcher Höhe?

9

Wie hoch sind nach Information der Bundesregierung die Summenwerte dieses Jahrs für radioaktive flüssige Einleitungen in die Mosel, nachdem der Reaktorblock 1 des Atomkraftwerks in diesem Jahr bereits sechsmal abgeschaltet werden mußte?

Schließt die Bundesregierung eine Überschreitung des „Erwartungswerts" von 3 Ci aus?

Mit welcher Begründung?

10

Wie hoch sind nach Information der Bundesregierung die Summenwerte dieses Jahrs für radioaktive gasförmige Ableitungen des Atomkraftwerks Cattenom?

Schließt die Bundesregierung auch nach den Erfahrungen der bisherigen Notabschaltungen ein Überschreiten der Genehmigungswerte von 825 Tera-Bq für radioaktive Edelgase und 27,5 Giga-Bq für gasförmige Halogene und Aerosole aus?

Mit welcher Begründung?

11

Welche Meßwerte wurden von der Deutschen Kommission zum Schutz des Rheins als Zwei-Wochen-Mischproben an der Meßstelle Palzem für Alpha-, Beta-, R-Beta Tritium-Strahler seit Dezember 1986 festgestellt?

Bonn, den 21. Juli 1987

Hüser Frau Wilms-Kegel Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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