Unfall eines britischen Militärlastzugs mit hochexplosiven Treibstoffen bei Bispingen im Landkreis Soltau-Fallingbostel am 24. Juni 1987
der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wie der Böhme-Zeitung aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel vom 26. Juni 1987 zu entnehmen ist, kam ein mit 360 Kanistern O1, Dieselöl und mit dem leicht entzündbaren Kerosin beladener britischer Militärlastkraftwagen auf dem Seebohm-Ring zwischen Heber und Bispingen, wenige Meter von der Bundesautobahn entfernt, von der Fahrbahn ab, raste eine sumpfige Böschung hinunter - und prallte nach etwa 100 Metern Fahrt gegen eine Eiche. Die Polizei sprach von Glück, daß es bei dieser hochexplosiven Ladung zu keiner Explosion kam. 200 Liter Dieselöl versickerten im Erdreich.
Der Zwischenfall ereignete sich im Übungsraum des Soltau-Lüneburg-Abkommens, der sich auf die Landkreise Soltau-Fallingbostel, Lüneburg und Harburg mit einer Gesamtfläche von insgesamt 345 km2 erstreckt. In dem gesamten Raum, wo eine Reihe von Gebieten für den Naturschutz besonders wertvoll ist und unter Naturschutz steht (Naturpark Lüneburger Heide), ist es den britischen und kanadischen Truppen gestattet, das ganze Jahr hindurch Übungen mit Ketten- und Räderfahrzeugen abzuhalten, wie sie sonst nur auf Truppenübungsplätzen durchgeführt werden. Die dauernde Inanspruchnahme dieses bewohnten Gebiets für militärische Zwecke führte in der Vergangenheit u. a. schon mehrfach dazu, daß Erdreiche im Wald durch Ölunfälle und durch Ölwechselpraktiken vor Ort verunreinigt wurden. Die Kreisverwaltung spricht hier von einem zur Zeit noch weitgehend ungelösten Problem.
Aufgrund dieses Falls fragen wir die Bundesregierung:
Fragen14
Kann die Bundesregierung den geschilderten Sachverhalt bestätigen?
Ist der Transport mit verschiedenen explosiven Treibstoffen auf nur einem Lastkraftwagen als kombinierte Ladung zulässig? Wenn ja, wie begründet sich die Zulässigkeit?
Ist zum Führen eines Fahrzeugs mit solchen explosiven Stoffen eine Sonderberechtigung nötig? Wenn ja, sind die Fahrer im Besitz einer solchen Berechtigung und einer besonderen Ausbildung?
Welchen Vorschriften unterliegen die Streitkräfte beim Transport explosiver Treibstoffe im Straßenverkehr?
200l Dieselöl versickerten nach dem Unfall am 24. Juni 1987 im Erdboden. Wurde das mit Dieselöl verseuchte Erdreich ausgekoffert? Wenn ja, wo wird es anschließend behandelt und gelagert?
Welches Ausmaß hat der Schaden für das sumpfige Gelände?
Welchen Umfang hat die Schädigung für das Grundwasser?
Welche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bevölkerung und der Umwelt gedenkt die Bundesregierung in dieser bewohnten Region zu treffen, die aufgrund der bundesweit überdurchschnittlichen militärischen Belastung auch einem erhöhten Transportaufkommen mit explosiven Treibstoffen ausgesetzt ist, um eine mögliche Katastrophe, ähnlich wie in Herborn, abzuwenden oder auszuschließen?
Wurde der Vorfall auf einer Sitzung des ständigen Ausschusses zur Sprache gebracht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Liegen der Bundesregierung weitere Erkenntnisse von Erdreich- und Wasserverunreinigungen durch Treibstoffe u. ä. im Übungsraum des Soltau-Lüneburg-Abkommens vor, z. B. die Ölwechselpraktiken vor Ort im Wald oder durch Manöverunfälle?
Worauf sind nach Ansicht der Bundesregierung die häufigen Unfälle in diesem Bereich mit der Folge von Erdreich- und Wasserverunreinigungen zurückzuführen?
Wer trägt die Kosten der Schadensbehebung der verunreinigten Erdreiche und Gewässer?
Wie aus der örtlichen Presse vom 18. Oktober 1986 (Böhme-Zeitung) zu entnehmen ist, sollten die Ölwechselpraktiken der britischen Streitkräfte im ständigen Ausschuß zur Sprache kommen. Mit welchem Ergebnis ist die Sitzung beendet worden?
Was gedenkt die Bundesregierung in Zukunft zu unternehmen, um solche Umweltbelastungen zu verhindern?