Anwendung chlorierter Kohlenwasserstoffe (II) Zur Einstufung des Perchloräthylens als krebserzeugender Arbeitsstoff
der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Perchloräthylen ist, wie andere chlorierte Kohlenwasserstoffe, gesundheitsschädlich. Es kann zu Erkrankungen des zentralen Nervensystems, der Leber und der Nieren sowie zu einer großen Zahl weiterer Gesundheitsbeeinträchtigungen führen. Darüber hinaus ist Perchloräthylen nach Meinung der Weltgesundheitsorganisation krebsauslösend. Dieser Einschätzung liegen amerikanische Krebsstudien aus den Jahren von 1977 bis 1986 zugrunde.
In der Bundesrepublik Deutschland ist Perchloräthylen noch nicht einmal in die Rubrik der Stoffe mit Verdacht auf krebsauslösende Eigenschaften eingestuft. Nach der Gefahrstoffverordnung gilt Perchloräthylen als gesundheitsschädlich, aber mindergiftig: Die maximale am Arbeitsplatz zulässige Konzentration (MAK-Wert) beträgt 345 Milligramm pro Kubikmeter Luft bzw. 50 ppm (part per million). Dieser Konzentration können Arbeitnehmer/innen acht Stunden täglich ausgesetzt werden, obwohl der Verdacht der Cancerogenität seit Jahren besteht und im Tierversuch eindeutig belegt ist und obwohl es für krebsauslösende Stoffe keine unbedenklichen Schwellenwerte gibt.
Im Februar 1987 leitete das Bundesgesundheitsamt der Bundesregierung eine Stellungnahme mit Handlungsempfehlungen zu Perchloräthylen zu. Weiterhin wies das Bundesgesundheitsamt darauf hin, daß im Interesse des Gesundheits- und Verbraucherschutzes eine umgehende Bewertung des Perchloräthylens notwendig sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Zur Frage der Cancerogenität
Fragen35
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das National Cancer Institut (NCI) der USA bereits 1977 über eine Studie berichtete, nach der bei Mäusen ein signifikanter Zusammenhang zwischen Carcinomen und Perchloräthylen besteht, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Studie?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das amerikanische Gesundheitsministerium 1986 im Rahmen des National Toxycology Program (NTP) eine Studie veröffentlichte, die den Zusammenhang zwischen vermehrter Tumorhäufigkeit und Inhalation von Perchloräthylen eindeutig bestätigte, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Studie?
Trifft es zu, daß Prof. Henschler, Vorsitzender der Kommission zur Bewertung gefährlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission), in eigenen Untersuchungen zu vergleichbaren Ergebnissen gekommen ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Übertragbarkeit dieser Untersuchungen im Hinblick auf das krebsauslösende Potential des Perchloräthylens für den Menschen?
Sind der Bundesregierung Untersuchungen des National Cancer Institut der USA bekannt, nach denen bei Beschäftigten in Wäschereien und Schnellreinigungen, die mit Perchloräthylen arbeiten, ein bis zu vierfach erhöhtes Risiko (Faktor 1,7 bis 4,3) für Lungen-, Gebärmutterhals- und Hautkrebs sowie ein geringfügig erhöhtes Risiko (Faktor 1,3) für Leukämie und Lebertumore besteht, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Daten?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß an der Universität von Wisconsin eine Studie mit vergleichbaren Ergebnissen, nämlich überdurchschnittlich häufig auftretenden Nierentumoren und Tumoren der Geschlechtsorgane bei Arbeitnehmerinnen in chemischen Reinigungen, durchgeführt wurde, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Studie unter Berücksichtigung, daß in den USA und in der Bundesrepublik Deutschland die gleichen zulässigen Höchstwerte am Arbeitsplatz (50 ppm) gelten?
Trifft es zu, daß das Bundesgesundheitsamt langfristig für einen vollständigen Ersatz des Perchloräthylens in der Industrie eintritt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Empfehlung?
Welchen Bundesministerien wurde die Stellungnahme des Bundesgesundheitsamts zugeleitet, und wie wurde sie von den einzelnen Bundesministerien beurteilt (gesondert aufführen)?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Gesundheitsbehörden die Stellungnahme der Länder zuzuleiten, und wann wurden die Länder informiert, welche Informationen wurden ihnen gegeben?
Wie beurteilt es die Bundesregierung, wenn der Gesundheitssenat von Berlin noch am 10. Juli 1987 die Auffassung vertrat, auch die Belastung mit dem Doppelten des heute zulässigen MAK-Werts wäre gesundheitlich nicht bedenklich, und wie beurteilt es die Bundesregierung, daß er erst durch die Alternative Liste Berlin Kenntnis von der Stellungnahme des Bundesgesundheitsamts erhielt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß die Umweltbehörden und Gesundheitsbehörden der Länder zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben, nämlich Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor Giftstoffen, auf vollständige Informationen angewiesen sind?
Welche Handlungsempfehlungen wurden den Behörden der Länder von der Bundesregierung gegeben, und welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung zum Schutz von Arbeitnehmer/innen und Anwohner/innen perchloräthylenverwendender Betriebe ergriffen?
Trifft es zu, daß nach dem Bundesgesundheitsamt auch das Umweltbundesamt mit der Erstellung einer Toxizitätsstudie beauftragt wurde, und wann wird diese Studie veröffentlicht?
Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, die den Wissenschaftlichen Beirat des Bundesgesundheitsamts am 26. Juni 1987 veranlaßten, die Bewertung des Perchloräthylens zum jetzigen Zeitpunkt für nicht möglich zu erklären, und welche bisher nicht gehörten Experten werden auf dem geplanten Hearing zur Bewertung des Perchloräthylens ihre Stellungnahme abgeben?
Trifft es zu, daß das Bundesgesundheitsamt der Bundesregierung vor zwei Jahren nahelegte, Perchloräthylen zum Schutz von Arbeitnehmer/innen vorsorglich als gefährlicher als bisher einzustufen, und welche Untersuchungen und Kenntnisse wurden vom Bundesgesundheitsamt zur Begründung angeführt?
Welche Gründe waren für die Bundesregierung maßgeblich, dieser Empfehlung nicht zu entsprechen, und wie vereinbart sich diese Entscheidung mit dem Anspruch der Bundesregierung, einen vorsorgenden Gesundheitsschutz zu praktizieren?
Spielten bei der Entscheidung wirtschaftliche Erwägungen, wie z. B. das Fehlen stofflicher Alternativen bzw. zu kostenaufwendige Sicherheitsanforderungen, eine Rolle, und aus welchem Grund hat die Bundesregierung selbst in Bereichen, wo stoffliche Alternativen vorhanden sind, keine Anwendungsverbote verfügt?
Trifft es zu, daß der Präsident des Bundesgesundheitsamts sich in einem Brief an die zuständigen Bundesministerien darüber beklagte, daß die Bewertung bedenklicher Chemikalien durch Expertenanhörungen in einem Maße verzögert wird, wie dies nicht mit dem Gesundheits- und Verbraucherschutz zu vereinbaren ist?
Trifft es zu, daß der Präsident des Bundesgesundheitsamts im gleichen Brief darauf hinwies, daß im Interesse der Vorsorge bei bedenklichen Stoffen der § 3 des Chemikaliengesetzes zur Anwendung kommen sollte, der eine Einstufung und Kennzeichnung bedenklicher Stoffe vorsieht?
Trifft es zu, daß das Bundesgesundheitsamt in seiner Stellungnahme vom Februar 1987 für eine Einstufung des Perchloräthylens durch die Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft in die Kategorie III B bzw. III A-2 plädiert?
Trifft es zu, daß das Bundesgesundheitsamt neben der Einstufung als krebserzeugenden Arbeitsstoff auch die Aufnahme des Perchloräthylens in die Rubriken R 40 (Gefahr irreversibler Gesundheitsschäden) und R 48 (Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei langer Exposition) plädiert?
Trifft es zu, daß das Bundesgesundheitsamt für ein Verbot von Perchloräthylen in Produkten spricht, mit denen der Verbraucher unmittelbar in Berührung kommt, und wann wird die Bundesregierung dieser Forderung im Interesse des Verbraucherschutzes nachkommen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einer Studie über die Krebssterblichkeit in Gebieten der USA, in denen Galvanisierbetriebe angesiedelt sind, beim Vergleich beruflich exponierter Arbeitnehmer und der nicht beruflich exponierten Bevölkerung in den Jahren 1950 bis 1969 eine signifikant höhere Krebssterblichkeit der beruflich Exponierten festgestellt wurde, welche von den Autoren auf die Belastung der Arbeitnehmer mit Metalldämpfen sowie mit Perchloräthylen und Trichloräthylen zurückgeführt wurde?
Trifft es zu, daß technisches Perchloräthylen, so wie es zur Anwendung kommt, Stabilisatoren enthält, die hochreaktiv und zum Teil cancerogen sind, wie Epichlorhydrin oder 1,4 Dioxan?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß es angesichts der genannten Untersuchungsergebnisse und bei Beachtung des Vorsorgeprinzips geboten wäre, Perchloräthylen als krebserzeugenden Arbeitsstoff einzustufen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN und der Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Bewertung gefährlicher Arbeitsstoffe, daß für Stoffe, die sich im Tierversuch als eindeutig krebserzeugend erwiesen haben und damit auch eine Krebsgefährdung für den Menschen bedeuten können, keine maximal zulässigen Arbeitsplatzkonzentrationen festgelegt werden können, „da keine noch als unbedenklich anzusehende Konzentration angegeben werden kann"?
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß die Anwender von Perchloräthylen nicht wissen, welche Stoffe dem verwendeten Perchloräthylen zugesetzt sind, da diese Angaben als Betriebsgeheimnis betrachtet werden?
Sind der Bundesregierung Bestrebungen bekannt, die Bewertungskriterien zu ändern, nach denen ein Stoff als krebserzeugender Arbeitsstoff eingestuft wird, und in welcher Weise sollen die Kriterien nach Kenntnis der Bundesregierung geändert werden?
Trifft es zu, daß Prof. Henschler, Vorsitzender der MAK-Kommission, dafür plädiert, eine Bewertung des Perchloräthylens zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorzunehmen, sondern die Einstufung erst dann vorzunehmen, wenn die neuen Kriterien festgeschrieben sind?
Trifft es zu, daß Prof. Henschler Perchloräthylen nach den bisher gültigen Kriterien als krebserzeugend einstufen würde?
Trifft es zu, daß Prof. Henschler Perchloräthylen als „aussichtsreichen Kandidaten" für eine neue Gruppe von Stoffen sieht, die zwar im Tierversuch eindeutig krebserzeugend sind, für den Menschen aber keinen Anhalt für ein krebserzeugendes Potential begründen lassen?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine derartige Differenzierung im Hinblick auf das Vorsorgeprinzip und unter besonderer Berücksichtigung der angeführten epidemiologischen Daten?
Trifft es zu, daß Prof. Henschler als Vorsitzender der MAK-Kommission in einem Brief an das Bundesgesundheitsamt vom 1. Juni 1987 empfiehlt, „Entscheidungen im Bundesgesundheitsamt im Hinblick auf (eindeutige), Bewertung von Tetrachlorethen als krebserzeugend zurückzustellen"?
Teilt die Bundesregierung das Interesse der MAK-Kommission, eine Bewertung des Perchloräthylens erst nach den neuen Kriterien, voraussichtlich 1988, auf seine Gefährlichkeit hin einzustufen?
Hat die Bundesregierung die Möglichkeit, unabhängig vom Votum der Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Perchloräthylen als krebserzeugenden Stoff in den Anhang der Gefahrstoffverordnung als krebserzeugenden Stoff aufzunehmen, wenn andere wissenschaftliche Gremien im In- oder Ausland oder das Bundesgesundheitsamt dafür sprechen?