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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Halbierung der Aufwandszuschüsse für Zivildienstplätze (G-SIG: 11000675)

Mittelansatz im Haushalt 1988, Erstattung der Zinskosten für die Träger der Zuschüsse, Anzahl der noch vorhandenen Zivildienstplätze sowie deren Verteilung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

31.08.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/70814.08.87

Halbierung der Aufwandszuschüsse für Zivildienstplätze

der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Schilling, Frau Beck-Oberdorf, Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Durch „Sonderinformation" 4/87 vom 17. Juli 1987 hat das Bundesamt für den Zivildienst mitgeteilt, daß die Aufwandszuschüsse für die Mehrzahl der Zivildienstplätze, die seit dem 1. Oktober 1983 neu geschaffen wurden, ab dem 1. September 1987 halbiert und künftig neugeschaffene ZDL-Plätze bis auf die Mobilen Sozialen Hilfsdienste und die Individuelle Schwerstbehinderten-Betreuung nicht mehr bezuschußt werden. Im übrigen würden sämtliche Aufwandszuschüsse für 1987 voraussichtlich erst 1988 ausgezahlt.

Darum fragen wir die Bundesregierung:

Fragen14

1

Ist geplant, die jetzt halbierten Zuschüsse in Zukunft ganz zu streichen? Wenn ja, ab wann?

2

Wie hoch sind die durch die Streichung erzielten finanziellen Einsparungen?

3

a) Aus welchem Grund werden die Zuschüsse für 1987 erst 1988 ausgezahlt?

b) Wenn die entsprechenden Haushaltsmittel schon jetzt — in der Jahresmitte 1987 - erschöpft sein sollten, wieso war dies nicht bereits bei Einstellung in den Haushaltsplan absehbar, und warum wird kein Nachtragshaushalt verabschiedet?

c) Gibt es Träger, die die Zuschüsse bereits erhalten haben?

4

Ist im Haushalt 1988 der Ansatz für diese Mittel so hoch, daß außer den laufenden Zuschüssen für 1988 auch die Nachzahlungen für 1987 gesichert sind?

5

Warum wurde die Streichung der Zuschüsse ab dem 1. September 1987 erst sechs Wochen vorher bekanntgegeben, obwohl die Vereinbarungen der Trägerstellen mit den zivil - dienstleistenden regelmäßig mehr als sechs Wochen vor dem Eintrittstermin getroffen werden?

6

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Beirat für den Zivildienst noch am 12. Mai 1987 von seiten des Bundesamtes nicht informiert wurde, daß Zuschußkürzungen geplant seien, sondern versichert wurde, daß die Abrechnung des Soldes und der Zuschüsse für Zivildienstleistungen regelmäßig innerhalb eines Monats nach Ablauf eines Vierteljahres erfolgen werde?

7

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Vertrauensschaden auszugleichen, der dadurch entstanden sein kann, daß die Träger nach der Mitteilung vom 12. Mai 1987, von der Weiterzahlung der Zuschüsse ausgehend, vor dem 17. Juli 1987 Vereinbarungen mit zum 1. September 1987 eintretenden Zivildienstleistenden getroffen haben?

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, daß über den eventuellen materiellen Schaden hinaus das Vertrauen der Träger in die partnerschaft liche Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen dadurch nachhaltig gestört ist?

8

Wird die Bundesregierung den Trägern die Zinskosten erstatten, die diesen durch die Vorfinanzierung der 1987 anfallenden Verpflichtungen durch Kreditaufnahme entstehen werden?

9

Hält die Bundesregierung es mit den Vorschriften und tragenden Prinzipien des Gemeinnützigkeitsrechts für vereinbar, wenn gemeinnützige Träger sich auf dem Kreditmarkt mit größeren Beträgen verschulden, um ihre Aufgaben zu finanzieren?

10

Ist die Bundesregierung bereit, in einem Jahr zu berichten, wie viele der seit dem 1. Oktober 1983 zusätzlich geschaffenen Plätze für Zivildienstleistende als Folge der Kürzungen von den Trägern zurückgenommen werden mußten?

11

Wie verteilen sich die seit dem 1. Oktober 1983 neugeschaffenen Plätze und dementsprechend die voraussichtlichen Streichungen auf die Träger?

12

Wie verteilen sich die betroffenen Plätze trägerübergreifend auf

— Altenbetreuung,

— Krankenbetreuung,

— Behindertenbetreuung,

— Krankentransport,

— Transport von Essen auf Rädern,

— Umweltschutz,

— sonstige Aufgaben?

13

Insofern die bezuschußten Zivildienstleistenden unverzichtbare Dienste leisten, in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung durch den Wegfall der Bezuschussung mit Mehrbelastungen

— der kommunalen Sozialhilfeträger,

— der Krankenkassen,

— anderer Träger von sozialen Leistungen?

14

Inwieweit stellen die erfolgten Kürzungen einen Vorgriff auf die Finanzierung der geplanten großen Steuerreform dar bzw. inwieweit dienen sie der Finanzierung geplanter kostenaufwendiger Ausweitung von Wehrübungen und Manövern sowie der Anschaffung neuer Waffensysteme?

Bonn, den 14. August 1987

Frau Unruh Frau Schilling Frau Beck-Oberdorf Frau Wilms-Kegel Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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