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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Anwendung chlorierter Kohlenwasserstoffe (III) Zu den auf einer Bund/Ländersitzung am 31. Juli 1987 festgelegten Grenzwerten für Perchloräthylen in der Raumluft und in Lebensmitteln (G-SIG: 11000722)

Grenzwertempfehlungen im Gegensatz zu Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes, MAK-Wert für Perchloräthylen, Krebsrisiko, Maßnahmen bei überschrittenen Grenzwerten in Lebensmitteln und in der Raumluft

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

28.09.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/76507.09.87

Anwendung chlorierter Kohlenwasserstoffe (III)

der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zu den auf einer Bund/Ländersitzung am 31. Juli 1987 festgelegten Grenzwerten für Perchloräthylen in der Raumluft und in Lebensmitteln

Auf einer gemeinsamen Sitzung von den für Umwelt und Arbeit zuständigen Bundesministerien, dem Bundesgesundheitsamt sowie Vertretern der Landesbehörden für Immissionsschutz und Lebensmittelüberwachung wurden auf Drängen der Ländervertreter vorläufige Grenzwerte für Perchloräthylen festgelegt, und zwar 1 mg/kg Lebensmittel bzw. 1 mg/m³ Raumluft. Diese Werte sollen den zuständigen Behörden als Handlungsschwelle für die Beschlagnahmung kontaminierter Lebensmittel dienen bzw. festlegen, ab welcher Raumluftkonzentration gegen die Perchloräthylen emittierenden Betriebe einzuschreiten ist.

Als Vorsorgewert wurde eine Konzentration von 0,1 mg/kg bzw. 0,1 mg/m³ festgelegt. Bei Überschreiten dieser Werte sind emissionsmindernde Maßnahmen anzustreben.

Selbst diese Vorsorgewerte sind noch viermal größer als der Wert, der den Bundesländern am 7. Juli 1987 vom BGA empfohlen wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Trifft es zu, daß die Festlegung der Grenzwerte auf der Annahme beruht, Perchloräthylen sei nicht kanzerogen?

2

Aus welchem Grund sind diese Grenzwerte um den Faktor 40 größer als der Wert, den das BGA den Bundesländern lt. Pressemitteilung vom 7. Juli 1987 empfahl?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, aufgrund welcher Untersuchungsergebnisse der Wert von 25 µg/kg Lebensmittel als Grenzwert für Perchloräthylen nicht aufrechterhalten wurde?

4

Trifft es zu, daß die gültige Praxis für die Festlegung von Grenzwerten für nicht kanzerogene Stoffe darauf beruht, daß der Grenzwert um den Sicherheitsfaktor Hundert kleiner ist, als der „no-effect-level"?

5

Trifft es zu, daß der „no-effect-level" für Perchloräthylen 80 mg/kg Körpergewicht beträgt und daß demzufolge ein 50 kg schwerer Mensch höchstens 40 mg aufnehmen darf?

6

Trifft es zu, daß dieser Wert bei den festgesetzten Grenzwerten weit überschritten wird?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den gültigen MAK-Wert von 345 mg PER/m³ Luft, dem Arbeitnèhmer/innen acht Stunden täglich ausgesetzt werden dürfen?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung das gesundheitliche Risiko der Beschäftigten, die diesen Belastungen ausgesetzt sind?

9

Trifft es zu, daß das Krebsrisiko bei den festgesetzten Grenzwerten 1 : 1 000 und bei den Vorsorgewerten 1:1000 000 beträgt, wenn man davon ausgeht, daß für Tiere krebserzeugende Stoffe auch ein Krebsrisiko für den Menschen bedeuten?

10

Trifft es zu, daß diese Risikoabschätzung auch auf der Bund/ Länder-Sitzung Gegenstand der Diskussion war?

11

Hält es die Bundesregierung angesichts dieser Risikoabschätzung für vertretbar, die toxikologische Bewertung und damit die drastische Verschärfung der Schutzmaßnahmen für Beschäftigte auch nur einen Tag hinauszuschieben?

12

Hält es die Bundesregierung für notwendig, die Anwendung von Perchloräthylen sofort drastisch einzuschränken und langfristig ganz zu verbieten?

13

Welche Mengen Lebensmittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher beschlagnahmt worden? An welchen Orten fanden diese Beschlagnahmungen statt? Wie stark waren die Lebensmittel kontaminiert? Wie hoch war der Warenwert der Lebensmittel? Wen können die betroffenen Ladenbesitzer für die Kontamination ihrer Waren haftbar machen?

14

In wie vielen Fällen wurde der Grenzwert für die Raumluft nach Kenntnis der Bundesregierung überschritten, und in welchen Orten? Welche Maßnahmen wurden von den Behörden getroffen? Aus welchen Bundesländern liegen der Bundesregierung bisher Meßwerte vor?

Bonn, den 7. September 1987

Frau Garbe Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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