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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Finanzielle Beteiligung der Bundesregierung am Dollarthafenprojekt des Landes Niedersachsen (G-SIG: 11000743)

Höhe der finanziellen Beteiligung, Haushaltstitel, erwartete finanzielle Vorteile des Bundes aus eingesparten Betriebs- und Unterhaltungsausgaben, Gewährung von Finanzhilfen nach Art. 104a Abs.4 GG

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

02.10.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/79214.09.87

Finanzielle Beteiligung der Bundesregierung am Dollarthafenprojekt des Landes Niedersachsen

des Abgeordneten Dr. Lippelt und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In diesem Monat läuft das Planfeststellungsverfahren für den Bau des Dollarthafens mit der Öffentlichkeitsbeteiligung an.

Die Finanzierung des heute schätzungsweise zwischen 1,3 und 1,5 Mrd. DM teuren Projekts ist dabei noch stets strittig, insbesondere die Höhe der Beteiligung des Bundes.

Nach einem Sachstandsbericht des Bundesministers der Finanzen an den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vom 15. Oktober 1986 hatte der Bund sich im Jahre 1977 im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen bereit erklärt, sich mit einem Betrag von insgesamt bis zu 435 Mio. DM an der Finanzierung des Dollarthafenprojekts zu beteiligen, wobei ein Betrag von 81 Mio. DM für die Emsvertiefung auf eine Fahrwassertiefe von 45 Fuß an besondere zusätzliche Auslösekriterien geknüpft worden war.

Diesem Bericht zufolge hatte die Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt die abschließende Entscheidung über die finanzielle Beteiligung des Bundes noch zurückgestellt.

Von seiten des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums wurde zwischenzeitlich verschiedentlich betont, es gäbe Zusagen des Bundes für eine höhere Beteiligung an diesem Projekt, wobei u. a. an eine Aktualisierung der der Beteiligung zugrundeliegenden Kosten von 1977 gedacht sei.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

In welcher Höhe will sich die Bundesregierung am Dollarthafenprojekt finanziell beteiligen?

2

Gibt es entsprechende Vereinbarungen mit dem Land Niedersachsen über die Höhe der Beteiligung des Bundes am Dollarthafenprojekt?

3

Aus welchen Haushaltsmitteln soll die Beteiligung erfolgen, angesichts der Tatsache, daß das Nutzen-Kosten-Verhältnis des Projekts von 1,5 unter der Schwelle für Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs nach dem Bundesverkehrswegeplan 1985 liegt?

4

Wie hoch sind die erwarteten finanziellen Vorteile des Bundes aus eingesparten Betriebs- und Unterhaltungsausgaben (berechnet auf den jetzigen Zeitpunkt) durch den Bau des Dollarthafens jährlich und insgesamt, und wie setzen sie sich zusammen?

5

Gedenkt die Bundesregierung über die durch den Hafenbau für den Bund eintretenden Vorteile hinaus Finanzhilfen nach Artikel 104 a Abs. 4 GG zu gewähren?

Wenn ja, soll dies durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates oder durch eine Verwaltungsvereinbarung aufgrund des Bundeshaushaltsgesetzes geschehen?

In welcher Weise hält sie den Hafenbau als Mittel „zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums" im Sinne von Artikel 104 a Abs. 4 GG für erforderlich, angesichts der Tatsache, daß nur ein sehr geringer Teil des angenommenen Nutzens des Projekts durch eine Belebung der Wirtschaft erwartet wird?

Bonn, den 14. September 1987

Dr. Lippelt Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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