Vermittlungsgeschäft mit Leihmüttern
der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie beurteilt die Bundesregierung die Eröffnung eines Büros des US-Anwalts Noel P. Keane in Frankfurt am Main zur Vermittlung von Leihmüttern für Paare in der Bundesrepublik Deutschland und Europa?
Verstößt die Tätigkeit von Keane gegen die Bestimmungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes bzw. gegen andere Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, bzw. wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage Keanes, ihm hätten deutsche Anwälte versichert, seine Tätigkeit sei rechtmäßig?
War die Bundesregierung darüber informiert, daß Keane laut eigener Aussage bereits für drei bundesrepublikanische Paare US-amerikanische Leihmütter vermittelt hat? Wenn ja, hat sie geprüft, inwieweit rechtliche Schritte gegen diese Vermittlung möglich waren oder ob solche Schritte eingeleitet wurden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor über eine ähnliche Leihmuttervermittlungstätigkeit anderer Personen in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland für Paare oder Frauen aus der Bundesrepublik Deutschland? Wenn ja, von wem wird diese Vermittlung wo durchgeführt, wie viele Paare bzw. Frauen waren bisher daran beteiligt, und unter welchen Bedingungen wurden solche Verträge geschlossen?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Eröffnung des Frankfurter Büros von Keane? Wie will sie eine mögliche Ausweitung einer solchen Vermittlungstätigkeit bzw. eines denkbaren Schwarzmarktes entgegenwirken?
Wie ist der Stand der Beratung des Referentenentwurfs zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes? Welche Stellungnahmen und Kritik von welchen Organisationen und Personen sind bisher eingegangen, und in welcher Weise werden sie bei den weiteren Beratungen berücksichtigt werden? Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den Referentenentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die im Referentenentwurf vorgesehenen strafrechtlichen Bestimmungen als alleinige Maßnahme dem Problem der Leihmuttervermittlung adäquat begegnen? Sind darüber hinaus andere Maßnahmen vorgesehen?