Diskriminierung von Lesben
der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Deutsche Postreklame GmbH hat eine Anzeige des Feministischen Frauengesundheitszentrums in Berlin (FFGZ) zurückgewiesen. Stein des Anstoßes: Das Wort Lesbe. Ein Geschäftsführer der Gesellschaft begründete die Ablehnung mit dem Hinweis, daß das Wort Lesbe in einer Postreklame einen Verstoß gegen die „guten Sitten" darstelle. Ob dies rechtens ist, darüber ist mittlerweile ein Rechtsstreit zwischen Postreklame und den Lesben entbrannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Identifizierung von Homosexualität und AIDS sowohl durch die Allgemeinbevölkerung als auch durch Beamte der Bundesbehörden sowie durch Angestellte von Subunternehmen des Bundes?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung zwischen dem Feministischen Frauengesundheitszentrum (Berlin) und der Deutschen Postreklame GmbH um eine Anzeige, die das Wort „Lesbe" enthält?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerungen von Mitarbeitern der Deutschen Postreklame und Beamten des Bundespostministeriums im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung FFGZ — Deutsche Postreklame, das Wort „Lesbe" solle durch „AIDS" ersetzt werden bzw. das Wort „Lesbe" in einer Anzeige verstoße gegen die „guten Sitten"?
Welche Initiativen wird die Bundesregierung gegen die Identifikation Homosexueller mit AIDS und gegen die Diskriminierung und Tabuisierung von Lesben durch Mitarbeiter von Bundesbehörden oder Subunternehmen des Bundes als auch in der Öffentlichkeit ergreifen?
Denkt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an eine Förderung der Aufklärungsarbeit, die von den Schwulen- und Lesbenselbsthilfegruppen, von Lesbenring e. V. und Bundesverband Homosexualität e. V. (BVH) geleistet wird?