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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Steuermindereinnahmen aufgrund des Berlinförderungsgesetzes 1987 (G-SIG: 11001065)

Höhe der Steuermindereinnahmen aufgrund der Hersteller- und Abnehmerpräferenz des Berlinförderungsgesetzes 1987 (§§ 1, 1a und 2) beim Bund, in Berlin (West) und bei den übrigen Bundesländern; Steuermindereinnahmen durch Ermäßigung der Körperschaft- und Einkommensteuer sowie deren Verteilung zwischen Berlin (West) und dem Bundesgebiet

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.11.1987

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 11/104704.11.87

Steuermindereinnahmen aufgrund des Berlinförderungsgesetzes 1987

des Abgeordneten Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie hoch sind die Steuermindereinnahmen aufgrund der §§ 1 und 1 a (Herstellerpräferenz) des Berlinförderungsgesetzes 1987

a) beim Bund,

b) in Berlin (West),

c) bei den übrigen Bundesländern?

2

Wie hoch sind die Steuermindereinnahmen aufgrund des § 2 (Abnehmerpräferenz) des Berlinförderungsgesetzes 1987

a) beim Bund,

b) in Berlin (West),

c) bei den übrigen Bundesländern?

3

Wie hoch sind die Steuermindereinnahmen aufgrund des Berlinförderungsgesetzes 1987 durch die Ermäßigung der veranlagten Körperschaftsteuer gegenüber dem geltenden Körperschaftsteuertarif?

4

Wie hoch sind die Steuermindereinnahmen aufgrund des Berlinförderungsgesetzes 1987 durch die Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer um 30 Prozent gegenüber dem geltenden Einkommensteuertarif?

5

Fallen die Steuermindereinnahmen für die Körperschaftsteuerermäßigung und die Einkommensteuerermäßigung nur in Berlin (West) an?

6

Falls nicht, wie verteilt sich die Steuermindereinnahme zwischen Berlin (West) und dem Bundesgebiet?

Bonn, den 4. November 1987

Sellin Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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