Der Bundesminister der Finanzen — ZB 5 — P 2499 — 27/87 — hat mit Schreiben vom 26. November 1987 namens der Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Die US-Stationierungskräfte (einschließlich Air Force und AAFES Europe) haben im Zuge der Verbesserung der Verteidigungsbereitschaft die Zahl ihrer örtlichen zivilen Arbeitnehmer in den Jahren 1980 bis 1985 von 60 272 auf 73 338 erhöht. Seitdem war die Zahl wieder rückläufig, bis September 1986 sank sie auf 71 435, bis Ende des Jahres 1986 auf rund 71 000. Dies entspricht auch dem heutigen Stand.
Da sich die US-Regierung genötigt sah, zusätzliche Aufgaben auch ohne zusätzliche Ausgabemittel erfüllen zu müssen, hat es im Bereich der US-Stationierungsstreitkräfte unterschiedliche Überlegungen zur Einsparung von Haushaltsmitteln gegeben.
Hierzu gehörte auch das sogenannte ROCAS-Programm und andere Maßnahmen, die 1986 in der Öffentlichkeit und im Deutschen Bundestag lebhaft diskutiert wurden (vgl. u. a. Fragestunden am 25. Juni 1986 und 24. September 1986, Drucksache 10/ 5541 Seite 6 und Drucksache 10/5660 Seite 19). Diese Überlegungen sind jedoch zurückgestellt worden. Das US-Hauptquartier konnte zusagen, daß es im Haushaltsjahr 1987 zu keinem Personalabbau kommen werde. Die Beschäftigtenzahlen zeigen, daß diese Zusage eingehalten worden ist.
Inzwischen ergab sich für die US-Streitkräfte — weltweit — eine neue Lage, als deutlich wurde, daß die für eine Verringerung des Defizits im Haushaltsjahr 1988 notwendigen Einsparungen nicht allein von den Mitteln für Sachkosten aufgefangen werden können, sondern daß deutliche Einsparungen auch bei den Personalmitteln unvermeidlich würden.
Das US-Hauptquartier in Heidelberg sieht sich nunmehr gezwungen, im Haushaltsjahr 1988 im Bereich der US-Armee 4 000 bis 5 000 Arbeitsplätze für zivile Arbeitnehmer einzusparen; im Bereich der Luftwaffe sind Einsparungen von Arbeitsplätzen vorläufig nicht geplant. In dieser Zahl sind sowohl Arbeitsplätze für deutsche (örtliche) Arbeitnehmer enthalten als auch solche, auf denen US-Staatsangehörige beschäftigt werden. Entscheidungen, welche Arbeitsplätze im einzelnen gestrichen werden, sind noch nicht getroffen und vor Anfang 1988 auch nicht zu erwarten. Erst danach wird feststehen, ob die Kürzungen allein durch die Fluktuation aufgefangen werden können. Die Betriebsvertretungen der deutschen Arbeitnehmer werden hierbei im Rahmen der geltenden Bestimmungen beteiligt.
1. Wann und auf welche Weise wurde die Bundesregierung von der Absicht der US-Landstreitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland in Kenntnis gesetzt, 4 000 bis 5 000 derzeit von deutschen Arbeitnehmern besetzte Arbeitsplätze abzubauen?
Die Bundesregierung ist Mitte Oktober in einem Informationsgespräch mit dem Hauptquartier USAREUR über die Notwendigkeit eines Stellenabbaues und den zu seiner Durchführung angeordneten modifizierten Einstellungsstopp (nur jede dritte frei werdende Stelle darf wiederbesetzt werden) unterrichtet worden.
2. Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß eine Aufstellung der zu streichenden zivilen Arbeitsplätze („strawman list") des Hauptquartiers der US-Landstreitkräfte Europa vom 10. August 1987 datiert, Staatsminister Dr. Stavenhagen aber noch am 30. September 1987 gegenüber der Mainzer Landesregierung versicherte, es seien keine Stelleneinsparungen vorgesehen?
Die sogenannte „strawman list" trägt das Datum vom 8. Oktober 1987 — in amerikanischer Schreibweise 10/08/87 - und ist Anlage zu einem Schreiben des Hauptquartiers an alle Kommandeure vom 16. Oktober 1987, datiert also nach den Erklärungen von Staatsminister Dr. Stavenhagen, die dieser am 29. September 1987 bezüglich des laufenden US-Haushaltsjahres 1987 abgegeben hat. Diese Erklärungen entsprachen dem damaligen Informationsstand der Bundesregierung.
3. Wie ist der gegenwärtige Verhandlungs- und Informationsstand der Bundesregierung gegenüber der amerikanischen Administration?
Wie viele von Deutschen besetzte zivile Arbeitsplätze sollen in welchen Standorten in welchem Zeitraum abgebaut werden? Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um durch eine aktive Arbeitsmarktpolitik Arbeitsplätze zu schaffen?
Die Bundesregierung ist dahin gehend unterrichtet, daß die einzelnen Kommandeure der Armee aufgefordert worden sind, im Rahmen der Vorgaben der „strawman list" Vorschläge für mögliche Einsparungen zu machen. Ziel dieser Überlegungen ist eine Ausdünnung des deutschen wie auch des amerikanischen Zivilpersonals. Endgültige Entscheidungen sind erst im Januar 1988 zu erwarten.
Erst wenn feststeht, in welchen Standorten und in welchem Umfang Arbeitsplätze verlorengehen, wird zu beurteilen sein, ob und gegebenenfalls welche Initiativen seitens der Bundesregierung angezeigt sind.
4. Ist über die bisherigen Planungen hinaus ein weiterer Abbau ziviler Arbeitsplätze bei den US-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland zu erwarten?
Angesichts der hohen Defizite im amerikanischen Haushalt erscheint es nicht ausgeschlossen, daß weitere Kürzungen — auch im Personalbereich — erwogen werden.
5. Wie will die Bundesregierung in den strukturschwachen Regionen der Bundesrepublik Deutschland mit besonders hohen Verteidigungslasten künftig die Akzeptanz dieser Belastungen sicherstellen, wenn andererseits Arbeitsplätze bei den Streitkräften ersatzlos gestrichen werden?
In einem Gespräch, das Staatsminister Schäfer vom Auswärtigen Amt am 6. November 1987 mit US-Botschafter Burt geführt hat, ist dargelegt worden, daß die Akzeptanz der durch die Stationierung von Truppen entstehenden Belastung für die Bevölkerung im wesentlichen Umfange davon abhängt, daß Beschäftigungsmöglichkeiten bei den Streitkräften erhalten bleiben. Die Bundesregierung hat deshalb darauf hingewiesen, daß sie insbesondere an einer Erhaltung der Arbeitsplätze in den strukturschwachen Gebieten interessiert ist.
6. Wird die Bundesregierung gegenüber dem amerikanischen Bündnispartner für zukünftige Entscheidungen mit weitreichenden Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bevölkerung auf ein der gemeinsamen Bündniszugehörigkeit angemessenes Informations- und Konsultationsverhalten drängen?
Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, das bisherige Informations- und Konsultationsverhalten des Bündnispartners in diesem Zusammenhang als unzureichend anzusehen.