Europapolitische Vorhaben der Bundesregierung im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft in der Europäischen Gemeinschaft (1. Januar bis 30. Juni 1988)
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Am 1. Januar 1988 übernimmt die Bundesrepublik Deutschland die Präsidentschaft in der Europäischen Gemeinschaft. Der Bundesregierung fällt dabei die Aufgabe und Verantwortung zu, entscheidende Weichen für die weitere Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft zu stellen. Dies gilt insbesondere, weil die Bundesregierung erklärt hat, daß die Einheitliche Europäische Akte (EEA) das für alle verbindliche Ziel, die Europäische Union, festgeschrieben hat und das vorrangige Ziel deutscher Außenpolitik darstellt.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, eine dem Gewicht der Bundesrepublik Deutschland entsprechende Rolle in dieser für die Zukunft Europas wichtigen Phase zu übernehmen. Hierbei geht es in den nächsten Monaten in erster Linie darum, die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates vom 29./30. Juni 1987 in Brüssel und die im Anschluss daran von der EG-Kommission unterbreiteten Vorschläge umzusetzen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
I. Europa der Bürgerinnen und Bürger
1. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung während ihrer Ratspräsidentschaft ergreifen, um zu verhindern, daß „der europäische Fortschritt ... mit einem Verlust parlamentarischer Substanz" verbunden ist (Bundespräsident von Weizsäcker 1985 vor dem Europäischen Parlament)?
2. Welche Vorschläge und praktische Initiativen wird die deutsche Ratspräsidentschaft zur Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments und seiner Rechte unternehmen, wird sie z. B. die Forderung des Europäischen Parlaments und der EG-Kommission unterstützen, daß zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission eine interinstitutionelle Übereinkunft mit dem Ziel abgeschlossen wird, die Rechte des Europäischen Parlaments bei der Verwirklichung der Haushaltsdisziplin zu sichern, und wird die Bundesregierung die Diskussion über die neuen Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft zum Anlaß nehmen, um – ähnlich wie 1975 – die Mitentscheidungsmöglichkeiten des Europäischen Parlaments zu erweitern?
3. Welche eigenen Initiativen und Schwerpunkte wird die Bundesregierung setzen, um das „Europa der Bürgerinnen und Bürger" voranzubringen, um vor allem die Freizügigkeit der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, und wird sie Initiativen ergreifen, um die Personenkontrollen im Grenzverkehr innerhalb der EG zu beseitigen?
4. Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, damit eine allgemeine gegenseitige Anerkennung von Hochschuldiplomen und Diplomen für technische Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft erfolgt?
5. Wird die Bundesregierung sich entsprechend dem Beschluß des Europäischen Parlaments für die Verwirklichung des Kornmunalwahlrechts der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen?
II. Gemeinsame Agrarpolitik
1. Ist die Bundesregierung bereit, die eingeleitete Neuorten-tierurig der Agrarpolitik in Richtung auf eine stärker marktwirtschaftliche Ausrichtung nachhaltig zu fördern und damit die Isolierung zu durchbrechen, in die sie durch ihren Widerstand gegen die von der EG-Kommission und dem EG-Ministerrat mehrheitlich gefaßten Reformbeschlüsse in den letzten Jahren geraten ist?
2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß insbesondere angesichts der laufenden Verhandlungen im GATT einseitige Maßnahmen der EG zur Beschränkung der Agrareinfuhren aus Drittländern, wie die Erhebung einer Abgabe auf pflanzliche Öle und Fette oder auf sogenannte Getreidesubstitute, nicht in Betracht kommen?
3. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung entwickelt, die sie in die Verhandlungen von Kopenhagen einbringen wird, um der Fehlentwicklung im Bereich der europäischen Agrarpolitik zu begegnen, und wird sie sich — für eine Begrenzung der Agrarausgaben einsetzen oder — dafür aussprechen, die Zuständigkeiten für die Agrarpolitik zwischen der EG, Bonn und den Bundesländern neu zu gewichten (Regionalisierung)?
4. Hält die Bundesregierung nach den negativen Erfahrungen bei den Agrarpreisverhandlungen 1985 und nach dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte die Einlegung eines Vetos weiterhin für ein geeignetes Verfahrensinstrument im gemeinschaftlichen Entscheidungsprozeß?
5. Ist die Bundesregierung bereit, die Zeit ihres Vorsitzes im EG Ministerrat zu nutzen, um spätestens mit den bis zum 31. März 1988 zu fassenden Agrarpreisbeschlüssen für das Wirtschaftsfahr 1988/89 die Umgestaltung des pauschalen, umsatzbezogenen Mehrwertsteuerausgleichs in direkte, produktneutrale Einkommenszahlungen zu erreichen?
III. Gemeinschaftspolitiken von wirtschaftlicher Bedeutung
A. Wirtschafts- und finanzpolitische Kooperation
1. Welche eigenen Vorschläge wird die Bundesregierung vorbringen, um die hohe Arbeitslosigkeit in der EG zu überwinden, wird sie die von der EG-Kommission vorgeschlagene „kooperative Strategie für Wachstum und Beschäftigung" unterstützen, wird die Bundesregierung darauf drängen, daß diese Strategie besser befolgt wird, und ist sie selbst bereit, einen größeren finanzpolitischen Beitrag zur Verwirklichung dieser Strategie zu leisten?
2. Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, im Rahmen des EG-Wettbewerbsrechts eine EG-Richtlinie (Verordnung) zur Fusionskontrolle zu verabschieden, und welche Vorschläge wird sie dazu unterbreiten?
3. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß das Europäische Währungssystem aufgrund der starken Stellung der Deutschen Mark innerhalb des Systems erfolgreich zur Inflationsbekämpfung in der Europäischen Gemeinschaft beigetragen hat, daß es aber ergänzt werden müßte durch eine Verpflichtung aller Staaten, eine auf Beschäftigungsförderung gerichtete Politik zu betreiben, und hält sie ein Indikatorenkonzept auf europäischer Ebene, das zu wirtschaftspolitischen Kursänderungen verpflichtet, wenn bestimmte wirtschaftspolitische Ziele nicht erreicht werden, für sinnvoll und notwendig?
4. Wird die Bundesregierung Vorschläge unterbreiten, um die Beziehungen zwischen der EG und der EFTA zu fördern?
5. Welche Vorschläge wird die Bundesregierung für eine europäische Initiative zur Überwindung der Verschuldungskrise in der Dritten Welt vorlegen?
B. Steuerharmonisierung
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Rahmen der Vollendung des europäischen Binnenmarktes bis zum Jahre 1992 die nationalen Steuergrenzen abgeschafft werden sollen, welche Initiativen zur Erreichung dieses Ziels wird die Bundesregierung während der Zeit ihrer Ratspräsidentschaft unternehmen, und bedeutet die Abschaffung der Steuergrenzen, daß im innergemeinschaftlichen Handel das derzeitige System der Steuerbefreiung bei der Ausfuhr und der Besteuerung bei der Einfuhr beseitigt wird?
2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß bei Beseitigung der Steuergrenzen eine Harmonisierung der Mehrwertsteuer und der speziellen Verbrauchsteuern erforderlich ist, und hält die Bundesregierung darüber hinaus auch Annäherungen bei den direkten Steuern für erforderlich?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EG-Kommission, daß im Rahmen der Schaffung des einheitlichen Binnenmarktes die Mehrwertsteuersätze lediglich auf eine Spanne von 14 bis 20 v. H. beim Normalsatz und von 4 bis 9 v. H. beim ermäßigten Satz angenähert werden müssen, und bedeutet dies, daß aus Gründen der EG-Steuerharmonisierung für die Bundesrepublik Deutschland eine Anhebung der Mehrwertsteuersätze nicht erforderlich ist?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung das von der EG-Kommission vorgeschlagene Clearing-Verfahren, und welche Auswirkungen würden sich hierdurch auf die Steuereinnahmen für die Bundesrepublik Deutschland ergeben?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EG-Kommission, daß auf Gemeinschaftsebene in Zukunft spezielle Verbrauchsteuern lediglich auf Tabakwaren, alkoholische Getränke und Mineralöle erhoben werden sollen, welche bislang in der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern müßten bei einer Realisierung der Vorschläge der EG-Kommission abgeschafft werden, und wie hoch wären die hierdurch entstehenden Steuermindereinnahmen?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EG-Kommission, daß ab 1992 einheitliche Steuersätze für die Verbrauchsteuern auf Mineralöle, Tabakwaren und alkoholische Getränke erhoben werden sollten?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der EG Kommission, den Verbrauchsteuersatz für verbleites Benzin auf 340 ECU je 1 000 Liter und den Steuersatz für bleifreies Benzin auf 310 ECU je 1 000 Liter festzusetzen, und trifft es zu, daß die von der EG-Kommission vorgeschlagenen Mineralölsteuersätze für die Bundesrepublik Deutschland eine Steuersatzanhebung um rund 0,17 DM je Liter Benzin bedeuten würden?
8. Welche Steuermehreinnahmen würden sich bei dem von der EG-Kommission vorgeschlagenen Verbrauchsteuersätzen für verbleites und unverbleites Benzin ergeben?
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Vorgriff auf die EG Steuerharmonisierung schon vor 1992 die Mineralölsteuer auf die von der EG-Kommission vorgeschlagenen Steuersätze anzuheben, welche Auswirkungen würden sich bei Realisierung der übrigen Vorschläge der EG-Kommission zur Harmonisierung der Mineralölsteuer hinsichtlich der bislang in der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Steuersätze ergeben, und mit welchen Steuermehr- bzw. Steuermindereinnahmen wäre zu rechnen?
10. Welche Steuersatzänderungen würden sich bei Realisierung der von der EG-Kommission vorgeschlagenen Verbrauchsteuersätze auf Zigaretten und andere Tabakwaren ergeben, mit welchen Steuermehr- bzw. Steuermindereinnahmen wäre zu rechnen, und welche Steuerstruktur hinsichtlich des Verhältnisses von „ad valorem" und „spezifischer" Steuer strebt die Bundesregierung an?
11. Welche Auswirkungen auf die bisher in der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke würden sich bei Realisierung der Vorschläge der EG-Kommission ergeben, mit welchen Steuermehr- bzw. Steuermindereinnahmen wäre zu rechnen, und welche Bemessungsgrundlage für die Erhebung von Steuern auf alkoholische Getränke strebt die Bundesregierung an, teilt sie das Konzept der Bemessung nach Alkoholgehalt innerhalb definierter Gruppen alkoholischer Getränke?
12. Hält die Bundesregierung über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften hinaus auch eine Harmonisierung der Erhebungspraktiken der einzelnen Länder für erforderlich, und kann sie mitteilen, welche Maßnahmen zur Harmonisierung der Erhebungspraktiken bisher realisiert sind, welche Vorschläge hierzu vorliegen, und wird sie ihre Ratspräsidentschaft dazu nutzen, auf eine weitere Harmonisierung hinzuwirken?
C. Währungspolitische Zusammenarbeit
1. Welche Vorschläge wird die Bundesregierung im währungspolitischen Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft vorlegen, um Zinssenkungen in Europa zu bewirken und die jüngsten deutschen, im Alleingang beschlossenen Zinsanhebungen wieder rückgängig zu machen?
2. Glaubt die Bundesregierung, substan tielle Paritätsanpassungen im EWS vermeiden zu können, wenn die Deutsche Bundesbank eine Politik verfolgt, die auf Zinssteigerungen und Verringerung des Zinsgefälles zu den USA hinausläuft und damit ein weiteres Abgleiten des Dollars begünstigt?
3. Welche Vorschläge wird die Bundesregierung im währungspolitischen Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft vorlegen, damit eventuelle Währungsverzerrungen zwischen Deutsche Mark und Dollar nicht auch zu Verzerrungen innerhalb des EWS-Währungsgefüges führen?
4. Welche konstruktiven Schritte zur Schaffung einer Europäischen Währungsunion und zur Weiterentwicklung des Europäischen Währungssystems wird die Bundesregierung während der deutschen Präsidentschaft vorschlagen?
5. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Liberalisierung des Kapitalverkehrs innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu begleiten durch eine Harmonisierung der Zinsbesteuerung und der für die Bedeutung der europäischen Finanzmärkte wichtigen Kapitalverkehrsteuern, und wird sie entsprechende Vorschläge unterbreiten und fordern?
6. Wie gedenkt die Bundesregierung das Problem der „grünen Währungen" und der damit verbundenen „Währungsausgleichsbeträge" angesichts der Mehrheitsverhältnisse im EG-Ministerrat anzugehen?
D. Binnenmarkt und Strukturfonds
1. Wieweit entspricht die Verwirklichung des Binnenmarktes den ursprünglichen Zeitvorstellungen, wo konkret liegen die entscheidenden Engpässe, und was gedenkt die Bundesregierung vorzuschlagen, um Harmonisierung und Liberalisierung schneller voranzubringen?
2. Welche Vorschläge wird die Bundesregierung unterbreiten, — um die öffentlichen Beschaffungsmärkte zu öffnen und — um die Liberalisierung im Versicherungsbereich voranzubringen?
3. Erkennt die Bundesregierung die Notwendigkeit an, den wirtschaftlich schwächeren Staaten der Europäischen Gemeinschaft zum Ausgleich für ihre möglichen Nachteile als Folge der Verwirklichung des Binnenmarktes verstärkt EG-Regional- und -Strukturhilfen zu leisten, wird sie entsprechende Vorschläge vorlegen, und ist die Bundesregierung bereit, entsprechend den Vorschlägen der EG-Kommission die Finanzmittel der EG-Strukturfonds zu verdoppeln, und wird sie bei der Reform der EG-Strukturfonds darauf drängen, daß Krisenregionen in der Bundesrepub lik Deutschland nach wie vor Finanzmittel aus den EG-Strukturfonds erhalten?
E. Umwelt
1. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in der Zeit ihrer EG-Ratspräsidentschaft ergreifen um sicherzustellen, daß die seit fast drei Jahren vorliegende Verordnung zur Verminderung der Schadstoffbelastung durch Großfeuerungsanlagen verabschiedet wird?
2. Welche Forderungen des Europäischen Parlaments zur Verschärfung der Seveso-Richtlinie wird die Bundesregierung sich zu eigen machen und entsprechende Initiativen während ihrer Ratspräsidentschaft ergreifen?
3. Welche Initiativen wird die deutsche Ratspräsidentschaft ergreifen zur Begrenzung von Schadstoffemissionen und für hohe Umweltstandards in der EG, um zu erreichen, daß bei schweren Nutzfahrzeugen über den unzulänglichen Kompromiß vom Juli dieses Jahres hinaus bereits während der deutschen Ratspräsidentschaft eine zweite Reduzierungsstufe verwirklicht wird?
4. Welche Forderungen des Europäischen Parlaments (Entschließung zu Landwirtschaft und Umwelt vom 19. Februar 1986) wird die Bundesregierung in der Zeit ihrer Ratspräsidentschaft aufgreifen und zu Initiativen nutzen, damit die gemeinsame Agrarpolitik auf die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Umwelt und des Landlebens ausgerichtet wird?
5. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um endlich die EG-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung korrekt in deutsches Recht umzusetzen?
6. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in der Europäischen Gemeinschaft vorschlagen, um die Fluorchlorkohlenwasserstoffe über das im Montreal-Protokoll vereinbarte Ausmaß hinaus zu verringern?
7. Welche Initiative wird die Bundesregierung in der Europäischen Gemeinschaft zur Verringerung der Nordseebelastung ergreifen, und ist sie bereit, selbst als Vorreiter besondere Anstrengungen zu unternehmen?
8. Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß alle in der EG in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke dem jeweils neuesten Stand von Wissenschaft und Technik genügen müssen, und ist sie bereit, darauf hinzuwirken, daß gegebenenfalls entsprechende Nachrüstung smaßnahmen erfolgen und daß, wenn der neueste Stand von Wissenschaft und Technik nicht erreicht wird oder nicht erreicht werden kann, die betreffenden Kernkraftwerke stillgelegt werden?
9. Ist die Bundesregierung bereit, sich in ihrer Ratspräsidentschaft dafür einzusetzen, daß der Verseuchung der Meere durch das Abladen von Atommüll Einhalt geboten wird?
10. Ist die Bundesregierung bereit, Einfluß darauf zu nehmen, daß die EG-Energieforschungsprogramme künftig orientiert werden auf die verstärkte Entwicklung und Förderung der rationellen Energieerzeugung und -verwendung, der regenerativen Energieträger, unter besonderer Berücksichtigung des Solar-Wasserstoffkreislaufs?
F. Forschung und Technologie
1. Wird die Bundesregierung während der deutschen EG-Ratspräsidentschaft die Weiterentwicklung von EUREKA unterstützen, mit dem Ziel einer eigenständigen europäischen Technologieentwicklung im Rahmen der EG-Strukturen, und liegen ihr bereits jetzt Ergebnisse über die bisherigen Arbeiten von EUREKA vor?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Arbeit der gemeinsamen Forschungsstelle, wird sie in der Zeit ihrer Ratspräsidentschaft programmatische und organisatorische Entscheidungen für die gemeinsame Forschungsstelle vorantreiben, und liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, wie die gemeinsame Forschungsstelle zukünftig finanziell ausgestattet werden soll?
3. Ist das unter Schwierigkeiten beschlossene Forschungsprogramm 1987 bis 1991 nach Meinung der Bundesregierung ausreichend oder revisionsbedürftig, wird die Bundesregierung in der Zeit ihrer Ratspräsidentschaft entsprechend tätig werden, und welche Vorstellungen hat sie über die Rollenverteilung zwischen europäisch und national geförderter Forschung?
4. Nach welchen politischen Grundsätzen wird die Bundesregierung einen gemeinsamen Markt für Telekommunikation unterstützen, welche Bedeutung haben dabei die Verbesserung der Telekommunikation für Bürger und Wirtschaft, welche Bedeutung hat die Erhaltung der Fähigkeit der öffentlichen Fernmeldeverwaltungen, angemessene Dienstleistungen für jedermann zu erschwinglichen und gleichen Gebühren an jedem Ort zu erbringen, und welche nationale Situation ist aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland bei gemeinsamen europäischen Vorgehen besonders zu berücksichtigen?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen des Grünbuchs der EG-Kommission über Telekommunikationspolitik — hinsichtlich der vorgeblich positiven Wirkungen eines uneingeschränkten Wettbewerbs angesichts der Marktentwicklung in unregulierten Bereichen (Unterhaltungselektronik, Computertechnologie, Speichersysteme hoher Bit-Raten) einerseits und der Marktentwicklung in regulierten Bereichen, wie der Nachrichtentechnik (Beispiel ISDN-Entwicklung), andererseits, — hinsichtlich des Widerspruchs zwischen der Forderung des Grünbuchs nach „kurz- und langfristiger Integrität der Netzinfrastruktur" einerseits und des „Angebots nach Zweiwegsatellitenkommunikation im Wettbewerb " andererseits, — hinsichtlich der künftigen Sicherstellung einer Grundversorgung (Beispiel ISDN mit einfachem Zusatzdienst) angesichts der im Grünbuch vorgeschlagenen weitreichenden Wettbewerbslösung im Endgerätebereich?
6. Ist die Bundesregierung bereit, die im Grünbuch genannte Forderung nach Trennung von hoheitlichen und betrieblichen Tätigkeiten der Fernmeldeverwaltungen nur dann zu unterstützen, wenn gleichzeitig folgende Konsequenzen erfüllt werden: — Gewährleistung politischer Kontrolle und Steuerung, — Aufhebung der Einvernehmensregelungen mit anderen Ministerien, — Einführung von erweiterten Mitbestimmungsrechten?
G. Sozialpolitik
1. Welche Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung in der Zeit ihrer Ratspräsidentschaft im Zusammenhang mit der fristgerechten Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes zur Sicherung und Weiterentwicklung der deutschen Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer zu ergreifen, und sieht sie die Verwirklichung eines europäischen Sozialraumes als wichtige Vorbedingung für die Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes?
2. Ist die Bundesregierung bereit, während der deutschen Ratspräsidentschaft die 5. Richtlinie zur Struktur der europäischen Aktiengesellschaften und die 10. Richtlinie hinsichtlich der grenzüberschreitenden Fusionen von Unternehmen zur konkreten Beschlußfassung im Rat auf die Tagesordnung zu setzen?
3. Wie stellt sich die Bundesregierung zu der vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom November 1986 vertretenen Feststellung, „daß die mit der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes entstehenden neuen Beschäftigungsformen teilweise eine prekäre soziale Absicherung aufweisen und daß dies neue Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit erfordert" , und beabsichtigt sie, in diesem Zusammenhang während der Zeit ihrer Ratspräsidentschaft der Forderung an die EG-Kommission auf Vorlage einer Rahmenrichtlinie zum Schutz der von flexiblen Arbeitsverträgen betroffenen Arbeitnehmer in geeigneter Form den erforderlichen Nachdruck zu verleihen?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung in der Zeit ihrer Ratspräsidentschaft Entscheidungen über die von der Kommission vorgelegten Beschlußvorschläge über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der beruflichen Rehabili-tation und der wirtschaftlichen Eingliederung der Behinderten sowie ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der sozialen Eingliederung und einer eigenständigen Lebensführung der Behinderten herbeizuführen, und wie beurteilt sie die vorgelegten Beschlußvorschläge [Kom (87) 342 endg.]?
5. Wird die Bundesregierung nationale Gesetzgebungsmaßnahmen einleiten, um die bestehenden EG-Richtlinien, das EG-Aktionsprogramm und die Beschlüsse des Europäischen Parlaments zur Gleichstellung von Frauen in deutsches Recht umzusetzen (Umkehr der Beweislast, Muß- statt Sollbestimmungen, Einbeziehung indirekter Diskriminierungen)?
H. Verbraucherpolitik
1. Welche Fortschritte haben die Entscheidungen des Ministerrats im Jahre 1986 zu den Vorlagen „Neuer Impuls für die Politik zum Schutze der Verbraucher" und „Einbeziehung der Verbraucherpolitik in die anderen gemeinsamen Politiken" nach Auffassung der Bundesregierung gebracht, welche Probleme sollten nach Auffassung der Bundesregierung in den nächsten Monaten mit höchster Priorität verfolgt werden, wird sie sich dafür einsetzen, daß im ersten Halbjahr 1988 eine Ratstagung für Verbraucherfragen stattfindet, und wenn ja, welche Verbraucherprobleme sollten nach ihrer Auffassung dort erörtert werden?
2. Teilt die Bundesregierung das wiederholt von den europäischen Verbraucherorganisationen und -verbänden zum Ausdruck gebrachte Bedauern über die zu geringe Berücksichtigung der konkreten Interessen der 320 Millionen Verbraucher beim Ausbau der EG zum einheitlichen Binnenmarkt 1992, und wird sie ihnen künftig größere Mitspracherechte einräumen sowie sich hierfür im Ministerrat einsetzen?
3. Ist die Bundesregierung bereit, die Anregung des Verbraucherbeirats beim Bundeswirtschaftsminister aufzunehmen und im Ministerrat darauf hinzuwirken, daß die Kommission folgende — auch im Interesse der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher – vorrangige Aufgaben in Angriff nimmt: — die Verbesserung der Kennzeichnungsvorschriften, insbesondere bei der Angabe von Inhaltsstoffen, und zwar nicht nur von gefährlichen Stoffen, — die Weiterentwicklung des EG-Lebensmittelrechts und Verstärkung der Kontrollsysteme, — die Verbesserung der Verbraucherinformation und -beratung allgemein und insbesondere der Möglichkeiten, Verbraucherrechte geltend zu machen, — die europäische Gesetzgebung gegen die unlautere Werbung, insbesondere im Hinblick auf die neuen Medien und die zunehmende grenzüberschreitende Werbung, — neue Kartenzahlungssysteme, — die Verbesserung der Produktsicherheit durch ein umfassendes europäisches „Gerätesicherheitsgesetz" einschließlich einer Rückrufregelung?
4. Welche Schritte wird die Bundesregierung darüber hinaus veranlassen, um folgende aus verbraucherpolitischer Sicht notwendige Maßnahmen zu forcieren (siehe Empfehlung des Verbraucherbeirats beim Bundesminister für Wirtschaft vom 15. April 1987): — grenzüberschreitende Preisvergleiche zur Wahrnehmung der Vorteile des Binnenmarktes, — die Verbesserung des Verbraucherschutzes bei öffentlichen Dienstleistungen auf der Basis des angekündigten Berichts der EG-Kommission, — die Intensivierung des Dialogs Anbieter/Verbraucher, — eine europäische Gesetzgebung gegen unlautere Vertragsbestimmungen, — Vorschläge über Garantien und Kundendienstleistungen?
5. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung, damit nach Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte bei den Abstimmungen in den Ministerräten ein möglichst hoher Sicherheits-, Qualitäts- und Gesundheitsstandard in den Mitgliedstaaten gewährleistet wird und insbesondere für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Bundesrepublik Deutschland keine Verringerung des bestehenden Verbraucherschutzniveaus hingenommen werden muß?
I. Verkehrspolitik
1. Wie bewertet die Bundesregierung die unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen auf den nationalen Verkehrsmärkten in Europa? Welche Auswirkungen haben diese unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen für den nationalen und den grenzüberschreitenden Wettbewerb der Verkehrsunternehmen?
2. Welche gemeinschaftlichen aber auch nationalen Maßnahmen zur Harmonisierung der unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen in Europa hält die Bundesregierung für nötig, um eine vernünftige Arbeitsteilung zwischen den Verkehrsträgern Schiene, Straße, Wasserstraße und Luft nach volkswirtschaftlich sinnvollen Kriterien zu erreichen, welche nationalen Maßnahmen sind denkbar, um diese Harmonisierung zu beschleunigen, und wie bewertet die Bundesregierung die sich hieraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten?
3. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den Wettbewerb auf den europäischen Verkehrsmärkten dauerhaft zu sichern, auf welche Weise können strukturelle Überkapazitäten vermieden werden, und wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, daß die Wegekostendeckungsgrade der einzelnen Verkehrsträger national wie europäisch zu harmonisieren sind und daß langfristig eine Vollkostendeckung erreicht werden muß?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für ein europäisches Schienenschnellfahrnetz, welche europäischen Verbindungen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendiger Bestandteil dieses Schienenschnellfahrnetzes, von welchem Zeitrahmen für die Rea lisierung dieses Netzes geht die Bundesregierung aus, welche Probleme erwartet sie im Zusammenhang mit der Realisierung des europäischen Schienenschnellfahrnetzes, und auf welche Weise will die Bundesregierung initiativ werden, um diese Probleme auszuräumen?
5. Was hat die Bundesregierung getan, was tut sie und was will sie noch tun, um aus dem deutschen ICE und dem französischen TGV ein gemeinsames europäisches Projekt zu machen, und welche Konsequenzen werden sich für das europäische Schienenschnellfahrnetz ergeben, wenn es nicht gelingt, diese beiden nationalen Entwicklungen zu einem gemeinsamen europäischen Projekt zu verschmelzen?
IV. Eigenmittel und verstärkte Haushaltsdisziplin
1. Welche Gründe sind dafür maßgebend gewesen, daß dem Europäischen Parlament bis zum 5. Oktober 1987 kein Haushaltsentwurf 1988 für die Europäischen Gemeinschaften vorgelegt werden konnte?
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates vom 29./30. Juni 1987 in Brüssel ergriffen, um die Aufgaben der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 5 EWG-Vertrag zu erfüllen bzw. die jetzt anstehende Untätigkeitsklage des Europaparlaments und der EG-Kommission abzuwenden, und durch welche Maßnahmen und Beschlüsse gedenkt die Bundesregierung bei der Tagung des Europäischen Rates am 4./5. Dezember 1987 in Kopenhagen darauf Einfluß zu nehmen, daß die drohende Untätigkeitsklage abgewendet werden kann?
3. Welche Grundsatzentscheidungen über die neue EG-Finanzverfassung sind im einzelnen in Kopenhagen erforderlich, um den notwendigen Anforderungen an einen Haushaltsentwurf der EG auf der Einnahmen- und Ausgabenseite gerecht zu werden, und welche höheren Abführungen der Bundesrepublik Deutschland an die EG sind damit für 1988 verbunden?
4. Geht die Bundesregierung davon aus, daß die entscheidenden Beschlüsse über die neue europäische Finanzverfassung während der laufenden Präsidentschaft gefaßt werden, oder hält sie es für möglich, daß dies erst Mitte 1988 geschieht?
5. Welche höheren Abführungen an die Europäische Gemeinschaft ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1988 bis 1991, wenn die Vorschläge der EG-Kommission über das System der neuen Eigenmittel vom Europäischen Rat übernommen würden, kann die Bundesregierung bestätigen, daß sich auf der Grundlage des Delors-Paketes die Abführungen der Bundesrepublik Deutschland an die EG um die nachstehenden Beträge erhöhen würden: 1988 . 4,9 Mrd. DM, 1989 7,0 Mrd. DM, 1990 8,5 Mrd. DM, 1991 10,4 Mrd. DM, und wie würden sich dann die Ansätze im Finanzplanungszeitraum für die eigenen Einnahmen der EG in den Jahren 1988 bis 1991 entwickeln?
6. Wird die Bundesregierung die höheren Mehrabführungen an die EG schon ab 1988 durch die Erhöhung der Tabaksteuer, der Mineralölsteuer oder der Mehrwertsteuer abdecken, oder sieht sie den Ausgleich durch andere Maßnahmen, gegebenenfalls durch Erhöhung der Nettokreditaufnahme, für möglich an, und wann wird sie die dazu erforderlichen Vorschläge bzw. Gesetzentwürfe dem Deutschen Bundestag zur Beschlußfassung zuleiten?
7. Rechnet die Bundesregierung damit, daß es bei der Tagung des Europäischen Rates am 4./5. Dezember 1987 zu einem Beschluß zur dauerhaften Verringerung der Agrarausgaben und damit zu einer Beendigung der andauernden Finanzkrise der EG kommt?
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die auf den Beschlüssen von Fontainebleau basierenden erweiterten Vorschläge der EG-Kommission für eine neue strikte Haushaltsdisziplin bei den EG-Ausgaben ausreichend sind, oder hält sie die Einführung neuer und anderer Mechanismen für notwendig, um der durch höhere Agrarausgaben bedingten Überrollung des jeweiligen Haushalts vorzubeugen?
9. Stimmt die Bundesregierung den Vorschlägen der EG-Kommission zu den sogenannten Agrarstabilisatoren zu?
V. Außenbeziehungen
1. Was gedenkt die Bundesregierung vorzuschlagen, um die GATT-Verhandlungen zu beschleunigen und zu gemeinsamen EG-Vorschlägen zu kommen, und in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Möglichkeiten für vorzeitige GATT-Einigungen?
2. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die laufenden Gespräche über ein Abkommen zwischen . der Europäischen Gemeinschaft und dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe zu einem möglichst raschen Abschluß zu bringen mit dem Ziel, den Handel noch stärker als bisher zu einem Motor der Ost-West-Beziehungen zu machen?
3. Welche Konzeption hat die Bundesregierung entwickelt, um die während der deutschen Ratspräsidentschaft beginnenden Beratungen für ein Verhandlungsmandat der Kommission für ein neues Abkommen zwischen der Gemeinschaft und den AKP-Staaten (Lomé IV) zu strukturieren, welche positiven und negativen Erfahrungen aus Lomé III liegen vor, die Änderungen, Korrekturen oder eine Verstärkung bisheriger Maßnahmen erforderlich machen, welche Akzente wird die Bundesregierung setzen, und welche Ziele wird sie in Ausübung ihrer Ratspräsidentschaft im Rahmen dieser Verhandlungen verfolgen?
4. Wie gedenkt die Bundesregierung die deutsche Ratspräsidentschaft zu nutzen, um die Gemeinschaft dazu zu drängen, sich stärker als bisher .gegen das Apartheidsregime in Südafrika zu engagieren, welche zusätzlichen Sanktionsmaßnahmen wird die Bundesregierung befürworten, und tritt sie dafür ein, daß die Gemeinschaft zumindest die Sanktionen übernimmt, die der US-Kongreß bereits gegen Südafrika verhängt hat?
5. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, daß der EG-Verhaltenskodex für Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Filialen oder Vertretungen in Südafrika zumindest dahin gehend geändert wird, daß alle Kodexregeln obligatorisch sind und Verstöße mit empfindlichen Sanktionen belegt werden?
6. Welches Konzept wird die Bundesregierung während ihrer Ratspräsidentschaft vorschlagen, um die wirtschaftliche Unterstützung und Kooperation im Verhältnis zu den afrikanischen Mittelmeerstaaten und den Ländern des Nahen Ostens zu verstärken?
7. Wie wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, das Gewicht der Europäer in den anstehenden Abrüstungsverhandlungen stärker einzubringen?
Fragen83
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung während ihrer Ratspräsidentschaft ergreifen, um zu verhindern, daß „der europäische Fortschritt ... mit einem Verlust parlamentarischer Substanz" verbunden ist (Bundespräsident von Weizsäcker 1985 vor dem Europäischen Parlament)?
Welche Vorschläge und praktische Initiativen wird die deutsche Ratspräsidentschaft zur Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments und seiner Rechte unternehmen, wird sie z. B. die Forderung des Europäischen Parlaments und der EG-Kommission unterstützen, daß zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission eine interinstitutionelle Übereinkunft mit dem Ziel abgeschlossen wird, die Rechte des Europäischen Parlaments bei der Verwirklichung der Haushaltsdisziplin zu sichern, und wird die Bundesregierung die Diskussion über die neuen Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft zum Anlaß nehmen, um – ähnlich wie 1975 – die Mitentscheidungsmöglichkeiten des Europäischen Parlaments zu erweitern?
Welche eigenen Initiativen und Schwerpunkte wird die Bundesregierung setzen, um das „Europa der Bürgerinnen und Bürger" voranzubringen, um vor allem die Freizügigkeit der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, und wird sie Initiativen ergreifen, um die Personenkontrollen im Grenzverkehr innerhalb der EG zu beseitigen?
Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, damit eine allgemeine gegenseitige Anerkennung von Hochschuldiplomen und Diplomen für technische Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft erfolgt?
Wird die Bundesregierung sich entsprechend dem Beschluß des Europäischen Parlaments für die Verwirklichung des Kornmunalwahlrechts der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen?
Ist die Bundesregierung bereit, die eingeleitete Neuorten-tierurig der Agrarpolitik in Richtung auf eine stärker marktwirtschaftliche Ausrichtung nachhaltig zu fördern und damit die Isolierung zu durchbrechen, in die sie durch ihren Widerstand gegen die von der EG-Kommission und dem EG-Ministerrat mehrheitlich gefaßten Reformbeschlüsse in den letzten Jahren geraten ist?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß insbesondere angesichts der laufenden Verhandlungen im GATT einseitige Maßnahmen der EG zur Beschränkung der Agrareinfuhren aus Drittländern, wie die Erhebung einer Abgabe auf pflanzliche Öle und Fette oder auf sogenannte Getreidesubstitute, nicht in Betracht kommen?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung entwickelt, die sie in die Verhandlungen von Kopenhagen einbringen wird, um der Fehlentwicklung im Bereich der europäischen Agrarpolitik zu begegnen, und wird sie sich — für eine Begrenzung der Agrarausgaben einsetzen oder — dafür aussprechen, die Zuständigkeiten für die Agrarpolitik zwischen der EG, Bonn und den Bundesländern neu zu gewichten (Regionalisierung)?
Hält die Bundesregierung nach den negativen Erfahrungen bei den Agrarpreisverhandlungen 1985 und nach dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte die Einlegung eines Vetos weiterhin für ein geeignetes Verfahrensinstrument im gemeinschaftlichen Entscheidungsprozeß?
Ist die Bundesregierung bereit, die Zeit ihres Vorsitzes im EG Ministerrat zu nutzen, um spätestens mit den bis zum 31. März 1988 zu fassenden Agrarpreisbeschlüssen für das Wirtschaftsfahr 1988/89 die Umgestaltung des pauschalen, umsatzbezogenen Mehrwertsteuerausgleichs in direkte, produktneutrale Einkommenszahlungen zu erreichen?
Welche eigenen Vorschläge wird die Bundesregierung vorbringen, um die hohe Arbeitslosigkeit in der EG zu überwinden, wird sie die von der EG-Kommission vorgeschlagene „kooperative Strategie für Wachstum und Beschäftigung" unterstützen, wird die Bundesregierung darauf drängen, daß diese Strategie besser befolgt wird, und ist sie selbst bereit, einen größeren finanzpolitischen Beitrag zur Verwirklichung dieser Strategie zu leisten?
Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, im Rahmen des EG-Wettbewerbsrechts eine EG-Richtlinie (Verordnung) zur Fusionskontrolle zu verabschieden, und welche Vorschläge wird sie dazu unterbreiten?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß das Europäische Währungssystem aufgrund der starken Stellung der Deutschen Mark innerhalb des Systems erfolgreich zur Inflationsbekämpfung in der Europäischen Gemeinschaft beigetragen hat, daß es aber ergänzt werden müßte durch eine Verpflichtung aller Staaten, eine auf Beschäftigungsförderung gerichtete Politik zu betreiben, und hält sie ein Indikatorenkonzept auf europäischer Ebene, das zu wirtschaftspolitischen Kursänderungen verpflichtet, wenn bestimmte wirtschaftspolitische Ziele nicht erreicht werden, für sinnvoll und notwendig?
Wird die Bundesregierung Vorschläge unterbreiten, um die Beziehungen zwischen der EG und der EFTA zu fördern?
Welche Vorschläge wird die Bundesregierung für eine europäische Initiative zur Überwindung der Verschuldungskrise in der Dritten Welt vorlegen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Rahmen der Vollendung des europäischen Binnenmarktes bis zum Jahre 1992 die nationalen Steuergrenzen abgeschafft werden sollen, welche Initiativen zur Erreichung dieses Ziels wird die Bundesregierung während der Zeit ihrer Ratspräsidentschaft unternehmen, und bedeutet die Abschaffung der Steuergrenzen, daß im innergemeinschaftlichen Handel das derzeitige System der Steuerbefreiung bei der Ausfuhr und der Besteuerung bei der Einfuhr beseitigt wird?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß bei Beseitigung der Steuergrenzen eine Harmonisierung der Mehrwertsteuer und der speziellen Verbrauchsteuern erforderlich ist, und hält die Bundesregierung darüber hinaus auch Annäherungen bei den direkten Steuern für erforderlich?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EG-Kommission, daß im Rahmen der Schaffung des einheitlichen Binnenmarktes die Mehrwertsteuersätze lediglich auf eine Spanne von 14 bis 20 v. H. beim Normalsatz und von 4 bis 9 v. H. beim ermäßigten Satz angenähert werden müssen, und bedeutet dies, daß aus Gründen der EG-Steuerharmonisierung für die Bundesrepublik Deutschland eine Anhebung der Mehrwertsteuersätze nicht erforderlich ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung das von der EG-Kommission vorgeschlagene Clearing-Verfahren, und welche Auswirkungen würden sich hierdurch auf die Steuereinnahmen für die Bundesrepublik Deutschland ergeben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EG-Kommission, daß auf Gemeinschaftsebene in Zukunft spezielle Verbrauchsteuern lediglich auf Tabakwaren, alkoholische Getränke und Mineralöle erhoben werden sollen, welche bislang in der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern müßten bei einer Realisierung der Vorschläge der EG-Kommission abgeschafft werden, und wie hoch wären die hierdurch entstehenden Steuermindereinnahmen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EG-Kommission, daß ab 1992 einheitliche Steuersätze für die Verbrauchsteuern auf Mineralöle, Tabakwaren und alkoholische Getränke erhoben werden sollten?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der EG Kommission, den Verbrauchsteuersatz für verbleites Benzin auf 340 ECU je 1 000 Liter und den Steuersatz für bleifreies Benzin auf 310 ECU je 1 000 Liter festzusetzen, und trifft es zu, daß die von der EG-Kommission vorgeschlagenen Mineralölsteuersätze für die Bundesrepublik Deutschland eine Steuersatzanhebung um rund 0,17 DM je Liter Benzin bedeuten würden?
Welche Steuermehreinnahmen würden sich bei dem von der EG-Kommission vorgeschlagenen Verbrauchsteuersätzen für verbleites und unverbleites Benzin ergeben?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Vorgriff auf die EG Steuerharmonisierung schon vor 1992 die Mineralölsteuer auf die von der EG-Kommission vorgeschlagenen Steuersätze anzuheben, welche Auswirkungen würden sich bei Realisierung der übrigen Vorschläge der EG-Kommission zur Harmonisierung der Mineralölsteuer hinsichtlich der bislang in der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Steuersätze ergeben, und mit welchen Steuermehr- bzw. Steuermindereinnahmen wäre zu rechnen?
Welche Steuersatzänderungen würden sich bei Realisierung der von der EG-Kommission vorgeschlagenen Verbrauchsteuersätze auf Zigaretten und andere Tabakwaren ergeben, mit welchen Steuermehr- bzw. Steuermindereinnahmen wäre zu rechnen, und welche Steuerstruktur hinsichtlich des Verhältnisses von „ad valorem" und „spezifischer" Steuer strebt die Bundesregierung an?
Welche Auswirkungen auf die bisher in der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke würden sich bei Realisierung der Vorschläge der EG-Kommission ergeben, mit welchen Steuermehr- bzw. Steuermindereinnahmen wäre zu rechnen, und welche Bemessungsgrundlage für die Erhebung von Steuern auf alkoholische Getränke strebt die Bundesregierung an, teilt sie das Konzept der Bemessung nach Alkoholgehalt innerhalb definierter Gruppen alkoholischer Getränke?
Hält die Bundesregierung über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften hinaus auch eine Harmonisierung der Erhebungspraktiken der einzelnen Länder für erforderlich, und kann sie mitteilen, welche Maßnahmen zur Harmonisierung der Erhebungspraktiken bisher realisiert sind, welche Vorschläge hierzu vorliegen, und wird sie ihre Ratspräsidentschaft dazu nutzen, auf eine weitere Harmonisierung hinzuwirken?
Welche Vorschläge wird die Bundesregierung im währungspolitischen Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft vorlegen, um Zinssenkungen in Europa zu bewirken und die jüngsten deutschen, im Alleingang beschlossenen Zinsanhebungen wieder rückgängig zu machen?
Glaubt die Bundesregierung, substan tielle Paritätsanpassungen im EWS vermeiden zu können, wenn die Deutsche Bundesbank eine Politik verfolgt, die auf Zinssteigerungen und Verringerung des Zinsgefälles zu den USA hinausläuft und damit ein weiteres Abgleiten des Dollars begünstigt?
Welche Vorschläge wird die Bundesregierung im währungspolitischen Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft vorlegen, damit eventuelle Währungsverzerrungen zwischen Deutsche Mark und Dollar nicht auch zu Verzerrungen innerhalb des EWS-Währungsgefüges führen?
Welche konstruktiven Schritte zur Schaffung einer Europäischen Währungsunion und zur Weiterentwicklung des Europäischen Währungssystems wird die Bundesregierung während der deutschen Präsidentschaft vorschlagen?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Liberalisierung des Kapitalverkehrs innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu begleiten durch eine Harmonisierung der Zinsbesteuerung und der für die Bedeutung der europäischen Finanzmärkte wichtigen Kapitalverkehrsteuern, und wird sie entsprechende Vorschläge unterbreiten und fordern?
Wie gedenkt die Bundesregierung das Problem der „grünen Währungen" und der damit verbundenen „Währungsausgleichsbeträge" angesichts der Mehrheitsverhältnisse im EG-Ministerrat anzugehen?
Wieweit entspricht die Verwirklichung des Binnenmarktes den ursprünglichen Zeitvorstellungen, wo konkret liegen die entscheidenden Engpässe, und was gedenkt die Bundesregierung vorzuschlagen, um Harmonisierung und Liberalisierung schneller voranzubringen?
Welche Vorschläge wird die Bundesregierung unterbreiten, — um die öffentlichen Beschaffungsmärkte zu öffnen und — um die Liberalisierung im Versicherungsbereich voranzubringen?
Erkennt die Bundesregierung die Notwendigkeit an, den wirtschaftlich schwächeren Staaten der Europäischen Gemeinschaft zum Ausgleich für ihre möglichen Nachteile als Folge der Verwirklichung des Binnenmarktes verstärkt EG-Regional- und -Strukturhilfen zu leisten, wird sie entsprechende Vorschläge vorlegen, und ist die Bundesregierung bereit, entsprechend den Vorschlägen der EG-Kommission die Finanzmittel der EG-Strukturfonds zu verdoppeln, und wird sie bei der Reform der EG-Strukturfonds darauf drängen, daß Krisenregionen in der Bundesrepub lik Deutschland nach wie vor Finanzmittel aus den EG-Strukturfonds erhalten?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in der Zeit ihrer EG-Ratspräsidentschaft ergreifen um sicherzustellen, daß die seit fast drei Jahren vorliegende Verordnung zur Verminderung der Schadstoffbelastung durch Großfeuerungsanlagen verabschiedet wird?
Welche Forderungen des Europäischen Parlaments zur Verschärfung der Seveso-Richtlinie wird die Bundesregierung sich zu eigen machen und entsprechende Initiativen während ihrer Ratspräsidentschaft ergreifen?
Welche Initiativen wird die deutsche Ratspräsidentschaft ergreifen zur Begrenzung von Schadstoffemissionen und für hohe Umweltstandards in der EG, um zu erreichen, daß bei schweren Nutzfahrzeugen über den unzulänglichen Kompromiß vom Juli dieses Jahres hinaus bereits während der deutschen Ratspräsidentschaft eine zweite Reduzierungsstufe verwirklicht wird?
Welche Forderungen des Europäischen Parlaments (Entschließung zu Landwirtschaft und Umwelt vom 19. Februar 1986) wird die Bundesregierung in der Zeit ihrer Ratspräsidentschaft aufgreifen und zu Initiativen nutzen, damit die gemeinsame Agrarpolitik auf die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Umwelt und des Landlebens ausgerichtet wird?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um endlich die EG-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung korrekt in deutsches Recht umzusetzen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in der Europäischen Gemeinschaft vorschlagen, um die Fluorchlorkohlenwasserstoffe über das im Montreal-Protokoll vereinbarte Ausmaß hinaus zu verringern?
Welche Initiative wird die Bundesregierung in der Europäischen Gemeinschaft zur Verringerung der Nordseebelastung ergreifen, und ist sie bereit, selbst als Vorreiter besondere Anstrengungen zu unternehmen?
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß alle in der EG in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke dem jeweils neuesten Stand von Wissenschaft und Technik genügen müssen, und ist sie bereit, darauf hinzuwirken, daß gegebenenfalls entsprechende Nachrüstung smaßnahmen erfolgen und daß, wenn der neueste Stand von Wissenschaft und Technik nicht erreicht wird oder nicht erreicht werden kann, die betreffenden Kernkraftwerke stillgelegt werden?
Ist die Bundesregierung bereit, sich in ihrer Ratspräsidentschaft dafür einzusetzen, daß der Verseuchung der Meere durch das Abladen von Atommüll Einhalt geboten wird?
Ist die Bundesregierung bereit, Einfluß darauf zu nehmen, daß die EG-Energieforschungsprogramme künftig orientiert werden auf die verstärkte Entwicklung und Förderung der rationellen Energieerzeugung und -verwendung, der regenerativen Energieträger, unter besonderer Berücksichtigung des Solar-Wasserstoffkreislaufs?
Wird die Bundesregierung während der deutschen EG-Ratspräsidentschaft die Weiterentwicklung von EUREKA unterstützen, mit dem Ziel einer eigenständigen europäischen Technologieentwicklung im Rahmen der EG-Strukturen, und liegen ihr bereits jetzt Ergebnisse über die bisherigen Arbeiten von EUREKA vor?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Arbeit der gemeinsamen Forschungsstelle, wird sie in der Zeit ihrer Ratspräsidentschaft programmatische und organisatorische Entscheidungen für die gemeinsame Forschungsstelle vorantreiben, und liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, wie die gemeinsame Forschungsstelle zukünftig finanziell ausgestattet werden soll?
Ist das unter Schwierigkeiten beschlossene Forschungsprogramm 1987 bis 1991 nach Meinung der Bundesregierung ausreichend oder revisionsbedürftig, wird die Bundesregierung in der Zeit ihrer Ratspräsidentschaft entsprechend tätig werden, und welche Vorstellungen hat sie über die Rollenverteilung zwischen europäisch und national geförderter Forschung?
Nach welchen politischen Grundsätzen wird die Bundesregierung einen gemeinsamen Markt für Telekommunikation unterstützen, welche Bedeutung haben dabei die Verbesserung der Telekommunikation für Bürger und Wirtschaft, welche Bedeutung hat die Erhaltung der Fähigkeit der öffentlichen Fernmeldeverwaltungen, angemessene Dienstleistungen für jedermann zu erschwinglichen und gleichen Gebühren an jedem Ort zu erbringen, und welche nationale Situation ist aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland bei gemeinsamen europäischen Vorgehen besonders zu berücksichtigen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen des Grünbuchs der EG-Kommission über Telekommunikationspolitik — hinsichtlich der vorgeblich positiven Wirkungen eines uneingeschränkten Wettbewerbs angesichts der Marktentwicklung in unregulierten Bereichen (Unterhaltungselektronik, Computertechnologie, Speichersysteme hoher Bit-Raten) einerseits und der Marktentwicklung in regulierten Bereichen, wie der Nachrichtentechnik (Beispiel ISDN-Entwicklung), andererseits, — hinsichtlich des Widerspruchs zwischen der Forderung des Grünbuchs nach „kurz- und langfristiger Integrität der Netzinfrastruktur" einerseits und des „Angebots nach Zweiwegsatellitenkommunikation im Wettbewerb " andererseits, — hinsichtlich der künftigen Sicherstellung einer Grundversorgung (Beispiel ISDN mit einfachem Zusatzdienst) angesichts der im Grünbuch vorgeschlagenen weitreichenden Wettbewerbslösung im Endgerätebereich?
Ist die Bundesregierung bereit, die im Grünbuch genannte Forderung nach Trennung von hoheitlichen und betrieblichen Tätigkeiten der Fernmeldeverwaltungen nur dann zu unterstützen, wenn gleichzeitig folgende Konsequenzen erfüllt werden: — Gewährleistung politischer Kontrolle und Steuerung, — Aufhebung der Einvernehmensregelungen mit anderen Ministerien, — Einführung von erweiterten Mitbestimmungsrechten?
Welche Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung in der Zeit ihrer Ratspräsidentschaft im Zusammenhang mit der fristgerechten Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes zur Sicherung und Weiterentwicklung der deutschen Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer zu ergreifen, und sieht sie die Verwirklichung eines europäischen Sozialraumes als wichtige Vorbedingung für die Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes?
Ist die Bundesregierung bereit, während der deutschen Ratspräsidentschaft die 5. Richtlinie zur Struktur der europäischen Aktiengesellschaften und die 10. Richtlinie hinsichtlich der grenzüberschreitenden Fusionen von Unternehmen zur konkreten Beschlußfassung im Rat auf die Tagesordnung zu setzen?
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom November 1986 vertretenen Feststellung, „daß die mit der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes entstehenden neuen Beschäftigungsformen teilweise eine prekäre soziale Absicherung aufweisen und daß dies neue Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit erfordert" , und beabsichtigt sie, in diesem Zusammenhang während der Zeit ihrer Ratspräsidentschaft der Forderung an die EG-Kommission auf Vorlage einer Rahmenrichtlinie zum Schutz der von flexiblen Arbeitsverträgen betroffenen Arbeitnehmer in geeigneter Form den erforderlichen Nachdruck zu verleihen?
Beabsichtigt die Bundesregierung in der Zeit ihrer Ratspräsidentschaft Entscheidungen über die von der Kommission vorgelegten Beschlußvorschläge über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der beruflichen Rehabili-tation und der wirtschaftlichen Eingliederung der Behinderten sowie ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der sozialen Eingliederung und einer eigenständigen Lebensführung der Behinderten herbeizuführen, und wie beurteilt sie die vorgelegten Beschlußvorschläge [Kom (87) 342 endg.]?
Wird die Bundesregierung nationale Gesetzgebungsmaßnahmen einleiten, um die bestehenden EG-Richtlinien, das EG-Aktionsprogramm und die Beschlüsse des Europäischen Parlaments zur Gleichstellung von Frauen in deutsches Recht umzusetzen (Umkehr der Beweislast, Muß- statt Sollbestimmungen, Einbeziehung indirekter Diskriminierungen)?
Welche Fortschritte haben die Entscheidungen des Ministerrats im Jahre 1986 zu den Vorlagen „Neuer Impuls für die Politik zum Schutze der Verbraucher" und „Einbeziehung der Verbraucherpolitik in die anderen gemeinsamen Politiken" nach Auffassung der Bundesregierung gebracht, welche Probleme sollten nach Auffassung der Bundesregierung in den nächsten Monaten mit höchster Priorität verfolgt werden, wird sie sich dafür einsetzen, daß im ersten Halbjahr 1988 eine Ratstagung für Verbraucherfragen stattfindet, und wenn ja, welche Verbraucherprobleme sollten nach ihrer Auffassung dort erörtert werden?
Teilt die Bundesregierung das wiederholt von den europäischen Verbraucherorganisationen und -verbänden zum Ausdruck gebrachte Bedauern über die zu geringe Berücksichtigung der konkreten Interessen der 320 Millionen Verbraucher beim Ausbau der EG zum einheitlichen Binnenmarkt 1992, und wird sie ihnen künftig größere Mitspracherechte einräumen sowie sich hierfür im Ministerrat einsetzen?
Ist die Bundesregierung bereit, die Anregung des Verbraucherbeirats beim Bundeswirtschaftsminister aufzunehmen und im Ministerrat darauf hinzuwirken, daß die Kommission folgende — auch im Interesse der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher – vorrangige Aufgaben in Angriff nimmt: — die Verbesserung der Kennzeichnungsvorschriften, insbesondere bei der Angabe von Inhaltsstoffen, und zwar nicht nur von gefährlichen Stoffen, — die Weiterentwicklung des EG-Lebensmittelrechts und Verstärkung der Kontrollsysteme, — die Verbesserung der Verbraucherinformation und -beratung allgemein und insbesondere der Möglichkeiten, Verbraucherrechte geltend zu machen, — die europäische Gesetzgebung gegen die unlautere Werbung, insbesondere im Hinblick auf die neuen Medien und die zunehmende grenzüberschreitende Werbung, — neue Kartenzahlungssysteme, — die Verbesserung der Produktsicherheit durch ein umfassendes europäisches „Gerätesicherheitsgesetz" einschließlich einer Rückrufregelung?
Welche Schritte wird die Bundesregierung darüber hinaus veranlassen, um folgende aus verbraucherpolitischer Sicht notwendige Maßnahmen zu forcieren (siehe Empfehlung des Verbraucherbeirats beim Bundesminister für Wirtschaft vom 15. April 1987): — grenzüberschreitende Preisvergleiche zur Wahrnehmung der Vorteile des Binnenmarktes, — die Verbesserung des Verbraucherschutzes bei öffentlichen Dienstleistungen auf der Basis des angekündigten Berichts der EG-Kommission, — die Intensivierung des Dialogs Anbieter/Verbraucher, — eine europäische Gesetzgebung gegen unlautere Vertragsbestimmungen, — Vorschläge über Garantien und Kundendienstleistungen?
Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung, damit nach Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte bei den Abstimmungen in den Ministerräten ein möglichst hoher Sicherheits-, Qualitäts- und Gesundheitsstandard in den Mitgliedstaaten gewährleistet wird und insbesondere für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Bundesrepublik Deutschland keine Verringerung des bestehenden Verbraucherschutzniveaus hingenommen werden muß?
Wie bewertet die Bundesregierung die unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen auf den nationalen Verkehrsmärkten in Europa? Welche Auswirkungen haben diese unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen für den nationalen und den grenzüberschreitenden Wettbewerb der Verkehrsunternehmen?
Welche gemeinschaftlichen aber auch nationalen Maßnahmen zur Harmonisierung der unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen in Europa hält die Bundesregierung für nötig, um eine vernünftige Arbeitsteilung zwischen den Verkehrsträgern Schiene, Straße, Wasserstraße und Luft nach volkswirtschaftlich sinnvollen Kriterien zu erreichen, welche nationalen Maßnahmen sind denkbar, um diese Harmonisierung zu beschleunigen, und wie bewertet die Bundesregierung die sich hieraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten?
Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den Wettbewerb auf den europäischen Verkehrsmärkten dauerhaft zu sichern, auf welche Weise können strukturelle Überkapazitäten vermieden werden, und wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, daß die Wegekostendeckungsgrade der einzelnen Verkehrsträger national wie europäisch zu harmonisieren sind und daß langfristig eine Vollkostendeckung erreicht werden muß?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für ein europäisches Schienenschnellfahrnetz, welche europäischen Verbindungen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendiger Bestandteil dieses Schienenschnellfahrnetzes, von welchem Zeitrahmen für die Rea lisierung dieses Netzes geht die Bundesregierung aus, welche Probleme erwartet sie im Zusammenhang mit der Realisierung des europäischen Schienenschnellfahrnetzes, und auf welche Weise will die Bundesregierung initiativ werden, um diese Probleme auszuräumen?
Was hat die Bundesregierung getan, was tut sie und was will sie noch tun, um aus dem deutschen ICE und dem französischen TGV ein gemeinsames europäisches Projekt zu machen, und welche Konsequenzen werden sich für das europäische Schienenschnellfahrnetz ergeben, wenn es nicht gelingt, diese beiden nationalen Entwicklungen zu einem gemeinsamen europäischen Projekt zu verschmelzen?
Welche Gründe sind dafür maßgebend gewesen, daß dem Europäischen Parlament bis zum 5. Oktober 1987 kein Haushaltsentwurf 1988 für die Europäischen Gemeinschaften vorgelegt werden konnte?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates vom 29./30. Juni 1987 in Brüssel ergriffen, um die Aufgaben der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 5 EWG-Vertrag zu erfüllen bzw. die jetzt anstehende Untätigkeitsklage des Europaparlaments und der EG-Kommission abzuwenden, und durch welche Maßnahmen und Beschlüsse gedenkt die Bundesregierung bei der Tagung des Europäischen Rates am 4./5. Dezember 1987 in Kopenhagen darauf Einfluß zu nehmen, daß die drohende Untätigkeitsklage abgewendet werden kann?
Welche Grundsatzentscheidungen über die neue EG-Finanzverfassung sind im einzelnen in Kopenhagen erforderlich, um den notwendigen Anforderungen an einen Haushaltsentwurf der EG auf der Einnahmen- und Ausgabenseite gerecht zu werden, und welche höheren Abführungen der Bundesrepublik Deutschland an die EG sind damit für 1988 verbunden?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß die entscheidenden Beschlüsse über die neue europäische Finanzverfassung während der laufenden Präsidentschaft gefaßt werden, oder hält sie es für möglich, daß dies erst Mitte 1988 geschieht?
Welche höheren Abführungen an die Europäische Gemeinschaft ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1988 bis 1991, wenn die Vorschläge der EG-Kommission über das System der neuen Eigenmittel vom Europäischen Rat übernommen würden, kann die Bundesregierung bestätigen, daß sich auf der Grundlage des Delors-Paketes die Abführungen der Bundesrepublik Deutschland an die EG um die nachstehenden Beträge erhöhen würden: 1988 . 4,9 Mrd. DM, 1989 7,0 Mrd. DM, 1990 8,5 Mrd. DM, 1991 10,4 Mrd. DM, und wie würden sich dann die Ansätze im Finanzplanungszeitraum für die eigenen Einnahmen der EG in den Jahren 1988 bis 1991 entwickeln?
Wird die Bundesregierung die höheren Mehrabführungen an die EG schon ab 1988 durch die Erhöhung der Tabaksteuer, der Mineralölsteuer oder der Mehrwertsteuer abdecken, oder sieht sie den Ausgleich durch andere Maßnahmen, gegebenenfalls durch Erhöhung der Nettokreditaufnahme, für möglich an, und wann wird sie die dazu erforderlichen Vorschläge bzw. Gesetzentwürfe dem Deutschen Bundestag zur Beschlußfassung zuleiten?
Rechnet die Bundesregierung damit, daß es bei der Tagung des Europäischen Rates am 4./5. Dezember 1987 zu einem Beschluß zur dauerhaften Verringerung der Agrarausgaben und damit zu einer Beendigung der andauernden Finanzkrise der EG kommt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die auf den Beschlüssen von Fontainebleau basierenden erweiterten Vorschläge der EG-Kommission für eine neue strikte Haushaltsdisziplin bei den EG-Ausgaben ausreichend sind, oder hält sie die Einführung neuer und anderer Mechanismen für notwendig, um der durch höhere Agrarausgaben bedingten Überrollung des jeweiligen Haushalts vorzubeugen?
Stimmt die Bundesregierung den Vorschlägen der EG-Kommission zu den sogenannten Agrarstabilisatoren zu?
Was gedenkt die Bundesregierung vorzuschlagen, um die GATT-Verhandlungen zu beschleunigen und zu gemeinsamen EG-Vorschlägen zu kommen, und in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Möglichkeiten für vorzeitige GATT-Einigungen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die laufenden Gespräche über ein Abkommen zwischen . der Europäischen Gemeinschaft und dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe zu einem möglichst raschen Abschluß zu bringen mit dem Ziel, den Handel noch stärker als bisher zu einem Motor der Ost-West-Beziehungen zu machen?
Welche Konzeption hat die Bundesregierung entwickelt, um die während der deutschen Ratspräsidentschaft beginnenden Beratungen für ein Verhandlungsmandat der Kommission für ein neues Abkommen zwischen der Gemeinschaft und den AKP-Staaten (Lomé IV) zu strukturieren, welche positiven und negativen Erfahrungen aus Lomé III liegen vor, die Änderungen, Korrekturen oder eine Verstärkung bisheriger Maßnahmen erforderlich machen, welche Akzente wird die Bundesregierung setzen, und welche Ziele wird sie in Ausübung ihrer Ratspräsidentschaft im Rahmen dieser Verhandlungen verfolgen?
Wie gedenkt die Bundesregierung die deutsche Ratspräsidentschaft zu nutzen, um die Gemeinschaft dazu zu drängen, sich stärker als bisher .gegen das Apartheidsregime in Südafrika zu engagieren, welche zusätzlichen Sanktionsmaßnahmen wird die Bundesregierung befürworten, und tritt sie dafür ein, daß die Gemeinschaft zumindest die Sanktionen übernimmt, die der US-Kongreß bereits gegen Südafrika verhängt hat?
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, daß der EG-Verhaltenskodex für Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Filialen oder Vertretungen in Südafrika zumindest dahin gehend geändert wird, daß alle Kodexregeln obligatorisch sind und Verstöße mit empfindlichen Sanktionen belegt werden?
Welches Konzept wird die Bundesregierung während ihrer Ratspräsidentschaft vorschlagen, um die wirtschaftliche Unterstützung und Kooperation im Verhältnis zu den afrikanischen Mittelmeerstaaten und den Ländern des Nahen Ostens zu verstärken?
Wie wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, das Gewicht der Europäer in den anstehenden Abrüstungsverhandlungen stärker einzubringen?