Vorläufiges Verbot der Verwendung von Zeltpräparaten durch das Bundesgesundheitsamt
der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im August diesen Jahres hat das Bundesgesundheitsamt die Verwendung von Zellpräparaten vorläufig verboten. In der Begründung heißt es unter anderem, daß aus jüngster Zeit eingehend dokumentierte Fälle schwerwiegender unerwünschter Nebenwirkungen mit zum Teil tödlichem Ausgang im Zusammenhang mit der Anwendung injizierbarer Zelttherapeutika vorliegen. Das Bundesgesundheitsamt wies außerdem darauf hin, daß zusätzliche Risiken der Kontamination von Zellen, auch von gesund erscheinenden Spendertieren, mit schwer nachweisbaren, potenziell menschenpathogenen Erregern (z. B. Visna-Maedi-Virus und Scrapie-Erreger) nicht auszuschließen sind.
Dazu fragen wir die Bundesregierung:
1. Ist es richtig, daß zu den in den letzten vier Jahren bekanntgewordenen drei Todesfällen qualifizierte Gutachten vorliegen, die als Todesursache nicht die Zelltherapeutika als solche, sondern Behandlungsfehler von Therapeuten angeben?
Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Situation?
Fragen4
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen eine Übertragung von Visna-Maedi-Viren auf Menschen stattgefunden hat, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Vorkommen von Scrapie-Erregern in der Bundesrepublik Deutschland vor?
Wenn ja, warum kann durch die strikte Einhaltung der Richtlinien des Bundesgesundheitsamtes für die Gewinnung keimfreier zelltherapeutischer Präparate und für die Gesundheitskontrolle der Spendertiere kein ausreichender Schutz gegen die Übertragung dieser Krankheitserreger gewährleistet werden?
Welche positiven und welche negativen Wirksamkeitsnachweise über Zelltherapeutika sind der Bundesregierung aus jüngster Zeit bekannt?
Werden derzeit oder wurden in den vergangenen Jahren an Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland wissenschaftliche Studien zur Wirksamkeit der Zelltherapie durchgeführt?
Wenn ja, um welche Studien handelt es sich, welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse liegen dazu vor?
Aufgrund welcher Tatsachen ergibt sich das genehmigte Anwenden frischer Frischzellprodukte, und wieso greift in diesem Falle weder Bundes- noch Landesrecht?