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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Ungenügende Entschwefelung der Kraftwerke Buschhaus und Offleben und deren Subventionierung (G-SIG: 11001290)

Mängel an den Rauchgasentschwefelungsanlagen, Höhe der Subventionen für die Anlagen, Einsatz von EDTA, Menge der Emissionen, geplanter Einsatz von Salzkohle

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

07.01.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/138527.11.87

Ungenügende Entschwefelung der Kraftwerke Buschhaus und Offleben und deren Subventionierung

des Abgeordneten Brauer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 28. Juni 1984 stimmten in einer Entschließung nahezu alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages dafür, daß Buschhaus nur mit Entschwefelungsanlage in Betrieb gehen könne. Dieses Votum wurde auf der Sommersondersitzung am 31. Juli 1984 geändert, weil der sogenannte Stufenplan von der Niedersächsischen Landesregierung vorgelegt wurde, der eine schrittweise Reduzierung der Jahresemissionen an Schwefeldioxid aus sämtlichen Kraftwerken der Braunschweigischen Kohlenbergwerke (BKB) beinhaltete. Dieser „Stufenplan" wurde rechtsverbindlicher Bestandteil der Betriebsgenehmigung für das Kraftwerk Buschhaus und verpflichtete die Bundesregierung zur Subventionierung der Entschwefelungsanlagen in Höhe von 260 Millionen DM.

Nun informierte der Niedersächsische Ministerpräsident am Dienstag, dem 24. November 1987, die Öffentlichkeit, daß die Entschwefelungsanlagen nicht hinreichend genug funktionieren und weder die Zeitvorgaben noch die Schadstoffmengen des Stufenplans einzuhalten seien.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

An welchem Tag wurde die Rauchgasentschwefelung (REA) für das Kraftwerk Buschhaus und für das Kraftwerk Offleben C in Betrieb genommen?

2

Trifft es zu, daß die REA bei Buschhaus und Offleben C noch nie richtig funktioniert hat?

3

Trifft es zu, daß die REA bei Offleben A+B lediglich unbedeutende Mengen Schwefeldioxid (SO 2) bindet, so daß die mittlere SO 2-Konzentration 6 950 mg/m 3 und maximal 10 000 mg beträgt und damit um das 25fache über dem Grenzwert von 400 mg liegt?

4

Trifft es zu, daß für Buschhaus und Offleben C 140 Millionen DM und für Offleben A+B 120 Millionen DM Subventionen gezahlt werden?

5

Wann wurde festgestellt, daß bei Buschhaus und Offleben C der bestimmungsmäßige Betrieb nicht erreicht werden konnte, weil zuviel SO2 als Sulfat in der Lauge gebunden wurde?

6

Bei welchen Bedingungen (Last und Anteil von Salzkohle) wurde der 400 mg-Grenzwert überschritten?

7

Trifft es zu, daß die REA (Absorbtionsanlage und die Anlage zur Regeneration der Waschlösung) eine viel zu geringe Kapazität besitzt im Hinblick auf die Beschaffenheit der extrem schadstoffhaltigen Salzkohle (Schwermetallgehalt, katalytische Wirkung der Kohle)?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die aufgetretenen verfahrenstechnischen Mängel, wobei nicht wie angenommen 6 bis 10 % Sulfat in der Lauge entstehen, sondern das 4- bis 6fache, so daß dieser chemische Nebenprozeß nun bis zu 50 % des Entschwefelungsverfahrens bestimmt, und sieht die Bundesregierung darin eine Änderung der Betriebsbedingungen, die wesentlich ist?

9

Kann die Bundesregierung belegen, daß die Veränderung der in Frage 8 dargestellten Prozesse nicht vorhersehbar waren, und wie kann die Bundesregierung ausschließen ihre Sorgfaltspflicht bei der Vergabe von 140 Millionen DM nicht verletzt zu haben?

10

Sieht die Bundesregierung in der ungenügenden Funktionsfähigkeit der REA in Buschhaus und Offleben C einen Planungsfehler, oder sieht sie darin lediglich eine nicht vorhersehbare technische Störung?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, ob versucht wurde oder wird, die unzureichende Abgasreinigung durch den vermehrten Einsatz von EDTA zu verbessern?

12

Wie hoch ist die durchschnittliche Belastung an EDTA des Abwassers nach der Abwasseraufbereitung und wie hoch war der Spitzenwert?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Einsatz von EDTA in Feuerungsanlagen aufgrund der Umweltrelevanz des EDTA vermieden werden sollte, und daß das Eindampfen des Abwassers dem Stand der Technik entspricht?

14

Welche Chemikalien wurden in welchen Mengen zusätzlich zu den in den Antragsunterlagen genannten Mengen verwendet (z. B. Natronlauge, EDTA, Ammoniak)?

15

Wieviel Natronlauge wurde bisher in der REA eingesetzt und verbraucht?

16

Wieviel EDTA wurde seit Inbetriebnahme der REA eingesetzt und verbraucht?

17

Ist das Nichtfunktionieren der REA unverzüglich dem Gewerbeaufsichtsamt, wie dies die GFAVo vorsieht, gemeldet worden?

18

Worauf ist nach Erkenntnis der Bundesregierung die erhöhte Korrosion in den Rohrleitungen der Anlage zurückzuführen?

19

Wie hoch waren die Emissionen an SO 2 pro m3 beim Kraftwerk Buschhaus und bei Offleben C nach Inbetriebnahme der REA maximal, wie oft wurde der Grenzwert von 400 mg überschritten und über welche Zeitintervalle?

20

Wie hoch waren die maximalen Emissionen pro m 3 für gasförmige anorganische Chlorverbindungen, gasförmige anorganische Fluorverbindungen, Schwefelwasserstoff, Ammoniak, Stäuben, NOx, aus Offleben C, Buschhaus und Hilfskamin, angegeben als Mittelwerte und Spitzenwerte nach Inbetriebnahme der REA?

21

Welche Mengen an SO 2 in Tonnen wurden seit Inbetriebnahme des Kraftwerks Buschhaus bis zur Inbetriebnahme der REA emittiert?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Niedersächsischen Ministerpräsidenten, daß bei Betreten von technischem Neuland wie dies bei der REA für Buschhaus der Fall sei, derartige Pannen auftreten können und demzufolge eine S02-Emission über die in der Vereinbarung und in der Betriebsgenehmigung festgelegte Jahresmenge von 35 000 Tonnen hingenommen werden müßte?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage, ob diese Erhöhung der Jahresemissionen eine wesentliche Änderung der Betriebsgenehmigung bedeutet?

24

Wie verhält sich die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß die Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Betreiber über den sogenannten Stufenplan, (der die Grundlage für die veränderte Abstimmung im Deutschen Bundestag war und der die Grundlage für die Subventionen über 260 Millionen DM bildet), nun weder von den Zeitabschnitten noch von den Jahresemissionen eingehalten werden soll?

Wird die Bundesregierung die restlichen Subventionen solange stoppen, bis gesichert davon ausgegangen werden kann, daß das eingebaute Entschwefelungsverfahren auch tatsächlich für diese extrem schwefelhaltige Salzkohle geeignet ist?

25

Wird sich die Bundesregierung ggf. an einer Aufstockung der Subventionen beteiligen, wenn sich herausstellen sollte, daß sich durch eine Vergrößerung der chemischen Entschwefelungsanlage die Einhaltung des 400 mg-Wertes erreichen ließe?

26

Akzeptiert die Bundesregierung die Emissionen an SO 2 aus Offleben A+B, die im Durchschnitt 6 950 mg/m 3 betragen in Anbetracht der Subventionen von 120 Millionen DM?

27

Entspricht es der Zielsetzung der Bundesregierung bei der Energiepolitik und der Lufreinhaltepolitik möglichst schadstoffreiche Energieträger einzusetzen, um anschließend durch kostspielige und komplizierte Umwelttechnologien die Problemlösungen zu verkomplizieren, wie dies im Falle Buschhaus geschieht?

Bonn, den 27. November 1987

Brauer Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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