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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Unzureichende Beantwortung Parlamentarischer Anfragen (2) hier: Drucksache 11/911 (Genfer Konferenz über das Verbot biologischer Waffen) (G-SIG: 11001307)

Möglichkeiten der Gentechnologie für die militärische Nutzbarkeit von B-Waffen, B-Waffen-Entwicklung in den Vereinigten Staaten und den Staaten des Warschauer Pakts, Nichteinhaltungsvorwürfe gegen Mitgliedstaaten des B-Waffen-Vertrages, Verbesserung der Verifikationsmechanismen des Vertrages, Offenlegung von Forschungsergebnissen auf dem B-Waffen-Sektor durch die Bundesregierung, Bedeutung des Instruments der Kleinen Anfrage bei der parlamentarischen Kontrolle der Bundesregierung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.04.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/146004.12.87

Unzureichende Beantwortung Parlamentarischer Anfragen (2) hier: Drucksache 11/911 (Genfer Konferenz über das Verbot biologischer Waffen)

der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Antworten der Bundesregierung auf Parlamentarische Anfragen zeichnen sich durch zunehmende Inhaltslosigkeit aus. Pro-Forma- Antworten der Bundesregierung, die den angesprochenen politischen Problemen aus dem Weg gehen, anstatt sie zu klären, werden fast die Regel. Die Rechenschaftspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament wird damit entleert.

Die Beantwortung der Kleinen Anfrage „Genfer Konferenz über das Verbot biologischer Waffen" — Drucksache 11/22 — macht in vielen Punkten Nachfragen zwingend erforderlich. Die Numerierung der hier gestellten Fragen entspricht der in der Drucksache 11/22. Die Nachfragen zu Frage II. 6. sind Gegenstand einer anderen Kleinen Anfrage.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, zu den politischen Konsequenzen Stellung zu nehmen, die sich aus dem Wiederaufleben der Diskussion über den militärischen Nutzen von B-Waffen ergeben?

Bestreitet die Bundesregierung, daß die Möglichkeiten der Gentechnologie in bezug auf die objektive militärische Nutzbarkeit von B-Waffen eine veränderte Situation zu schaffen drohen, oder hält sie diese Entwicklung für unwichtig?

2

Bedeutet die Antwort auf diese Frage, daß die amerikanischen Aufwendungen für B-Waffen-Forschung für Vorbeugungs-, Schutz- oder sonstige friedliche Zwecke der Bundesregierung nicht bekannt sind?

Wenn sie der Bundesregierung bekannt sind, warum ist die Bundesregierung dann nicht bereit, dieses ihr Wissen in Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage weiterzugeben?

3

Sind die angeführten Berichte der Bundesregierung überhaupt bekannt?

Ist der Bundesregierung entgangen, daß die in ihrer Antwort gegebene Inhaltsangabe dieser Berichte zumindest unvollständig ist, und daß diese Berichte — ihrem eigenen expliziten Anspruch nach — eine völlig neue und sehr besorgniserregende Bewertung der B-Waffen-Problematik vornehmen?

Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, zu diesen offiziellen Stellungnahmen der US-Administration öffentlich Position zu beziehen?

4

Bedeutet die Antwort der Bundesregierung, daß alle Staaten des Warschauer Pakts gleichermaßen ein „sehr großes Interesse" an der B-Waffen-Problematik gezeigt haben, und ist die Bundesregierung nicht bereit, dieses „Interesse" und das daraus folgende Verhalten im Zusammenhang mit der B-Waffen-Konvention näher zu bestimmen?

Bedeutet die Antwort der Bundesregierung weiter, daß ihr aus anderen Staaten keine entsprechende Entwicklung bekannt ist?

5

Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, dem Deutschen Bundestag über die Gegenstände und die Ergebnisse der Beratungen der NATO zu diesem Thema Rechenschaft abzulegen?

Unterliegen die Ergebnisse der NATO-Beratungen zu B-Waffen-Schutzmaßnahmen der Geheimhaltung?

6

Warum teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht mit, gegen welche Mitgliedstaaten des B-Waffen-Vertrages Nichteinhaltungsvorwürfe erhoben worden sind und was Gegenstand dieser Nichteinhaltungsvorwürfe war?

Wie gedenkt die Bundesregierung mit diesen Nichteinhaltungsvorwürfen politisch weiter umzugehen, da sie doch „jeden Vorwurf eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des B-Waffen-Vertrages sehr ernst" nimmt?

7

Trifft es zu, daß der in Artikel XII der Abschlußerklärung der 2. Überprüfungskonferenz enthaltene Auftrag für die 3. Überprüfungskonferenz, die spätestens 1991 stattfinden soll: „zu erwägen, ... ob oder ob nicht weitere Aktivitäten verlangt werden, um weitere Kooperationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Artikel V der Konvention zu schaffen oder rechtlich bindende Verbesserungen der Konvention oder eine Kombination von beidem" , der 3. Überprüfungskonferenz lediglich das Mandat gibt, die Erforderlichkeit solcher Verbesserungen zu prüfen, aber nicht das Mandat, die Arbeiten daran inhaltlich zu beginnen?

Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Zufriedenheit über dieses Resultat mit dem einstimmigen Auftrag des Deutschen Bundestages vom 26. November 1981, „möglichst unverzüglich die Frage der Verifikation bei B-Waffen ... zu betreiben, spätestens gelegentlich der 2. Revisionskonferenz des B-Waffen-Verbotsvertrages"?

8

Wie begründet die Bundesregierung ihre Tatsachenfeststellung: „Ja, der B-Waffen-Vertrag enthält keine Verifikationsregelung" angesichts der in den Artikeln V und VI der Konvention und in der Abschlußerklärung der 1. Überprüfungskonferenz geregelten Verifikationsverfahren (Konsultationspflicht der Vertragsparteien; Recht, eine internationale Expertenkonferenz zu verlangen; Recht der Beschwerde beim Weltsicherheitsrat)?

Warum hat die Bundesregierung die bestehenden Verifikationsverfahren nicht bewertet, wie in der zweiten Hälfte der Frage II. 2. erbeten, und nicht zu den bisher damit gemachten Erfahrungen Stellung genommen?

Aus welchen Bestandteilen des Mandats der 2. Überprüfungskonferenz hat die Bundesregierung abgeleitet, diese habe „selber kein Mandat (gehabt), sich mit diesen Fragen (der Verifikation) zu befassen"?

Was hat die Bundesregierung im Vorfeld der Konferenz unternommen, um das Mandat dahin gehend zu beeinflussen, daß Verifikationsfragen hätten behandelt werden können?

9

Ist der Bundesregierung entgangen, daß Gegenstand der Frage nicht war, welches Ziel die Bundesregierung auf der Konferenz in erster Linie verfolgt hat, sondern, warum sie bestimmte Vorschläge anderer Staaten nicht unterstützt bzw. aufgegriffen hat?

Warum hat die Bundesregierung sich auf der Konferenz nicht dafür eingesetzt, unverzüglich die Arbeit an einem Zusatzprotokoll über verbesserte Verifikationsmechanismen aufzunehmen?

Wie vereinbart sie ihre Haltung in dieser Frage mit dem Bundestagsbeschluß von 1981?

Gab es Bedenken von anderen NATO-Staaten dagegen, wenn ja, wie wurden diese begründet, und warum hat die Bundesregierung sich ihnen gebeugt?

10

Bedeutet die Antwort der Bundesregierung, daß sie keine eigene Position in bezug auf die von den USA gegen die Sowjetunion erhobenen Nichteinhaltungsvorwürfe hat und auch nicht beabsichtigt, in der näheren Zukunft irgend etwas zu unternehmen, um diese Vorwürfe einer Klärung zuzuführen, oder darf die Antwort der Bundesregierung so verstanden werden, daß sie die „Erläuterungen, die diese Vorwürfe aus sowjetischer Sicht als nicht begründet erscheinen lassen" für zufriedenstellend hält?

Welche Ergebnisse hat die Konferenz in bezug auf den Vorwurf des Einsatzes von Mykotoxinen in Laos und Kampuchea („Gelber Regen"), der ein wesentlicher Grund für die vorzeitige Einberufung der Überprüfungskonferenz war? Warum hat die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort weder hier noch unter I. 8. Stellung genommen?

11

Ist die Bundesregierung bereit, diese Forschungsergebnisse nicht nur anderen Staaten, sondern auch den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich zu machen?

Ist die Bundesregierung bereit, mitzuteilen, welche Ergebnisse aus von ihr finanzierten Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit dem B-Waffen-Übereinkommen erzielt und wo sie publiziert wurden?

12

Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß auf Nachfrage der GRÜNEN (unter ausdrücklichem Hinweis auf die Antwort der Bundesregierung) zunächst weder das Sekretariat des Verteidigungsausschusses noch das Verteidigungsministerium in der Lage waren, dieses Verzeichnis zu identifizieren?

Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, die erbetenen Informationen öffentlich zu machen (das Verzeichnis ist unter vertraulich — nur für den Dienstgebrauch — klassifiziert)?

13

Ist die Bundesregierung in bezug auf andere Angehörige des öffentlichen Dienstes bzw. die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland im allgemeinen in geringerem Umfang verpflichtet, „eine zeitgemäße medizinische Versorgung zu gewährleisten und sie vor Bedrohungen soweit wie irgend möglich zu schützen" als gegenüber den Soldaten?

Woraus resultiert bei den einzelnen Projekten die Notwendigkeit einer Arzneimittelentwicklung speziell für Soldaten?

14

Welches sind diese „zwei Vorhaben"?

Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, die in der Frage erbetenen Informationen öffentlich mitzuteilen?

15

Bedeutet die Antwort der Bundesregierung, daß die Bundesregierung gegenwärtig nicht bereit ist, bei den von ihr betriebenen „Forschungsprojekten in engem Zusammenhang mit dem Vertrag" Vor-Ort-Inspektionen durch unabhängige Wissenschaftler zuzulassen?

Warum ist die Bundesregierung dazu nicht bereit, wenn sie doch von den beauftragten Forschungsinstituten erwartet, ihre Ergebnisse vollständig zu veröffentlichen (Antwort auf Frage III. 8.)?

16

Welche Funktion hat nach Ansicht der Bundesregierung das Instrument der Kleinen Anfrage bei der parlamentarischen Kontrolle der Bundesregierung?

17

Hält sich die Bundesregierung für verpflichtet, Parlamentarische Anfragen zu beantworten?

18

Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Zeitdauer, die sie für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage in Anspruch nimmt, ihrem freien Ermessen unterliegt?

19

Welche Maßstäbe legt die Bundesregierung an ihre Antworten auf Parlamentarische Anfragen in bezug auf Wahrhaftigkeit und Vollständig der Antworten an?

20

Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob sie Einzelfragen von Kleinen Anfragen zutreffend, ausweichend oder gar nicht beantwortet?

21

Hält die Bundesregierung eine Bearbeitungsdauer von zehn Monaten für die Kleine Anfrage „Genfer Konferenz über das Verbot biologischer Waffen" angesichts ihrer schließlich vorgelegten Antwort für angemessen?

Bonn, den 4. Dezember 1987

Frau Beer Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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