Der Bundesminister des Auswärtigen – 011 - 300.14 – hat mit Schreiben vom 12. April 1988 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Antworten der Bundesregierung auf Parlamentarische Anfragen
zeichnen sich durch zunehmende Inhaltslosigkeit aus. Pro-Forma-Antworten der Bundesregierung, die den angesprochenen politischen Problemen aus dem Weg gehen, anstatt sie zu klären, werden fast die Regel. Die Rechenschaftspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament wird damit entleert.
Die Beantwortung der Kleinen Anfrage „Genfer Konferenz über das Verbot biologischer Waffen" — Drucksache 11/22 — macht in vielen Punkten Nachfragen zwingend erforderlich. Die Numerierung der hier gestellten Fragen entspricht der in der Drucksache 11/22. Die Nachfragen zu Frage II. 6. sind Gegenstand einer anderen Kleinen Anfrage.
Zu I. 1.
Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, zu den politischen Konsequenzen Stellung zu nehmen, die sich aus dem Wiederaufleben der Diskussion über den militärischen Nutzen von B-Waffen ergeben?
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Beitritt zum — Genfer Protokoll von 1925, — WEU-Vertrag, — B-Waffen-Obereinkommen von 1972 auf die Entwicklung, Herstellung, Lagerung und Anwendung von B-Waffen völkerrechtlich verbindlich verzichtet. Sie erwartet, daß die Vertragsstaaten der genannten Abkommen und Verträge ihren Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen. Die Verfügbarkeit neuer technischer Arbeitsmethoden im Bereich der Biologie stellt die in den Verträgen und Abkommen vereinbarten Inhalte nicht in Frage.
Bestreitet die Bundesregierung, daß die Möglichkeiten der Gentechnologie in bezug auf die objektive militärische Nutzbarkeit von B-Waffen eine veränderte Situa tion zu schaffen drohen, oder hält sie diese Entwicklung für unwich tig?
Die Bundesregierung hält grundsätzlich die Möglichkeiten, welche die Anwendung gentechnischer Verfahren auf mannigfaltige Bereiche des Lebens hat, nicht für unwichtig. Sie sieht auch die Gefahren, welche die Anwendung von Arbeitsmethoden zur Veränderung von genetischer Information beinhalten kann. Sie läßt jedoch auch nicht die Möglichkeiten außer acht, welche sich durch gentechnische Arbeitsmethoden im Bereich der Entwicklung vón Schutzmaßnahmen gegen biologische Agentien bieten.
Zu I. 2.
Bedeutet die Antwort auf diese Frage, daß die amerikanischen Aufwendungen für B-Waffen-Forschung für Vorbeugungs-, Schutz- oder sonstige friedliche Zwecke der Bundesregierung nicht bekannt sind?
Nein.
Wenn sie der Bundesregierung bekannt sind, warum ist die Bundesregierung dann nicht bereit, dieses ihr Wissen in Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage weiterzugeben?
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die auch den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehenden Quellen verwiesen.
Zu I. 3.
Sind die angeführten Berichte der Bundesregierung überhaupt bekannt?
Der Bericht des Unterstaatssekretärs Feith ist bekannt.
Ist der Bundesregierung entgangen, daß die in ihrer Antwort gegebene Inhaltsangabe dieser Berichte zumindest unvollständig ist, und daß diese Berichte — ihrem eigenen expliziten Anspruch nach — eine völlig neue und sehr besorgniserregende Bewertung der B-Waffen- Problematik vornehmen?
Die Frage I.3. der Drucksache 11/22 zielte nicht auf eine Inhaltangabe, sondern auf eine Bewertung der Berichte ab. Hierzu hat die Bundesregierung in der Drucksache 11/911 Stellung genommen.
Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, zu diesen offiziellen Stellungnahmen der US-Administra tion öffentlich Position zu beziehen?
Diese Frage ist mit dem letzten Satz der Antwort zu Frage I.3. in der Drucksache 11/911 beantwortet.
Zu I. 4.
Bedeutet die Antwort der Bundesregierung, daß alle Staaten des Warschauer Pakts gleichermaßen ein „sehr großes Interesse" an der B-Waffen-Problematik gezeigt haben, und ist die Bundesregierung nicht bereit, dieses „Interesse" und das daraus folgende Verhalten im Zusammenhang mit der B-Waffen-Konvention näher zu bestimmen?
Aus den der Bundesrepublik Deutschland zugänglichen Quellen ist ersichtlich, daß in Staaten des Warschauer Pakts die Anwendung moderner wissenschaftlicher Methoden im Bereich der Entwicklung potentieller B-Waffen seit langem diskutiert wird, und daß gentechnische Methoden bei Arbeiten mit Mikroorganismen, welche als potentielle B-Kampfstoffe in Betracht kommen, angewandt werden.
Bedeutet die Antwort der Bundesregierung weiter, daß ihr aus anderen Staaten keine entsprechende Entwicklung bekannt ist?
Nein.
Zu I. 5. und 6.
Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, dem Deutschen Bundestag über die Gegenstände und die Ergebnisse der Beratungen der NATO zu diesem Thema Rechenschaft abzulegen?
Soweit auf der Grundlage von Beratungen in der NATO Ergebnisse in nationale Dokumente übernommen und damit haushaltsrelevant werden, unterliegen sie der parlamentarischen Kontrolle. Darüber hinaus werden die zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages über wichtige Entwicklungen im Bereich der NATO ständig unterrichtet.
Unterliegen die Ergebnisse der NATO-Beratungen zu B-Waffen - Schutzmaßnahmen der Geheimhaltung?
Soweit der Bundesregierung bekannt, unterliegen sie grundsätzlich nicht der Geheimhaltung, sofern sie nicht unmittelbar mit bedrohungsrelevanten Angaben verbunden sind.
Zu I. 7. und 8.
Warum teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht mit, gegen welche Mitgliedstaaten des B-Waffen-Vertrages Nichteinhaltungsvorwürfe erhoben worden sind und was Gegenstand dieser Nichteinhaltungsvorwürfe wa r?
Bei den Nichteinhaltungsvorwürfen stand die Besorgnis der US-Regierung im Vordergrund, daß die Sowjetunion unter Verletzung ihrer rechtlichen Verpflichtungen des B-Waffen-Vertrages, über die erlaubten B-Schutzmaßnahmen hinaus, ein „offensives BW-Programm" und eine „Kapazität zur biologischen Kriegführung" aufrechterhält. Sie verwies dabei u. a. auf einen Vorfall Anfang Ap ril 1979 in Swerdlowsk/UdSSR mit Milzbrandbakterien.
Außerdem erhielt die US-Regierung Vorwürfe aufrecht, nach denen die Sowjetunion in Verletzung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Genfer Protokoll von 1925 und der B-Waffenkonvention, Mykotoxine zu militärischen Zwecken in Laos, Kambodscha und Afghanistan produziert, weitergegeben bzw. eingesetzt hat.
Das Schlußdokument der 2. Überprüfungskonferenz nimmt sowohl die Vorwürfe, als auch deren Zurückweisung durch die Sowjetunion, zur Kenntnis.
Wie gedenkt die Bundesregierung mit diesen Nichteinhaltungsvorwürfen politisch weiter umzugehen, da sie doch „jeden Vorwurf eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des B-Waffen-Vertrages sehr ernst" nimmt?
Die Bundesregierung sieht sich dadurch in ihrem Einsatz für vertrauensbildende Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz der Vertragstreue und für vertragsergänzende Verifikationsmaßnahmen bestätigt.
Zu II. 1.
Trifft es zu, daß der in Artikel XII der Abschlußerklärung der 2. Überprüfungskonferenz enthaltene Auftrag für die 3. Überprüfungskonferenz, die spätestens 1991 stattfinden soll: „zu erwägen, ... ob oder ob nicht weitere Aktivitäten verlangt werden, um weitere Kooperationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Artikel V der Konvention zu schaffen oder rechtlich bindende Verbesserungen der Konvention oder eine Kombination von beidem", der 3. Überprüfungskonferenz lediglich das Mandat gibt, die Erforderlichkeit solcher Verbesserungen zu prüfen, aber nicht das Mandat, die Arbeiten daran inhaltlich zu beginnen?
Soweit es sich um rechtlich verbindliche, vertragsergänzende Verbesserungen handelt, ist die in der Frage implizierte Feststellung zutreffend.
Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Zufriedenheit über dieses Resultat mit dem einstimmigen Auftrag des Deutschen Bundestages vom 26. November 1981, „möglichst unverzüglich die Frage der Verifikation bei B-Waffen ... zu betreiben, spätestens gelegentlich der 2. Revisionskonferenz des B-Waffen-Verbotsvertrages"?
Wie aus dem Wortlaut der Antwort der Bundesregierung zur Frage unter II.1. der Kleinen Anfrage (Drucksache 11/22) zu entnehmen ist, ist die Feststellung, „daß die Bundesregierung von Verlauf und Ergebnissen bef riedigt ist", nicht allein auf das Mandat für die 3. Überprüfungskonferenz, vertragsergänzende Verifikationsmaßnahmen zu erörtern, bezogen, sondern auch auf die dort genannten weiteren Ergebnisse der 2. Überprüfungskonferenz.
Ein Vergleich mit der 1. Überprüfungskonferenz im Jahre 1980 rechtfertigt nach Überzeugung der Bundesregierung diese Wertung. Auch im SIPRI-Jahrbuch 1987, Seite 414 wird festgestellt, „daß die Autorität der Konvention gestärkt worden ist und daß die Konferenz zu Recht als ein Erfolg angesehen werden kann".
Zu II. 2.
Wie begründet die Bundesregierung ihre Tatsachenfeststellung: „Ja, der B-Waffen-Vertrag enthält keine Verifikationsregelung" angesichts der in den Artikeln V und VI der Konvention und in der Abschlußerklärung der 1. Überprüfungskonferenz geregelten Verifikationsverfahren (Konsultationspflicht der Vertragsparteien; Recht, eine internationale Expertenkonferenz zu verlangen; Recht der Beschwerde beim Weltsicherheitsrat) ?
Die Bundesregierung hält für die Verifikation ein Element effektiver Tatsachenfeststellung, z. B. das Recht zu Vor-Ort-Kontrollen, für wesentlich. Verfahren für eine effektive Tatsachenfeststellung sind im BWÜ-Übereinkommen jedoch nicht festgelegt.
Warum hat die Bundesregierung die bestehenden Verifikationsverfahren nicht bewertet, wie in der zweiten Hälfte der Frage II. 2. erbeten, und nicht zu den bisher damit gemachten Erfahrungen Stellung genommen?
Bezüglich des ersten Teils der Frage wird auf die voranstehende Antwort verwiesen.
Wie in der Antwort zu I.7. und I.8. näher dargelegt worden ist, konnten die erhobenen Nichteinhaltungsvorwürfe bisher nicht in zuverlässiger und verbindlicher Weise überprüft werden. Dies hat zur Folge, daß bei einigen Teilnehmerstaaten bestehende Zweifel an der Vertragstreue aller BWÜ-Teilnehmerstaaten nicht ausgeräumt sind. Es bestand Einigkeit bei den Konferenzteilnehmern, daß das Fehlen von Verifikationsregelungen ein Schwachpunkt des Übereinkommens ist.
Aus welchen Bestandteilen des Mandats der 2. Überprüfungskonferenz hat die Bundesregierung abgeleitet, diese habe „selber kein Mandat (gehabt), sich mit diesen Fragen (der Verifikation) zu befassen"?
Überprüfungskonferenzen sind ausschließlich dazu bestimmt, sicherzustellen, daß die bestehenden Bestimmungen eines Übereinkommens eingehalten werden. Eine entsprechende Regelung ist auch in Artikel XII des BWÜ enthalten. Für Prüfung von noch nicht bestehenden, d. h. vertragsergänzenden Bestimmungen, bedarf es eines ausdrücklichen Mandats. Dieses muß, sofern es im Übereinkommen selbst nicht ausdrücklich anders geregelt ist, im Konsens aller Teilnehmerstaaten angenommen werden.
Was hat die Bundesregierung im Vorfeld der Konferenz unternommen, um das Mandat dahin gehend zu beeinflussen, daß Verifikationsfragen hätten behandelt werden können?
Das Mandat für die 2. Überprüfungskonferenz war in der Abschlußerklärung der 1. Überprüfungskonferenz im Jahre 1980 erteilt worden. Die Bundesregierung konnte an der 1. Überprüfungskonferenz nicht teilnehmen, weil der Vertrag damals noch nicht ratifiziert war. Wie auch aus der voranstehenden Antwort der Bundesregierung ersichtlich ist, ist eine „Beeinflussung" eines bereits erteilten Mandats, im „Vorfeld", also außerhalb einer Überprüfungskonferenz, nicht möglich.
Zu II . 3.
Ist der Bundesregierung entgangen, daß Gegenstand der Frage nicht war, welches Ziel die Bundesregierung auf der Konferenz in erster Linie verfolgt hat, sondern, warum sie bestimmte Vorschläge anderer Staaten nicht unterstützt bzw. aufgegriffen hat?
Der notwendige Konsens aller Konferenzteilnehmer ließ sich auf der 2. Überprüfungskonferenz nur dahin gehend erzielen, im Schlußdokument die Bedeutung der Verifikations-Problematik anzuerkennen und die nächste Überprüfungskonferenz zu beauftragen, die Aufnahme von rechtlich verbindlichen Verbesserungen auf dem Gebiet der Verifikation im Lichte der Ergebnisse der Verhandlungen über ein umfassendes C-Waffenverbot zu erörtern.
Warum hat die Bundesregierung sich auf der Konferenz nicht dafür eingesetzt, unverzüglich die Arbeit an einem Zusatzprotokoll über verbesserte Verifikationsmechanismen aufzunehmen? Wie vereinbart sie ihre Haltung in dieser Frage mit dem Bundestagsbeschluß von 1981?
Bezüglich der Frage 2 wird auf die voranstehende Antwort verwiesen.
In das Schlußdokument der 2. Überprüfungskonferenz wurden unmittelbar wirksame Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz der Vertragstreue und ein Mandat für die 3. Überprüfungskonferenz rechtlich verbindliche vertragsergänzende Verifikationsmaßnahmen zu erörtern, aufgenommen. Damit hat die Bundesregierung zum bestmöglichen Konferenzergebnis beigetragen, für das ein Konsens aller Konferenzteilnehmerstaaten erreichbar war. Die Bundesregierung sieht sich daher mit dem Bundestagsbeschluß von 1981 in Einklang.
Gab es Bedenken von anderen NATO-Staaten dagegen, wenn ja, wie wurden diese begründet, und warum hat die Bundesregierung sich ihnen gebeugt?
Die nach dem Konsensprinzip erfolgte Meinungsbildung im Atlantischen Bündnis orientierte sich daran, welche Vorschläge in der 2. Überprüfungskonferenz Aussicht auf Erfolg hatten.
Zu II. 4.
Bedeutet die Antwort der Bundesregierung, daß sie keine eigene Position in bezug auf die von den USA gegen die Sowjetunion erhobenen Nichteinhaltungsvorwürfe hat und auch nicht beabsichtigt, in der näheren Zukunft irgend etwas zu unternehmen, um diese Vorwürfe einer Klärung zuzuführen, oder darf die Antwort der Bundesregierung so verstanden werden, daß sie die „Erläuterungen, die diese Vorwürfe aus sowjetischer Sicht als nicht begründet erscheinen lassen" für zufriedenstellend hält?
Der Bundesregierung ist eine abschließende Bewertung der Vorwürfe nicht möglich. Auch auf der 2. Überprüfungskonferenz konnten die Vorwürfe nicht geklärt werden; im Schlußdokument sind sowohl die Nichteinhaltungsvorwürfe als auch deren Zurückweisung durch die Sowjetunion wiedergegeben. Die Bundesregierung sieht sich dadurch in ihrem Einsatz für vertrauensbildende Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz der Vertragstreue und für vertragsergänzende Verifikationsmaßnahmen bestätigt.
Welche Ergebnisse hat die Konferenz in bezug auf den Vorwurf des Einsatzes von Mykotoxinen in Laos und Kampuchea („Gelber Regen"), der ein wesentlicher Grund für die vorzeitige Einberufung der Oberprüfungskonferenz war? Warum hat die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort weder hier noch unter I. 8. Stellung genommen?
Bezüglich der Frage 2 wird auf die vorangehenden Antworten der Bundesregierung zu den Fragen unter I.7. und I.8. Bezug genommen.
Die Vorwürfe wegen des Einsatzes von Mykotoxinen in Laos und Kambodscha sind wesentlicher Bestandteil der von der US-Regierung gegen die Sowjetunion gerichteten Nichteinhaltungsvorwürfe (siehe vorstehend unter I.7. und I.8.). Die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen I.7. und I.8. der Kleinen Anfrage (Drucksache 11/22) bezogen sich daher auf diesen Fragenkomplex.
Zu II. 6.
Ist die Bundesregierung bereit, diese Forschungsergebnisse nicht nur anderen Staaten, sondern auch den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich zu machen ?
Ja.
Da alle Forschungsergebnisse von den Auftragnehmern publiziert werden können, sind im Rahmen der von den Auftragnehmern genutzten Möglichkeiten die Ergebnisse von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bereits jetzt nicht nur den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, sondern der Öffentlichkeit insgesamt zugänglich.
Ist die Bundesregierung bereit, mitzuteilen, welche Ergebnisse aus von ihr finanzierten Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit dem B-Waffen-Übereinkommen erzielt und wo sie publiziert wurden?
Ja.
Zu III. 2.
Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß auf Nachfrage der GRÜNEN (unter ausdrücklichem Hinweis auf die Antwort der Bundesregierung) zunächst weder das Sekretariat des Verteidigungsausschusses noch das Verteidigungsministerium in der Lage waren, dieses Verzeichnis zu identifizieren?
Es trifft nicht zu, daß das Bundesministerium der Verteidigung nicht in der Lage gewesen sei, das genannte Verzeichnis zu identifizieren. Das Bundesministerium der Verteidigung hat ein Verzeichnis der laufenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben dem Sekretariat des Verteidigungsausschusses übersandt, nachdem bekanntgeworden war, daß dieses Verzeichnis dort nicht vorhanden war.
Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, die erbetenen Informationen öffentlich zu machen (das Verzeichnis ist unter vertraulich — nur für den Dienstgebrauch — klassifiziert)?
Das Verzeichnis ist nicht „vertraulich" sondern „VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft.
Zum Schutz seiner Vertragspartner vor in der Vergangenheit erfolgten ungerechtfertigten Anschuldigungen hat das Bundesministerium der Verteidigung die Gesamtaufstellung der Wehrmedizinischen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „VS-NfD" eingestuft, da über die dort aufgelisteten Themen die Vertragsnehmer identifiziert werden können. Diese Maßnahme hat jedoch keinen Einfluß auf die Einstufung der Einzelvorhaben, die alle „offen" sind.
Zu III. 6.
Ist die Bundesregierung in bezug auf andere Angehörige des öffentlichen Dienstes bzw. die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland im allgemeinen in geringerem Umfang verpflichtet, „eine zeitgemäße medizinische Versorgung zu gewährleisten und sie vor Bedrohungen soweit wie irgend möglich zu schützen" als gegenüber den Soldaten?
Nein.
Die Frage III.6. der Drucksache 11/22 bezog sich ausschließlich auf die Beteiligung militärischer Stellen bzw. die Nutzung militärischer Haushaltsmittel. Aufgrund der auch der Fraktion „DIE GRÜNEN" bekannten Haushaltssystematik konnte sich die Antwort in der Drucksache 11/911 nur auf Angehörige der Bundeswehr beziehen.
Grundsätzlich stehen die Ergebnisse der vom Bundesminister der Verteidigung finanzierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der medizinischen Vorsorge, Diagnostik und Therapie zur Nutzung für alle Gruppen der Bevölkerung zur Verfügung.
Woraus resultiert bei den einzelnen Projekten die Notwendigkeit einer Arzneimittelentwicklung speziell für Soldaten?
Die Notwendigkeit ist einerseits in der potentiellen Bedrohung und andererseits in der Haushaltssystematik begründet. Auf den letzten Satz der Antwort zu Frage III.6. in der Drucksache 11/911 wird verwiesen.
Zu III. 7.
Welches sind diese „zwei Vorhaben"? Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, die in der Frage erbetenen Informationen öffentlich mitzuteilen?
Mit Haushaltsmitteln des Bundesministeriums der Verteidigung werden drei Vorhaben (vergleiche Drucksache 11/1445) finanziert. Es handelt sich hierbei um die — Entwicklung eines Impfstoffes gegen Arbo-Virus-Infektionen, — Entwicklung eines Impfstoffes gegen einen Gasbranderreger, — Anwendung molekularbiologischer Methoden zur Erkennung und Behandlung des zellulären Strahlenschadens.
Die Projekte sind dem Deutschen Bundestag (z. B. Drucksachen 10/3718, 10/6775, Vortrag vor dem Verteidigungsausschuß am 11. November 1987) bzw. der Öffentlichkeit durch Pressepublikationen bekannt. Das Bundesministerium der Verteidigung hat in einer Unterrichtung der Presse am 22. Dezember 1987 zu diesen Projekten Stellung genommen.
Zu III. 9.
Bedeutet die Antwort der Bundesregierung, daß die Bundesregierung gegenwärtig nicht bereit ist, bei den von ihr bet riebenen „Forschungsprojekten in engem Zusammenhang mit dem Vertrag" Vor-Ort-Inspektionen durch unabhängige Wissenschaftler zuzulassen?
Warum ist die Bundesregierung dazu nicht bereit, wenn sie doch von den beauftragten Forschungsinstituten erwartet, ihre Ergebnisse vollständig zu veröffentlichen (Antwort auf Frage III. 8.)?
Die Bundesregierung hat hierzu in der Drucksache 11/911 eindeutig geantwortet.
Zu IV. 1.
Welche Funktion hat nach Ansicht der Bundesregierung das Instrument der Kleinen Anfrage bei der parlamentarischen Kontrolle der Bundesregierung?
Die „Kleine Anfrage" hat zum Ziel, von der Bundesregierung Auskunft über bestimmt bezeichnete Bereiche zu verlangen (so § 104 Abs. 1 Satz 1 GO-BT).
Zu IV. 2.
Hält sich die Bundesregierung für verpflichtet, Parlamentarische Anfragen zu beantworten?
Die Tatsache, daß Antworten erteilt werden, ist auch eine Antwort auf diese Frage.
Zu IV. 3.
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Zeitdauer, die sie für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage in Anspruch nimmt, ihrem freien Ermessen unterliegt?
Nein. Die Zeitdauer wird in der GO-BT geregelt. Daß es manchmal länger dauert, liegt an Inhalt, Umfang und Frequenz der Fragen selbst.
Zu IV. 4.
Welche Maßstäbe legt die Bundesregierung an ihre Antworten auf Parlamentarische Anfragen in bezug auf Wahrhaftigkeit und Vollständig der Antworten an?
Auf Unterstellungen wie in dieser Frage kann niemand Antworten ernsthaft erwarten.
Zu IV. 5.
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob sie Einzelfragen von Kleinen Anfragen zutreffend, ausweichend oder gar nicht beantwortet?
Die Polemik dieser Frage läßt erkennen, daß eine seriöse Antwort nicht erwartet wird.
Zu IV. 6.
Hält die Bundesregierung eine Bearbeitungsdauer von zehn Monaten für die Kleine Anfrage „Genfer Konferenz über das Verbot biologischer Waffen" angesichts ihrer schließlich vorgelegten Antwort für angemessen?
Siehe IV. 3.]
Zu II. 6.