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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Verlust der steuerlichen Eigentumsförderung nach § 10e des Einkommensteuergesetzes bei Eintreten der Erwerbslosigkeit (G-SIG: 11001310)

Maßnahmen gegen den Verlust der steuerlichen Eigentumsförderung bzw. Verlust von Wohneigentum bei eintretender Erwerbslosigkeit

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.12.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/146907.12.87

Verlust der steuerlichen Eigentumsförderung nach § 10e des Einkommensteuergesetzes bei Eintreten der Erwerbslosigkeit

der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Wie will die Bundesregierung der Tatsache entgegenwirken, daß durch den Verlust der steuerlichen Eigentumsförderung (§ 10 e Einkommensteuergesetz) bei Eintreten der Erwerbslosigkeit immer mehr Eigenheimbesitzer/innen und Käufer/innen von Eigentumswohnungen in die Gefahr geraten, ihr Wohneigentum zu verlieren?

Begründung

Das derzeitige Arbeitslosengeld beträgt 63 bzw. 68 Prozent des um „die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmer/innen gewöhnlich anfallen" verminderten Arbeitsentgelts (§ 111 AFG).

Bei diesen Abzügen wird ein aufgrund des § 10 e Einkommensteuergesetz gewährter Freibetrag nicht berücksichtigt. Auf diese Weise verlieren erwerbslos werdende Wohnungseigentümer/ innen die steuerliche Eigentumsförderung. Dadurch beträgt das Arbeitslosengeld weit weniger als die in der öffentlichen Diskussion immer behaupteten 63 bzw. 68 Prozent des tatsächlichen Nettoeinkommens. Bei vielen Erwerbslosen führt das dazu, daß sie ihre gekaufte Wohnung oder ihr Haus nicht mehr bezahlen können.

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Wie will die Bundesregierung der Tatsache entgegenwirken, daß durch den Verlust der steuerlichen Eigentumsförderung (§ 10 e Einkommensteuergesetz) bei Eintreten der Erwerbslosigkeit immer mehr Eigenheimbesitzer/innen und Käufer/innen von Eigentumswohnungen in die Gefahr geraten, ihr Wohneigentum zu verlieren?

Bonn, den 7. Dezember 1987

Frau Oesterle-Schwerin Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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