Quecksilberverseuchung in der Umgebung von Chemischen Fabriken
des Abgeordneten Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung vom 7. März 1985 (Drucksache 10/2977) legt für Quecksilber einen tolerierbaren Bodengehalt von weniger als 2 mg/kg (lufttr.) fest. Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen hat mit Presseerklärung vom 24. November 1987 nunmehr mitgeteilt, daß bei großflächiger Probennahme im Stadtgebiet von Marktredwitz (Oberfr) 35,8 % aller Proben Quecksilbergehalte von mehr als 2 mg/kg Boden aufgewiesen haben.
Dazu fragen wir die Bundesregierung:
Fragen7
Wie beurteilt die Bundesregierung die großräumige Quecksilberverseuchung im Stadtgebiet von Marktredwitz?
Sind der Bundesregierung weitere dermaßen großräumige und gravierende Quecksilberverseuchungen in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, und wenn ja, welche?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen, daß aus Gründen des Datenschutzes die Untersuchungsergebnisse nicht veröffentlicht werden können und nur einzelne Daten eingesehen werden können?
Welche Hilfen stellt die Bundesregierung Gemeinden zur Verfügung um großräumige Altlasten wie die Quecksilberverseuchung in Marktredwitz zu beseitigen bzw. Böden zu sanieren?
Welche Erfolge sind von anderen Kommunen bei der Sanierung großräumiger Bodenkontaminationen erzielt worden?
Hält die Bundesregierung das rechtliche Instrumentarium und den finanzpolitischen Spielraum von Gemeinden und Ländern für ausreichend, um die notwendigen großräumigen Sanierungen vornehmen zu können?
In welchem Umfang tragen die mit Abwasserbescheid von 1978 für die Chemische Fabrik Marktredwitz genehmigten Quecksilbereinleitungen von 0,15 Hg/l in die Kösseine über Auswaschung aus den Sedimenten von Kösseine und Eger noch heute zur Gesamtquecksilberbelastung der Elbe bei?