Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/10577
16. Wahlperiode 15. 10. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Anna Lührmann,
Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/10438 –
Transparenz bei Kostensteigerungen von Straßenbauprojekten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei Bundesfernstraßenprojekten kommt es immer wieder vor, dass die
tatsächlichen Kosten am Ende des Projektes erheblich über den vor Baubeginn
geschätzten Kosten liegen. Durch den Kostenanstieg verschlechtert sich auch
regelmäßig das Nutzen-Kosten-Verhältnis des jeweiligen Projektes. Damit
ändern sich zwei wesentliche Entscheidungskriterien, nachdem eine
Projektentscheidung getroffen wurde. Darüber hinaus greifen die in der
Bundeshaushaltsordnung vorgesehenen Mechanismen zur Begrenzung von
Kostenanstiegen nicht.
1. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es zur verkehrs-
und haushaltspolitischen Bewertung von Neu- und Ausbauprojekten bei
Bundesfernstraßen eine gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßig
aktualisierte Kostenschätzung geben sollte?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat
bereits 1995 bei Maßnahmen des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen ein
Kostenmanagement mit bis zu fünf Kostenprüfstationen – von der Einleitung
des Raumordnungsverfahrens bis zur Erteilung des Bauauftrages – eingeführt,
um bei erheblichen Kostensteigerungen notwendige Folgerungen zu prüfen und
ggf. umzusetzen.
Im Interesse einer weiteren Verbesserung des Zusammenwirkens von Bund
und Ländern im Planungsprozess werden zurzeit die „Richtlinien für die
Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE 85)“
grundlegend mit dem Ziel überarbeitet, eine durchgängige Beurteilung von
Straßenplanungen – gerade auch hinsichtlich der Kostenentwicklungen – von der
Vorplanung bis zum Genehmigungsverfahren zu ermöglichen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 13. Oktober 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/10577 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode2. Wann ist eine neue Kostenschätzung für die Bundesfernstraßenbauprojekte
des aktuellen Bundesverkehrswegeplans geplant?
Die Aktualisierung der Kostenschätzungen von Bundesfernstraßenprojekten
erfolgt laufend und gegebenenfalls darüber hinaus anlassbezogen.
3. Zu welchem Zeitpunkt im Planungsablauf findet bei der Planung und
Durchführung von Bundesfernstraßenbauprojekten üblicherweise die für
den Bund bzw. den Haushaltsgesetzgeber abschließende Kostenschätzung
statt?
Mit der Entwurfsaufstellung nach den Richtlinien für die Entwurfsgestaltung
im Straßenbau (RE) einschließlich Kostenberechnung liegt die Voraussetzung
nach § 24 Bundeshaushaltsordnung zur Veranschlagung der Maßnahmen im
Straßenbauplan als Anlage zum Bundeshaushaltsplan vor. Die
Kostenberechnung wird vor Einstellung in den Straßenbauplan gegebenenfalls aktualisiert.
4. Nach Ablauf welchen Zeitraums nach Kostenschätzung und vor
Baubeginn ist eine Neuberechnung der Kostenschätzung notwendig, die dann
in der Folge auch zu einer Korrektur der Gesamtkosten im Straßenbauplan
führen muss, und welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür?
Nach den hierzu vom BMVBS herausgegebenen Regelungen werden die
Projektkosten in der Regel bei Kostenveränderungen von mehr als 5 Prozent
gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten entweder bei Aufstellung der
jährlichen Straßenbaupläne oder – wenn erforderlich – auch während des
Haushaltsvollzugs aktualisiert. Dabei erfolgt bei Kostenveränderungen vor
Baubeginn gegebenenfalls auch eine Überprüfung des Nutzen-Kosten-
Verhältnisses (NKV).
5. Welche Faktoren wirken sich kostensteigernd bzw. kostensenkend auf
Projekte aus?
Kostensteigerungen können sich im Wesentlichen aus folgenden Faktoren
ergeben:
– Anstieg der Baupreise
– steigende Anforderungen zur Berücksichtigung von Umweltfaktoren
– bautechnische Änderungen und Ergänzungen, die sich erst im Laufe der
vertiefenden Planungsschritte ergeben.
6. Welche Faktoren wirken sich nutzensteigernd bzw. nutzensenkend auf
Projekte aus?
Nutzenverändernd wirken insbesondere höhere oder niedrigere Verkehrsstärken
als bisher für ein Projekt prognostiziert sowie wesentliche Veränderungen der
Verkehrsstruktur.
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Straßenbaukosten in
den vergangenen Jahren im Durchschnitt weitaus stärker gestiegen sind als
der durchschnittlich erwartete Nutzen?
Nein
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/105778. Nach Ablauf welchen Zeitraums nach Feststellung des Nutzens bei
angemessenen Kosten und vor Baubeginn ist eine Neuberechnung des
Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) notwendig?
Bei allen wesentlichen Kostenänderungen wird das bisherige Nutzen-Kosten-
Verhältnis überprüft und ggf. neu berechnet.
9. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine wesentliche Absenkung
des NKV eine Zurückstellung des Projektes in der Priorisierung
erforderlich macht?
Die Kategorisierung nach den Dringlichkeitsstufen „Vordringlicher Bedarf“
bzw. „Weiterer Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan 2003 erfolgte nicht nur
unter Beachtung der Ergebnisse der gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-
Analyse, sondern berücksichtigte neben den Planungsständen der Maßnahmen
insbesondere auch netzkonzeptionelle Überlegungen, um zielgerichtet
begonnene Ausbaukonzeptionen weiterzuführen und wichtige Achsen des
Fernstraßennetzes zu komplettieren. Darüber hinaus wurden der Bau von
Ortsumgehungen und von weiteren Bundesstraßen zur wesentlichen Minderung des
Durchgangsverkehrs in besonders betroffenen Städten und Gemeinden als
Schwerpunkte der künftigen Investionstätigkeit festgelegt.
Diese Auffassung hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens zur Verabschiedung des 5. Fernstraßenausbauänderungsgesetzes
und damit des geltenden Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen grundsätzlich
bestätigt.
Dem entsprechend folgt die Priorisierung von Planung und Bau der
Bundesfernstraßen umfassenden gleichen Bedingungen. Das kann auch bedeuten, dass
eine Minderung des NKV nicht zwangsläufig zu einer Änderung der
Priorisierung eines Projektes führt.
10. Inwieweit werden die Schätzungen der Gesamtkosten und die NKV-
Schätzung bei Veränderungen der Planungen von Straßenbauprojekten
aktualisiert, und wann finden diese Aktualisierungen Eingang in den
Straßenbauplan des jeweiligen Bundeshaushalts?
11. Inwieweit finden veränderte Gesamtkostenschätzungen Eingang in den
Bundeshaushalt bzw. in den Straßenbauplan?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
12. Werden das Bundesministerium der Finanzen bzw. der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über Kostensteigerungen von mehr
als 15 Prozent bei Bundesfernstraßenbauprojekten informiert, und wenn
ja, in welcher Weise?
Kostensteigerungen von mehr als 15 Prozent werden mit Zustimmung des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) nachträglich in die festgestellte
Fassung des Straßenbauplans eines jeweiligen Haushaltsjahres eingestellt. Die
neuen Bedarfszahlen werden dann in dem den gesetzgebenden Körperschaften
mit dem nächsten Haushaltsentwurf zugeleiteten neuen Straßenbauplan
entsprechend berücksichtigt.
Drucksache 16/10577 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode13. Ab welcher prozentualen Kostensteigerung wird das Bauprojekt auch
nach Baubeginn erneut überprüft bzw. das NKV erneut evaluiert?
Eine erneute Bewertung des Bauprojekts nach Baubeginn wird nicht
vorgenommen.
14. Bei welchen Projekten kam es in den jeweiligen Jahren 1992 bis 2008 zu
erheblichen Kostensteigerungen über 15 Prozent (tabellarische
Aufschlüsselung nach Bundesländern und Projekten)?
Eine Auswertung für die Realisierung der Projekte des Bedarfsplans 1993 wäre
mangels einer elektronischen Datenbank äußerst personal- und zeitintensiv und
nur aus der Aktenlage mit einem kaum vertretbaren Aufwand erstellbar.
In der Anlage sind die Maßnahmen des Bedarfsplans 2004 aufgeführt, deren
bis heute genehmigten Kosten gegenüber dem Kostenstand zur Verabschiedung
des Bedarfsplans um über 15 Prozent – inklusive der Baupreissteigerungen von
> 12 Prozent – angestiegen sind.
15. In welchen Fällen hat das Bundesministerium der Finanzen der
Inanspruchnahme einer Kostenerhöhung bei Bauprojekten eingewilligt,
in welchen Fällen auf sein Recht verzichtet (vgl. Haushaltsvermerk
Kapitel 12 02, Titelgruppe 05)?
Entsprechend dem Haushaltsvermerk zu Kapitel 12 02, Titelgruppe 05 und
Kapitel 12 10 hat das BMF allen für Bauprojekte vom BMVBS vorgelegten
berücksichtigten Kostenerhöhungen von über 15 Prozent zugestimmt. Es
verzichtet auf sein Recht bei Kostenerhöhungen unter 15 Prozent, erhält aber
vierteljährlich Meldung über diese Bauprojekte.
16. Wie wurden diese Kostensteigerungen finanziert, bzw. welche Projekte
konnten in den jeweiligen Jahren in Folge der Kostensteigerungen nicht
realisiert werden?
Alle Kostensteigerungen wurden im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Ausgabemittel finanziert. Die Steuerung erfolgt im Rahmen der
Finanzierungsprogrammbesprechungen mit den Auftragsverwaltungen der Länder.
17. Bei welchen Projekten waren in den Jahren 2000 bis 2008 jeweils
Ausgaben vorgesehen, konnten jedoch dann im Vollzug nicht verausgabt
werden (tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Projekten)?
Welche Gründe lagen der Nichtverausgabung jeweils zu Grunde?
Solche Projekte sind nicht bekannt, da die vorgesehenen Bauvorhaben mit den
jeweiligen veranschlagten Gesamtkosten in den Haushalt eingestellt werden. In
einigen Fällen werden allerdings anfangs nur Vorarbeiten und/oder
Grunderwerb durchgeführt, so dass die verfügbaren Haushaltsmittel erst später
vollständig in Anspruch genommen werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1057718. Wurde seit dem Jahr 2000 eine Evaluation durchgeführt, die einerseits die
prognostizierten Kosten der Straßenbauprojekte mit den jeweiligen
verausgabten Kosten vergleicht und bewertet sowie Gründe für
Abweichungen darstellt, um Effizienzsteigerungen hinsichtlich der
Straßenbauausgaben erreichen zu können?
Falls ja, zu welchen wesentlichen Erkenntnissen kamen diese
Evaluationen?
Die regelmäßige Analyse der Investitionsaufwendungen zeigt – bis auf die
Steigerungen der Baukosten auf Grund der Baupreisentwicklungen – seit
Jahren keine signifikanten Veränderungen der jeweils verausgabten Kosten.
Aus den so erkannten Durchschnittskosten je Kilometer Straße sind keine
Schlussfolgerungen für die Kosten des jeweiligen geplanten Einzelprojekts
möglich.
19. Gibt es Evaluationen, ob die durch Straßenbauprojekte anfallenden
Kosten in den jeweiligen Bundesländern unabhängig von den regionalen
Preisunterschieden differieren?
Wenn ja, wodurch entstehen unterschiedliche Kosten?
Grundsätzlich ist eine Analyse von Kostenentwicklungen nach Ländern nur
sehr eingeschränkt möglich, da die planungs- und bautechnischen Einflüsse
jeweils vom spezifischen Projekt abhängig sind. Generell kann festgestellt
werden, dass in topografisch bewegteren Gebieten höhere Baukosten zu
erwarten sind als im Flachland.
20. Macht der Bund den Ländern im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung
konkrete Vorgaben, inwieweit Straßenbauprojekte volkswirtschaftlich
sinnvoll durchzuführen sind (beispielsweise Baustellen, an denen rund
um die Uhr gebaut wird), oder sind die Bundesländer frei in der
Durchführung der Bauprojekte?
Die Durchführung von Straßenbauprojekten liegt nach Artikel 85 und 90
Grundgesetz in der Zuständigkeit und Verantwortung der Länder. Dazu gehört
auch die in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen optimierte Planung und
Terminierung von Baustellen, um Stau und Unfälle zu verhindern und somit
auch volkswirtschaftliche Kosten zu vermeiden. Für diesen Bereich existieren
Regelungen des Bundes, die mit den Ländern abgestimmt wurden.
21. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob in den
jeweiligen Bundesländern Straßenbauprojekte in unterschiedlicher
Geschwindigkeit umgesetzt werden bzw. die Dauer der Baustellen bei ähnlichen
baulichen Veränderungen stark differiert?
Grundsätzliches Ziel bei der Planung und Durchführung von Baustellen ist es,
die Dauer der Bauarbeiten auf einen möglichst kurzen Zeitraum zu
beschränken, um Beeinträchtigungen des Verkehrsablaufes und insbesondere der
Verkehrssicherheit zu minimieren.
Da Art und Umfang der einzelnen Baustellen mit den entsprechenden
Randbedingungen schwer vergleichbar sind, können über die unterschiedliche Dauer
von Baustellen in den Ländern keine belastbaren Aussagen getroffen werden.
Drucksache 16/10577 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAnlage
zur Kleinen Anfrage "Transparenz bei Kostensteigerungen von Straßenbauprojekten"
BADEN-WÜRTTEMBERG
Straße Bedarfsplanmaßnahme Straße Bedarfsplanmaßnahme
A 6 Wiesloch/Rauenberg - Sinsheim B 10 Nordtangente Karlsruhe (2. BA)
A 6 Heilbronn/Untereisesheim - Weinsberg B 28 Rottenburg - Tübingen
A 8 Mühlhausen - Ulm-W B 29 Ortsumgehung Schwäbisch Gmünd
A 96 Gebrazhofen - Dürren B 34 Ortsumgehung Wyhlen
B 3 Ortsumgehung Sandweier B 298 Ortsumgehung Mutlangen
B 10 Verlegung in Enzweihingen B 311 Ortsumgehung Unlingen
B 10 Göppingen/O - Süßen/O B 313 Nürtingen- Wendlingen
BAYERN
Straße Bedarfsplanmaßnahme Straße Bedarfsplanmaßnahme
A 3 Abschnitte zwischen Hösbach und Würzburg B 26 Ebert-Brücke Aschaffenburg
A 6 Oberpfälzer Wald - Wittschau B 26 Südspange Goldbach
A 9 Sophienberg - Bayreuth-Nord B 85 Cham - Untertraubenbach
A 9 München/Frankfurter Ring - Neufahrn B 85 Wackersdorf - Schwandorf
A 70 Knetzgau - Eltmann B 173 Ortsumgehung Wallenfels
A 71 Schweinfurt - Berkach B 279 Ortsumgehung Oberweissenbrunn
A 73 Ebersdorf - Eisfeld B 286 Ortsumgehung Maibach
A 94 Forstinning - Pastetten B 299 Ortsumgehung Mühlhausen/NB
A 99 Langwied - Unterpfaffenhofen B 299 Ortsumgehung Neumarkt
B 2 Ortsumgehung Eschenau B 299 Ortsumgehung Pressath
B 2 Ortsumgehung Puchheim B 303 Ortsumgehung Untersteinach
B 8 Ortsumgehung Biebelried B 303 Verlegung Sonnefeld - Johannisthal
B 15n Saalhaupt - Neufahrn B 304 Nordumfahrung Traunstein
B 16 Ortsumgehung Unterhausen-Oberhausen B 304 Ortsumgehung Ebersberg
B 19 Immenstadt - Kempten B 472 Ortsumgehung Peißenberg
B 20 Orstumgehung Furth im Wald B 533 Ortsumgehung Schwarzach
B 25 Ortsumgehung Nördlingen B 999 Ortsumgehung Rödental
BERLIN
Straße Bedarfsplanmaßnahme Straße Bedarfsplanmaßnahme
A 10 Weißensee - Pankow A 100 Neukölln - Am Treptower Park
BRANDENBURG
Straße Bedarfsplanmaßnahme Straße Bedarfsplanmaßnahme
A 10 Pankow - Oranienburg B 96a Schönefeld - Mahlow
A 10 Umbau Autobahndreieck Nuthetal B 101 Ortsumgehung Luckenwalde
B1/167 Ortsumgehung Seelow B 101 Ortsumgehungen Wiesenhagen, Kliestow und Trebbin
B 1 Ortsumgehung Kietz - Küstrin B 103 Ortsumgehung Pritzwalk
B 2 Ortsumgehung Michendorf B 166 Ortsumgehung Passow
B 87 Ortsumgehung Müllrose B 169 Ortsumgehung Senftenberg
B 96 Rangsdorf - Landesgrenze BB/BE
BREMEN
Straße Bedarfsplanmaßnahme
A 281 Bremen-Airport-Stadt - Warturmer Heerstr.
leinen Anfrage „Transparenz bei Kostensteigerun n von Straßenbauprojekten“
gehung Sandweier
Göppingen/O - Süßen/O
ie - Unterpfaffenhofen
t e te arlsruhe (2. BA)
e ung Schwäbisch Gmünd
i ge - Wendlingen
nn/Untereisenheim - Weinsberg
i e / - Süße /O
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/10577HAMBURG
Straße Bedarfsplanmaßnahme Straße Bedarfsplanmaßnahme
A 1 Hamburg-SO -Hamburg/Billstedt A 24 Hamburg-Horn - Landesgrenze HH/SH
A 7 Elbtunnel Hamburg
HESSEN
Straße Bedarfsplanmaßnahme Straße Bedarfsplanmaßnahme
A 44 Kassel - Wommen B 49 Abschnitte zwischen Limburg und Wetzlar
A 66 Wiesbaden - Kriftel B 83 Ortsumgehung Hofgeismar
A 66 Fulda-Süd - AD Fulda B 84 Ortsumgehung Hünfeld
B 3a Westumgehung Friedberg B 255 Ortsumgehung Weimar
B 3a Weimar/Argenstein - Weimar/Roth B 277 Schloßbergtunnel Dillenburg
B 3 Ortsumgehung Fuldatal/Ihringshausen B 426 Ortsumgehung Pfungstadt
B 42 Ortsumgehung Rüdesheim B 426 Ortsumgehung Nieder-Ramstadt
B 44 Ortsumgehung Groß-Rohrheim B 456 Teil-Ortsumgehung Weilburg
B 45 Ortsumgehung Höchst i.Odw.
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Straße Bedarfsplanmaßnahme
A 20 Groß Grönau - Schönberg
NIEDERSACHSEN
Straße Bedarfsplanmaßnahme Straße Bedarfsplanmaßnahme
A 1 Oyten - Buchholz B 73 Ortsumgehung Otterndorf
A 2 Landesgrenze NW/NI - Talbrücke Kleinenbremen B 83 Ortsumgehung Wehrbergen
A 7 Göttingen-Nord - Nörten/Hardenberg B 83 Ortsumgehung Burgdorf
A 26 Abschnitte Stade - Rübke B 210 Ortsumgehung Schortens
A 33 Osnabrück-Belm - OS-Schinkel B 211 Mittelort - Brake
B 1 Mehle - Elze B 212 Ortsumgehung Berne
B 3 s Celle - nö Celle B 217 Ortsumgehungen Everstorf und Weetzen
B 4 Ortsumgehung Kirchweyhe B 243 Bad Sachsa - Bad Lauterberg
B 51 Ortsumgehung Barnstorf B 248 Ortsumgehung Lüchow
B 51 K 316 - Belm B 442 Ortsumgehung Eimbeckhausen
B 64 Ortsumgehung Negenborn B 445 Ortsumgehung Sebexen
B 72 Ortsumgehung Norden
NORDRHEIN-WESTFALEN
Straße Bedarfsplanmaßnahme Straße Bedarfsplanmaßnahme
A 1 Abschnitte zwischen Wermelskirchen und Westhofen B 59 Ortsumgehung Pulheim
A 1 Abschnitte zwischen Münster und Lotte/Osnabrück B 61 Ortsumgehung BarkhausenWeserauentunne
A 2 Dortmund/Mengede - Dortmund-NO B 65 Ortsumgehung Minden, Stadtgr. - Erbeweg
A 2 Abschnitte zwischen Kamen und Gütersloh B 70 Ortsumgehung Wettringen
A 3 Köln/Dellbrück - Köln/Mülheim B 221 Ortsumgehung Wassenberg
A 4 Wenden - Krombach B 221 Ortsumgehung Unterbruch
A 33 Bielefeld - Bielefeld/Brackwede B 221 Ortsumgehung Arsbeck
A 40 w Gelsenkirchen - ö Gelsenkirchen B 227 Essen, A 44 - L 439
A 40 Dortmund-M - Dortmund/Unna B 237 Ortsumgehung Wipperfürth
A 46 Westring - Sonnborn B 237 Ortsumgehung Hückeswagen
A 46 Bestwig - Bestwig/ Nuttlar B 264 Süd-Ortsumgehung Weisweiler
A 57 Neuss/West - Merbusch B 474 Ortsumgehung Datteln
B 1 Ortsumgehung Salzkotten B 475 West-Ortsumgehung Ennigerloh
B 8 Ortsumgehung Düsseldorf/Wittlaer 2.BA B 480 Ortsumgehung Bad Wünnenberg
B 51 OU Köln/Meschenich B 480 OrtsumgehungOlsberg
B 51 Ortsumgehung Wermelskirchen B 481 Ortsumgehung Münster
B 51 Ortsumgehung Münster Lütkenbecker Weg - L 843 B 484 Ortsumgehung Lohmar
B 54 Kreuztal - Olpe/ Krombach B 508 Teil-Ortsumgehung Kreuztal
B 56 Ortsumgehung Puffendorf B 525 Ortsumgehung Nottuln/Darup
B 58 L 460 - Rheinbrücke
- urg/Billstedt - orn - Landesgrenze HH/SH
rd - Nörten/Hardenberg
- - Dortmund/U na
tkenbecker eg - L 843
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Drucksache 16/10577 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeRHEINLAND-PFALZ
Straße Bedarfsplanmaßnahme Straße Bedarfsplanmaßnahme
A 6 Kaiserslautern-W - Kaiserslautern-O B 42 Koblenz-Pfaffendorf
A 60 Hechtsheim-W - Mainz/Laubenheim B 47 Prtsumgehung Eisenberg
A 63 Kaiserslautern-O - AS Sembach B 50 Niederkostenz - Kauerhof
B 8 Ortsumgehung Hasselbach B 51 Ortsumgehung Konz-Könen
B 9 Guntersblum - Oppenheim B 53 Ortsumgehung Biewer und Pfalzel
B 9 Verlegung bei Worms B 257 Ortsumgehung Hönningen/Ahr
B 41 Ortsumgehung Hochstetten-Dhaun B 260 Ortsumgehung Fachbach - Bad Ems
SAARLAND
Straße Bedarfsplanmaßnahme Straße Bedarfsplanmaßnahme
B 51 Ortsumgehung Ensdorf B 269 Bundesgrenze F/D - Lisdorf
SACHSEN
Straße Bedarfsplanmaßnahme Straße Bedarfsplanmaßnahme
A 4 Flutrinne Elbe - Dresden-Nord B 169 Salbitz - Riesa
A 14 Schkeuditz - Leipzig-M B 169 Erweiterung in Riesa mit Elbebrücke
A 17 Pirna- Dresden/Gorbitz B 170 Autobahnzubringer A 17
A 38 Landesgrenze ST/SN - Leipzig-Südwest B 173 Ortsumgehung Mylau/Vogtl.
A 72 Frohburg - Rötha B 173 Ortsumgehung Flöha
A 72 Chemnitz-Süd - Autobahnkreuz Chemnitz B 174 Gornau - Chemnitz
B 6 Leipzig/Ost - Gerichshain B 175 Ortsumgehung Döbeln/Masten
B 6 Großkugel - Leipzig B 175 Ortsumgehung Waldenburg
B 92 Ortsumgehung Oelsnitz B 178 Bundesgrenze D/PL - Zittau
B 101 Ortsumgehung Meißen, linkselbisch B 178 Ortsumgehung Löbau
SACHSEN-ANHALT
Straße Bedarfsplanmaßnahme Straße Bedarfsplanmaßnahme
A 2 Burg-Ost - Ziesar B 6n Landesgrenze NI/ST - Wernigerode
A 9 Droyßig - AS Naumburg B 81 Ortsumgehung Kroppenstedt
A 9 Elbebrücke Vockerode - Klein Marzehns B 81 Egeln/N - B 246a
A 14 Landesgrenze SN/ST - Halle B 86 Nordost-Ortsumgehung Riestedt
A 38 Sangerhausen-Süd - Eisleben B 100 Ortsumgehung Brehna
A 71 Landesgrenze TH/ST - Oberröblingen B 180 Nordwest-Ortsumgehung Aschersleben
B 2 Süd-Ortsumgehung Wittenberg B 246a Ortsumgehung Schönebeck
B 6n Ortsumgehung Köthen
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Straße Bedarfsplanmaßnahme Straße Bedarfsplanmaßnahme
A 20 Lübeck/Genin - Groß Grönau A 24 Hamburg-Ost - Landesgrenze SH/MV
THÜRINGEN
Straße Bedarfsplanmaßnahme Straße Bedarfsplanmaßnahme
A 4 Erfurt/Ost - Erfurt-Vieselbach B 88 Ortsumgehung Rothenstein
A 4 Magdala - Jena/Göschwitz B 93 Ortsumgehungen Gößnitz und Löhmigen
A 9 Triptis - Hermsdorf B 93 Osttangente Altenburg
A 38 Breitenworbis - Bleicherode B 176 Ortsumgehung Sömmerda
A 71 Meiningen-S - Traßdorf B 243 Nordhausen - B 243
A 71 Abschnitte zwischen Erfurt und Heldrungen B 247 Ortsumgehung Bad Langensalza
A 73 Suhl-Friedberg - Autobahndreieck Suhl B 247 Ortsumgehung Leinefelde
B 2 Nordanbindung Gera B 281 Ortsumgehung Miesitz
B 4 Ortsumgehung Sondershausen B 281 Ortsumgehung Gorndorf
B 88 Bücheloh - Gehren
l t - - Kaiserslautern-O
i e El e - resden Nord
- Eisleben
tsu gehung Wittenberg
r it rbis - Bleicherode
gehung Döbeln/Masten
r st-Ortsumgehung Riestedt
gehung Schönebeck
- Landesgrenze SH/ V
gehung Rothenstein
gehungen Gößnitz und Löhmigen
gehung Leinefelde
gehung Gorndorf
gehung Köthen
gehung Kro penstedt
- Rötha Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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