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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Isothiazolone (G-SIG: 11001522)

Verwendung von Thiazolonen in Haushaltsreinigern und Kosmetika, toxikologische Bewertung, Analysemöglichkeiten

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

18.02.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/173929.01.88

Isothiazolone

der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Substanzklasse der Thiazolone gehört mittlerweile zu den meistgenutzten Chemikalien zur Konservierung von Haushaltsreinigern und Kosmetika.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Einsatzbereiche und die Einsatzmengen der Thiazolone in a) Haushaltsreinigern, b) Kosmetika?

2

Wie groß Sind die durchschnittlichen Einsatzmengen, und wie groß sind die festgestellten Maximalgehalte?

3

Welche gesetzlichen Regelungen über den Einsatz von Thiazolonen sind a) für Haushaltsreiniger, b) für Kosmetika vorhanden?

4

Welche Daten liegen der Bundesregierung über das toxikologische Wirkungsprofil dieser Substanzklasse vor, die deren Einsatz insbesondere in Kosmetika berechtigen?

5

Welche Daten zur Mutagenität und Kanzerogenität sind vorhanden?

6

Welche Daten zur dermatologischen Toxizität (Kontaktsensibilisierung) sind vorhanden?

7

Ist es zutreffend, daß die Thiazolone aus Substanzgemischen mit z. T. chlorierten Verbindungen bestehen, die als Gesamtheit nicht toxikologisch zu bewerten sind?

8

Ist es zutreffend, daß die exakte Zusammensetzung der Thiazolone den Aufsichtsbehörden nicht bekannt ist?

9

Wie finden gegenwärtig die Kontrollen zur Einhaltung der Kosmetik-Verordnung im Falle der Thiazolone statt?

10

Gibt es mittlerweile genormte bzw. standardisierte Analysevorschriften zur Bestimmung der Thiazolone in Haushaltsreinigern und Kosmetika?

11

Ist es zutreffend, daß der Industrieverband Kosmetik und Waschmittel (IWK) seinen Mitgliedsfirmen schärfere Grenzwerte empfiehlt, als die Kosmetik-Verordnung vorschreibt?

Bonn, den 29. Januar 1988

Frau Garbe Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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