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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Vollzug des § 14 Abfallgesetz (AbfG)(1) (G-SIG: 11001619)

Entsorgung PCB-haltigen Altöls, Aufarbeitung leichtflüchtiger chlorierter Lösemittel seit 1986, Verbesserung der Kunststoffverschlüsse von Schadstoffkanistern, Verminderung von Holzschutzmittelresten im Hausmüll, Verringerung von Behältnissen für Pflanzenschutzmittel, Entsorgung von Akkumulatoren und Batterien, Verringerung der Quecksilberbelastung des Hausmülls

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

23.03.1988

Aktualisiert

26.07.2022

BT11/184719.02.1988

Vollzug des § 14 Abfallgesetz (AbfG) (1)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/1847 19.02.88 Sachgebiet 2129 Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN Vollzug des § 14 Abfallgesetz (AbfG) (1) Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Maßnahmen zur Verhinderung der Vermischung von Altöl mit PCB-haltigen Flüssigkeiten aus Transformatoren, Kondensatoren und Hydraulik, zur schadlosen Entsorgung solcher Abfälle und zur Erhaltung der Altölaufbereitung wurden seit Anfang 1986 ergriffen? Welche Ergebnisse erbrachte die Überprüfung der folgenden möglichen Maßnahmen nach § 14 AbfG, nämlich a) getrennte Haltung zur Beseitigung, b) Führung von Nachweisen über den Verbleib der Stoffe, c) Kennzeichnung der Geräte, Hinweise auf Vermischungsverbot, und warum wurde davon bislang kein Gebrauch gemacht? 2. Inwieweit ist die Aufarbeitung von leichtflüchtigen chlorierten Lösemitteln mit hochwertiger Technologie zu reinen Ausgangsprodukten seit 1986 vorangekommen? Welche Ergebnisse erbrachte die Überprüfung der folgenden möglichen Maßnahmen nach § 14 AbfG, nämlich a) Rücknahmeverpflichtung der Hersteller, b) Vermischungsverbot, und warum wurde davon bislang kein Gebrauch gemacht? 3. Wurden seit Anfang 1986 kostruktive Verbesserungen der Entleerungsvorrichtungen von Blechverpackungen (Kanister) mit Kunststoffverschlüssen für schadstoffhaltige Füllgüter erzielt? Wenn ja, in welchem Umfang werden noch Kanister mit nicht verbesserter Entleerungsvorrichtung eingesetzt? Wenn nein, warum wurde kein Verbot nach § 14 AbfG ausgesprochen? 4. Welche Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffbelastung des Hausmülls durch Biozide, die aus Füllgutresten von Verpackungen für Holzschutzmittel herrühren, wurden seit Anfang 1986 ergriffen? Welche Ergebnisse erbrachte die Überprüfung der folgenden möglichen Maßnahmen nach § 14 AbfG, nämlich a) Rücknahmeverpflichtung (Hersteller und Vertreiber) der gebrauchten Behältnisse (einschließlich Füllgutreste), b) Kennzeichnung der Behältnisse, und warum wurde davon bislang kein Gebrauch gemacht? 5. Welche Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung durch Behältnisse für Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel wurden seit Anfang 1986 ergriffen? Welche Ergebnisse erbrachte die Überprüfung der folgenden möglichen Maßnahmen nach § 14 AbfG, nämlich a) Rücknahmeverpflichtung verbunden mit Pflichtpfand, b) Kennzeichnung, und warum wurde davon bislang kein Gebrauch gemacht? 6. Welche Maßnahmen zur Verringerung von Packmitteln aus PVC wurden seit Anfang 1986 ergriffen, wie haben sich diese auf die Mengenentwicklung ausgewirkt? Warum wurde bislang keine Kennzeichnungspflicht nach § 14 AbfG verordnet? Wie ist die Haltung der kunststofferzeugenden Indust rie in dieser Frage? 7. Welche Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung durch Nickel-Cadmium-Akkumulatoren (offen) wurden seit Anfang 1986 ergriffen, und wie haben sich diese ausgewirkt? Welche Ergebnisse erbrachte die Überprüfung der folgenden möglichen Maßnahmen nach § 14 AbfG, nämlich a) Kennzeichnungspflicht, b) Nachweis des Verbleibs, c) Rücknahmepflicht der Hersteller, . und warum wurde davon bislang kein Gebrauch gemacht? Wie erfolgt derzeit der Rücklauf bzw. die Entsorgung solcher Akkumulatoren im einzelnen? 8. Welche Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung durch Blei-Akkumulatoren für Geräte bzw. Starter-Batterien wurden seit Anfang 1986 ergriffen, und wie haben sich diese ausgewirkt? Welche Ergebnisse erbrachte die Überprüfung der folgenden möglichen Maßnahmen nach § 14 AbfG, nämlich a) Rücknahmeverpflichtung des Handels, b) Pfanderhebung zur Sicherung der Rückgabe, und warum wurde davon bislang kein Gebrauch gemacht? Sind bereits Entscheidungen über freiwillige Vereinbarungen für solche Akkumulatoren und für Primärbatterien gefallen? Was beinhalten diese freiwilligen Vereinbarungen? 9. Welche Maßnahmen zur Verringerung der Quecksilberbelastung des Hausmülls durch quecksilberhaltige Thermometer wurden seit Anfang 1986 ergriffen, und wie haben sich diese ausgewirkt? Welche Ergebnisse erbrachte die Überprüfung der folgenden möglichen Maßnahmen nach § 14 AbfG, nämlich a) getrennte Haltung zur Beseitigung, b) Kennzeichnung, c) Rücknahmeverpflichtung, d) Verbot, und warum wurde davon bislang kein Gebrauch gemacht? Bonn, den 19. Februar 1988 Frau Hensel Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion]

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