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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Vollzug des § 14 Abfallgesetz (AbfG)(2) (G-SIG: 11001620)

Ablauf der Anhörung gem. § 16 AbfG zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen aus Kunststoffen im Getränkeverpackungsbereich

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

23.03.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/1 84819.02.88

Vollzug des § 14 Abfallgesetz (AbfG) (2)

der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ende Oktober des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung Zielvorgaben nach § 14 Abs. 2 Satz 1 AbfG zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen aus Kunststoffen im Getränkeverpakkungsbereich bekanntgegeben. Am 7. Dezember 1987 fand dazu eine mündliche Anhörung der beteiligten Kreise nach § 16 AbfG statt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Verbände, Personen und Organisationen wurden zu dieser Anhörung eingeladen?

2

Welche Verbände, Personen, Dienststellen und sonstigen Organisationen haben an dieser Anhörung teilgenommen?

3

Wie haben die Teilnehmer im einzelnen die Zielvorgaben beurteilt, und wie gedenken sie sich dazu zu verhalten?

4

Hält es die Bundesregierung für wünschenswert und durchführbar, daß an solchen Anhörungen künftig Angehörige der Legislative als passive Zuhörer teilnehmen können?

5

Wurde von dieser Anhörung ein Protokoll angefertigt, und ist dies zumindest für die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einsehbar bzw. erhältlich?

Bonn, den 19. Februar 1988

Frau Hensel Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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