Vollzug des § 14 Abfallgesetz (AbfG) (2)
der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ende Oktober des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung Zielvorgaben nach § 14 Abs. 2 Satz 1 AbfG zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen aus Kunststoffen im Getränkeverpakkungsbereich bekanntgegeben. Am 7. Dezember 1987 fand dazu eine mündliche Anhörung der beteiligten Kreise nach § 16 AbfG statt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Verbände, Personen und Organisationen wurden zu dieser Anhörung eingeladen?
Welche Verbände, Personen, Dienststellen und sonstigen Organisationen haben an dieser Anhörung teilgenommen?
Wie haben die Teilnehmer im einzelnen die Zielvorgaben beurteilt, und wie gedenken sie sich dazu zu verhalten?
Hält es die Bundesregierung für wünschenswert und durchführbar, daß an solchen Anhörungen künftig Angehörige der Legislative als passive Zuhörer teilnehmen können?
Wurde von dieser Anhörung ein Protokoll angefertigt, und ist dies zumindest für die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einsehbar bzw. erhältlich?