Soziale Situation der in der Bundesrepublik Deutschland angeworbenen Lehrerinnen und Lehrer an deutschen Auslandsschulen in Mexiko
der Abgeordneten Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN
Soziale Situation der in der Bundesrepublik Deutschland angeworbenen Lehrerinnen und Lehrer an deutschen Auslandsschulen in Mexiko
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Mexiko an deutschen Auslandsschulen beschäftigte Lehrerinnen und Lehrer zwar in das staatliche mexikanische Sozialversicherungssystem (Seguro Social) integriert sind, die entsprechenden Leistungen der Krankenversicherung sowie der Unfall- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung und der Rentenversicherung aber im Vergleich zum hiesigen Standard absolut unzureichend sind?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung bundesdeutscher Lehrerinnen und Lehrer an deutschen Auslandsschulen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bundesdeutsche Lehrerinnen und Lehrer an deutschen Auslandsschulen in Mexiko aufgrund des relativ geringen Monatseinkommens von ca. 1 300 DM (bei 25 bis 28 Unterrichtsstunden pro Woche) und der inflationären Situation in Mexiko nicht in der Lage sind, freiwillige Beiträge zur bundesdeutschen Renten- und Sozialversicherung zu entrichten und daß diese Beiträge auch nicht vom mexikanischen Arbeitgeber übernommen werden?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Situation?
Kann die Bundesregierung die Übernahme von Auslandslehrerinnen und -lehrern in der oben beschriebenen Situation in die bundesdeutsche Rentenversicherung während ihrer Tätigkeit an deutschen Auslandsschulen ermöglichen?
Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, dem Wunsch der Betroffenen nach Aufnahme in die bundesdeutsche Arbeitslosenversicherung zu entsprechen, damit im Fall einer Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland zur Überbrückung in der Zeit der Wiedereingliederung und Arbeitssuche Arbeitslosengeld bezogen werden kann?
Können die an einer deutschen Auslandsschule als Ortskraft abgeleisteten Berufsjahre auf die Dienstaltersstufe der Betroffenen angerechnet werden, für den Fall einer eventuellen späteren Einstellung in der Bundesrepublik Deutschland?
Besteht die Möglichkeit einer bevorzugten Berücksichtigung von ehemaligen Auslandslehrerinnen und -lehrern bei der Vergabe von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst als Ausgleich dafür, daß sie während der Auslandstätigkeit an vielen Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen konnten?