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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Quellensteuer bei Zinseinkünften (G-SIG: 11001661)

Wirksamere Erfassung der Kapitalerträge durch die Quellensteuer, Höhe des Steueraufkommens nach Herkunftsarten, Kreis der Steuerpflichtigen, Anhebung des Steuersatzes auf 25 v.H.; Besteuerung bisher steuerbefreiter Institutionen, Auswirkungen u.a. auf die Tätigkeit der Kirchen, die karitativen und kulturellen Leistungen der Stiftungen, die Kreditprogramme öffentlicher Kreditinstitute sowie auf die berufsständische und betriebliche Altersversorgung, Mindereinnahmen bei Steuerrückerstattung und Kompensation durch andere Steuererhöhungen; Umgehung der Quellensteuer durch Kapital- und Steuerflucht, Beitritt zu den Konventionen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen; erhebungstechnische Einzelfragen, u.a. Behandlung von Sparern mit Nichtveranlagungsbescheinigungen; Gewährung von Straffreiheit bei der Nachentrichtung der Quellensteuer als Privilegierung der Einkommen aus Kapitalvermögen im Steuerstrafrecht, zusätzliche Besteuerung von Zinseinkünften nach Abgabe der Steuererklärung

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.05.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/192502.03.88

Quellensteuer bei Zinseinkünften

der Abgeordneten Dr. Apel, Dr. Spöri, Börnsen (Ritterhude), Daubertshäuser, Dr. Hauchler, Huonker, Ibrügger, Kastning, Dr. Klejdzinski, Matthäus-Maier, Dr. Mertens (Bottrop), Oesinghaus, Poß, Reschke, Schanz, Simonis, Westphal, Dr. Wieczorek, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Absicht der Bundesregierung, ab 1. Januar 1989 für alle Zinseinkünfte – mit Ausnahme der Zinsen aus Sparbüchern mit gesetzlicher Kündigungsfrist – eine Quellensteuer einzuführen, hat in der breiten Öffentlichkeit beträchtliche Unruhe ausgelöst. Obwohl der Referentenentwurf bereits an die Verbände versandt und in einer Anhörung des Bundesfinanzministeriums zur Diskussion gestellt worden ist, besteht große Unsicherheit über die Ausgestaltung und die Auswirkungen der künftigen Quellensteuer.

  • Es wird bezweifelt, daß das von der Bundesregierung angestrebte Aufkommen aus der Quellensteuer in Höhe von 4,3 Mrd. DM tatsächlich erzielt werden kann.
  • Nach wie vor offen ist die Frage, welcher Personenkreis durch die Quellensteuer belastet wird. Es besteht die Gefahr, daß der Normalsparer im Vergleich zu Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen und großem Vermögen relativ stark besteuert wird. Bereits heute zeichnet sich ab, daß sich viele Steuerpflichtige – vor allem solche mit hohem Einkommen und großem Vermögen – der Quellensteuer entziehen werden.
  • Unklar ist nach wie vor, ob die Quellensteuer auch von den Zinseinkünften der bisher steuerbefreiten Institutionen, wie z. B. Kirchen, Gewerkschaften, Stiftungen, karitative Organisationen und Einrichtungen der Altersversorgung, einbehalten werden soll und ob die Quellensteuer diesen steuerbefreiten Institutionen ganz oder teilweise erstattet werden soll. Es besteht daher die Sorge, daß die Tätigkeit dieser gesellschaftlich besonders wichtigen Institutionen eingeschränkt wird. Zudem ist zu befürchten, daß auch die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Erziehung, aber auch z. B. die Sportförderung beeinträchtigt wird.
  • Die Quellenbesteuerung öffentlicher Unternehmen, wie z. B. der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Deutschen Ausgleichsbank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank würde regional- und strukturpolitisch wichtige Kreditprojekte gefährden, die Investitionstätigkeit der Unternehmen und damit die konjunkturelle Entwicklung sowie die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt negativ beeinflussen.
  • Die Gemeinden, die an dem Aufkommen der Quellensteuer nicht beteiligt sind, werden wegen der Anrechnung der Quellensteuer auf die Einkommensteuer Steuermindereinnahmen hinnehmen müssen, was zu einer Minderung ihrer Leistungsfähigkeit führt. Zudem werden voraussichtlich auch ihre eigenen Zinseinnahmen – wie die der Gebietskörperschaften – mit Quellensteuer belastet werden.
  • Es ist zweifelhaft, ob das „Amnestiegesetz" für hinterzogene Steuern auf Zinsen, das eine Privilegierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen des Steuerstrafrechts darstellt, mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu vereinbaren ist.
  • Der Verwaltungsaufwand steht vielfach in keinem angemessenen Verhältnis zu dem zu erwartenden Aufkommen aus der Quellensteuer.
  • Zahlreiche erhebungstechnische Fragen der Quellensteuer sind noch ungeklärt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen48

1

Welche Fakten und welche Überlegungen veranlaßten die Bundesregierung, ihre im Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages geäußerte Auffassung zu revidieren, daß die Bürger ihrer Pflicht zur Anmeldung der zu versteuernden Einnahmen nachkämen, so daß eine wirksamere Erfassung der Kapitalerträge nicht notwendig sei?

2

Welche Fakten und welche Überlegungen veranlassen die Bundesregierung, die Auffassung des Bundesrechnungshofes, daß. die Einkünfte aus Kapitalvermögen „nur sehr unvollständig versteuert" werden, weiterhin abzulehnen?

3

Ist die Bundesregierung nunmehr in der Lage, die bisher unbeantwortet gebliebene Frage zu beantworten, von welchem Anteil bisher hinterzogener Kapitaleinkünfte am Gesamtbetrag der Kapitaleinkünfte sie bei der Berechnung eines steuerlichen Mehraufkommens in Höhe von 4,3 Mrd. DM als Folge verbesserter Erfassung der Kapitalerträge ausgegangen ist?

4

In welcher Höhe hat die Bundesregierung bei ihrer Aufkommenschätzung von 4,3 Mrd. DM die Mehreinnahmen aus der Quellenbesteuerung der von der Körperschaftsteuer bisher befreiten Institutionen angesetzt und wieviel davon entfällt auf

a) die Kirchen,

b) karitative Verbände,

c) Rentenversicherungsträger,

d) die gemeinnützigen Stiftungen,

e) auf die berufständischen Versorgungswerke,

f) auf Pensionsfonds und Unterstützungskassen,

g) auf die Gewerkschaften,

h) auf die Gemeinden und Gemeindeverbände?

5

Welche Einnahmen sind aus der Quellenbesteuerung der Lebensversicherungserträge zu erwarten?

6

Welche Einnahmen sind aus der Quellenbesteuerung der Erträge aus Bausparguthaben zu erwarten?

7

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Quellensteuersatz in Zukunft stets 10 v. H. betragen sollte oder hält sie eine Anhebung des Quellensteuersatzes auf 25 v. H., wie sie von den CDU-Sozialausschüssen gefordert wird, in späterer Zeit für möglich?

8

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Quellensteuerpflichtigen?

9

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl

a) der Bankkunden,

b) der Bausparer

ein, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen können?

10

Sollen auch die Zinsen aus Girokonten (z. B. auch Gehaltskonten) der Quellensteuer unterworfen werden?

11

Führt eine Besteuerung der Refinanzierungsinstrumente der Niederlassungen deutscher Kreditinstitute im Ausland zu Wettbewerbsnachteilen, und werden diese daher quellensteuerfrei gestellt werden?

12

Wird für Zinszahlungen im Interbankgeschäft mit dem Ausland eine generelle Steuerbefreiung eingeführt werden?

13

Teilt die Bundesregierung die Besorgnis, daß eine Quellensteuer auf Stückzinsen zu einem Abwandern des Handels deutscher festverzinslicher Wertpapiere in das Ausland führen würde?

14

Beabsichtigt die Bundesregierung, auch von den Zinseinnahmen der von der Körperschaftsteuer befreiten Institutionen bzw. der nicht körperschaftsteuerpflichtigen Institutionen eine Quellensteuer zu erheben, oder erhalten diese Institutionen — wie bisher — auch in Zukunft ihre Zinseinnahmen ohne Abzug gutgeschrieben?

15

Auf welche verfassungsrechtliche Grundlage stützt sich die Einführung der Quellensteuer als eine neue Steuer für steuerbefreite Institutionen, die weder Einkommensteuer noch Körperschaftsteuer ist?

16

Wie viele steuerbefreite Institutionen werden von der Quellensteuer erfaßt, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Bruttoeinnahmen aus der Quellensteuer, die von den Zinseinnahmen steuerbefreiter Institutionen einbehalten wird?

17

Wie ist die Einbehaltung einer Quellensteuer auf die Zinseinnahmen steuerbefreiter Institutionen mit der Zielsetzung der Quellensteuer zu vereinbaren, den Steueranspruch des Staates gegenüber bereits bestehender Steuerpflicht durchzusetzen?

18

Entspricht die Einführung einer neuen Steuer für bisher nicht steuerpflichtige Institutionen den Koalitionsbeschlüssen von CDU/CSU und FDP?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen und kirchenrechtlichen Bedenken, die seitens der Kirchen gegen eine Besteuerung der Rücklagen aus Kirchensteuermitteln vorgebracht werden?

20

Wie wird sich die geplante Quellenbesteuerung der Kirchen und kirchlichen Werke auf deren Tätigkeit auswirken?

21

Wie wird sich die geplante Quellenbesteuerung der Stiftungen auswirken

— auf die Leistungen an Hilfsbedürftige und auf die Höhe der Pflegesätze sowie die Finanzlage der Sozialhilfeträger,

— auf die Jugend- und Altenhilfe,

— auf die Förderung von Ausbildung, Wissenschaft und Technik,

— auf den Sport und auf die Förderung der Künste?

22

Wie ist die geplante Quellenbesteuerung der Stiftungen mit der Ankündigung des Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung vom 18. März 1987 zu vereinbaren, daß größere Anreize für die Errichtung von Stiftungen geschaffen werden sollen und daß dem auch die steuerlichen Voraussetzungen Rechnung tragen müssen?

23

Wie wird sich die Quellenbesteuerung bei öffentlichen Kreditinstituten (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Deutsche Ausgleichsbank, Landwirtschaftliche Rentenbank) auf die Kreditprogramme dieser Kreditinstitute und auf die damit finanzierte Investitionstätigkeit in der gegenwärtig labilen konjunkturellen Situation auswirken?

24

Hält die Bundesregierung die Kritik der berufsständischen Versorgungswerke und der Pensionskassen, daß sie gegenüber den privaten Lebensversicherungen durch die Quellensteuer diskriminiert würden, für berechtigt?

25

Kann die Bundesregierung die Berechnungen der Pensionskassen bestätigen, daß die von ihnen gezahlten Renten sich als Konsequenz der geplanten Steuergesetzgebung (Quellensteuer auf festverzinsliche Vermögensanlagen, Abgeltungssteuer auf Überschußbeteiligung, Anhebung des Lohnsteuerpauschsatzes nach § 40b EStG auf 15 v. H. und Wegfall des Zukunftssicherungsfreibetrages) um wenigstens 32 v. H. vermindern müßten bzw. daß bei gleichbleibender Rentenleistung der Finanzierungsaufwand um 45 v. H. steigen würde?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung die Berechnungen, wonach die Quellensteuer auf die Bruttoerträge einer steuerbefreiten Pensions- und Unterstützungskasse bei dieser zu einer Belastung führen wird, die ein Vielfaches dessen betragen wird, was eine vergleichbare Lebensversicherungsgesellschaft an Körperschaftsteuer auf ihr Nettoeinkommen zu entrichten hat?

27

Wie viele Arbeitnehmer sind bei Pensions- und Unterstützungskassen versichert, und wie hoch ist das von ihnen angesammelte Sozialkapital?

28

Wie ist die beabsichtigte steuerliche Beeinträchtigung der betrieblichen Altersversorgung zu vereinbaren mit dem von der Bundesregierung angestrebten Ziel einer „möglichst starken Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung" und mit der Feststellung der Bundesregierung, für eine gedeihliche Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung spiele das Vertrauen der Wirtschaft in die Kontinuität der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle (vgl. Bericht der Bundesregierung über die Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung, Drucksache 10/ 2681, S. 10)?

29

Beabsichtigt die Bundesregierung, in entsprechender Anwendung des § 44 c EStG den von der Körperschaftsteuer befreiten bzw. nicht körperschaftsteuerpflichtigen Institutionen die einbehaltene Quellensteuer auf Zinseinkünfte zu erstatten, und wenn ja, für welche Institutionen kommt eine volle Erstattung und für welche Institutionen eine nur teilweise Erstattung in Betracht?

30

Welche Minderung des von der Bundesregierung auf 4,3 Mrd. DM geschätzten Aufkommens aus der Quellensteuer ergibt sich durch eine Erstattung (vorstehende Frage 16) und beabsichtigt die Bundesregierung die sich hierdurch ergebende Finanzierungslücke beim Steuerpaket 1990 durch andere Steuererhöhungen zu decken?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung in Anbetracht der fortschreitenden Liberalisierung des Kapitalverkehrs das Risiko einer zunehmenden Kapital- und Steuerflucht?

32

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EG-Kommission, daß die Chancen für eine engere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuerbehörden günstiger sind als internationale Vereinbarungen über eine allgemeine Quellensteuer (vgl. Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Schaffung eines europäischen Finanzraums, BR-Drucksache 509/87, Seite 9)?

33

Wird die Bundesregierung der Konvention des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen beitreten, um die Chancen einer zwischenstaatlichen Zusammenarbeit der nationalen Steuerbehörden zu verbessern?

34

Wie beurteilt die Bundesregierung das Bestreben der deutschen Banken (z. B. durch Gründung von Tochtergesellschaften), den Kapitalstrom ihrer Kunden am Fiskus vorbei ins quellensteuerfreie Ausland zu schleusen, und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um derartigen Ausweichreaktionen wirksam zu begegnen?

35

Wie entwickelten sich in den einzelnen Monaten seit Juli 1987

— die Emissionstätigkeit bei den auch künftig quellensteuerfrei bleibenden „Eurobonds" ,

— die Renditen von Inlandsanleihen einerseits und von Anleihen ausländischer Emittenten andererseits?

36

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Bundesbank, daß die angekündigte Quellensteuer schon jetzt das Renditengefüge zwischen Inlands- und Auslandsanleihen verändert und die Begebung von Inlandsanleihen verteuert habe?

37

Teilt die Bundesregierung die weit verbreitete Auffassung, daß durch die Quellensteuer in der Hauptsache die „Kleinen erwischt werden" , wohingegen sich die Steuerpflichtigen mit hohen Einkommen und großem Vermögen der Quellensteuerpflicht durch Vermögensverlagerung in das Ausland weitgehend entziehen werden?

38

Wie will die Bundesregierung verhindern, daß Steuerpflichtige mit hohem individuellem Steuersatz ihre Kupons aus im Tafelgeschäft erworbenen Anleihen von Personen einlösen lassen, die keiner oder nur einer sehr niedrigen Einkommensbesteuerung unterliegen, so daß die auf den Zinsen lastende Steuer vom Fiskus zurückerstattet werden muß?

39

Will die Bundesregierung bei Zwischenveräußerung von Null-Kuponanleihen ebenfalls eine Quellensteuer erheben?

40

Auf welche Weise sollen Bundesschatzbriefe und Sparbriefe mit Ab- und Aufzinsung von der Quellensteuer erfaßt werden?

41

Kann die Bundesregierung widerlegen, daß sich nach Berechnungen der Kreditwirtschaft pro NV-Bescheinigung ein Beratungs- und Verwaltungsaufwand der Kreditinstitute von mindestens 20 DM ergeben wird?

42

Lehnt die Bundesregierung die Einführung von Bagatellgrenzen weiterhin ab?

43

Wird die Bundesregierung den Vorschlag des Kreditgewerbes aufgreifen, daß Kunden mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung den Kapitalertrag sofort ohne Abzug von Quellensteuer gutgeschrieben erhalten können?

44

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung erreichen, daß Personen, die einen Anspruch auf Rückerstattung der Quellensteuer haben — das sind vor allem Rentner — tatsächlich einen Antrag auf Rückerstattung stellen?

45

Was rechtfertigt nach Ansicht der Bundesregierung die in dem Referentenentwurf vorgesehene Privilegierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen des Steuerstrafrechts?

46

Warum beschränkt der Gesetzentwurf die Gewährung der Straffreiheit auf Steuerbürger, die auch nach 1986 Zinseinkünfte nicht versteuerten und schließt Steuerbürger, die nur vor 1986 Steuern auf die Zinsen hinterzogen, aus?

47

Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Literatur geäußerte Ansicht, daß dem Wortlaut des § 1 Abs. 2 in Artikel 17 des Gesetzentwurfs zufolge Straffreiheit nur bei Nachentrichtung auch der vor 1986 hinterzogenen Steuern eintritt?

48

Welchen Effekt auf die künftige Steuerehrlichkeit erwartet der Bundesfinanzminister durch das geplante Gesetz unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Steuerbürger, sobald den Finanzämtern ihre Zinseinkünfte bekannt sind, in den meisten Fällen zusätzliche Steuern auf die Zinseinkünfte zu entrichten haben werden?

Bonn, den 2. März 1988

Dr. Apel Dr. Spöri Börnsen (Ritterhude) Daubertshäuser Dr. Hauchler Huonker Ibrügger Kastning Dr. Klejdzinski Matthäus-Maier Dr. Mertens (Bottrop) Oesinghaus Poß Reschke Schanz Simonis Westphal Dr. Wieczorek Dr. Vogel und Fraktion

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