Neutrale Staaten und EG-Mitgliedschaft
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Unterstützt die Bundesregierung die Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft durch neutrale Staaten, wie z. B. Österreich, Schweden und die Schweiz?
Ist nach Meinung der Bundesregierung ein EG-Beitritt Österreichs mit den Grundpfeilern der österreichischen Außenpolitik, dem Staatsvertrag und der Neutralität Österreichs vereinbar? Wenn ja, aus welchen Gründen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der irische Fianna Fail - Sprecher, Herr Paddy Lalor, im Europäischen Parlament im Januar 1988 Außenminister Genscher als Europäischen Ministerrats-Präsidenten kritisiert hatte wegen unzureichender Unterscheidung zwischen den politischen und wirtschaftlichen Aspekten der Sicherheitspolitik, die im Rahmen der EG-Kompetenz liegen, und den militärischen Aspekten der Sicherheitspolitik, die außerhalb der EG-Kompetenz liegen?
Kann die Bundesregierung Kriterien nennen, nach denen zwischen den politischen und wirtschaftlichen Aspekten der Sicherheitspolitik auf der einen Seite und den militärischen Aspekten auf der anderen Seite klar und deutlich zu unterscheiden ist? Gab es bei dieser Frage von seiten der irischen Regierung in der Vergangenheit Protest auf EG-Ministerratssitzungen?
Sind nach Meinung der Bundesregierung ein zukünftiges Europäisches Beschaffungsamt für Rüstungsgüter und die Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Marktes für Rüstungsgüter vereinbar mit dem Neutralitäts-Status der Republik Irland?
Unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge des Vizepräsidenten der Kommission der EG, Dr. Narjes, zur Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Marktes für Rüstungsgüter, wie vorgetragen auf der Führungsakademie der Bundeswehr am 12. November 1987?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag von Dr. Narjes, durch Abzweigung eines Teils der nationalen militärischen Forschungsprogramme ein gemeinsames europäisches Forschungsbudget im Verteidigungsbereich zu schaffen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es bei der Formulierung der Einheitlichen Europäischen Akte eines Balanceaktes bedurfte, um den unterschiedlichen Grad der Bereitschaft zur sicherheitspolitischen Zusammenarbeit in allgemein bindende Worte zu fassen (vgl. o. g. Rede von Dr. Narjes)?
Welche Grenzen setzt die Neutralitätspolitik der neutralen europäischen Staaten, die eine verstärkte Zusammenarbeit mit der EG suchen und auch über einen eventuellen EG-Beitritt nachdenken?
Wie soll sich nach Meinung der Bundesregierung die zukünftige Zusammenarbeit zwischen EG, WEU und NATO entwickeln?
Ist es von seiten der Bundesregierung erwünscht, daß neutrale Staaten, die die Mitgliedschaft in der EG anstreben, ihren Neutralitätsstatus aufgeben, um spätere Probleme bei der gemeinsamen Sicherheits- und Rüstungspolitik zu vermeiden?
Sieht die Bundesregierung den Status neutraler Staaten als vereinbar an mit einer vollen Mitgliedschaft eines solchen Staates in einer zu einer Europäischen Union fortentwickelten Europäischen Gemeinschaft, wie sie z. B. im „Entwurf eines Vertrages zur Gründung der Europäischen Union" vom Europäischen Parlament angelegt ist?