Neuverschuldung 1988 Konsequenzen aus dem Jahreswirtschaftsbericht für die öffentlichen Haushalte
der Abgeordneten Wieczorek (Duisburg), Dr. Apel, Diller, Esters, Dr. Jens, Kühbacher, Nehm, Purps, Sieler (Amberg), Simonis, Dr. Struck, Traupe, Waltemathe, Walther, Würz, Zander, Dr. Hauchler, Adler, Bernrath, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat mit dem Jahreswirtschaftsbericht ihre Wachstumserwartungen für das Jahr 1988 zurückgenommen.
Gleichzeitig wird jetzt ein Anstieg der Arbeitslosigkeit in diesem Jahr gegenüber 1987 erwartet. Beides ist in den Zahlenwerken des Bundeshaushalts 1988 und der anderen öffentlichen Haushalte nicht berücksichtigt. Der vom Bundesfinanzminister nunmehr geplante massive Anstieg der Neuverschuldung des Bundes im Jahre 1988 um 10 Mrd. DM auf 40 Mrd. DM errechnet sich allein durch Ausfall des Bundesbankgewinns (im Haushalt 1988 veranschlagt: 6 Mrd. DM) und Mehrbelastungen durch die EG (4 Mrd. DM).
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Ist es zutreffend, daß der massive Anstieg der Neuverschuldung im Jahre 1988 auf mindestens 40 Mrd. DM nur auf den Ausfall beim Bundesbankgewinn und Mehrbelastungen durch die EG zurückzuführen ist, aber Steuermindereinnahmen aufgrund reduzierter Wachstumserwartungen und Mehrbelastungen aufgrund höherer Arbeitslosigkeit dabei nicht berücksichtigt sind?
Aufgrund welcher neuen Erkenntnisse konnte die Bundesregierung schon in der ersten Januarwoche dieses Jahres die Mehrbelastungen der EG mit 4 Mrd. DM oder mehr für das Jahr 1988 und 6 Mrd. DM für das Jahr 1989 beziffern, wenn sie doch vom Sommer 1987 bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 1988 Ende November letzten Jahres und noch im Bundesrat am 18. Dezember 1987 immer wieder darauf verwiesen hat, daß Mehrbelastungen für die EG nicht im Haushalt veranschlagt werden könnten, weil es keine „politische Beschlüsse“ gebe und der Umfang der zusätzlichen Übertragung an die EG offen sei?
Wie ist es zu erklären, daß der Bundesfinanzminister noch im Bundesrat am 18. Dezember 1987 betonte, daß er die Größenordnung einer höheren Neuverschuldung im Jahre 1988 erst in vier bis sechs Monaten klarer erkennen könne, dann aber drei Wochen später — nur sieben Tage nach Inkrafttreten des Haushalts 1988 — den Anstieg der Neuverschuldung um 10 Mrd. DM auf 40 Mrd. DM beziffern konnte?
Hält die Bundesregierung daran fest, daß auch nach der Korrektur der Wachstumserwartungen 1988 das bisher von der Bundesregierung erwartete Wachstum des BSP für die Jahre 1989 bis 1991 in Höhe von 4% v. H. nominal bzw. 2 1/2 v. H. real realistisch ist, eher eine mittlere Schätzung darstellt, und auch ein stärkerer Wachstumstrend durchaus möglich ist [so in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD „Zur Lage der Staatsfinanzen" (Drucksache 11/645, Frage I.5)]?
Nachdem der Bundesfinanzminister im letzten Jahr ausgerechnet hat, daß 1 v. H. weniger Wachstum im Jahre 1986 rund 8 Mrd. DM weniger Einnahmen für den Staat bedeuteten [vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD „Zur Lage der Staatsfinanzen" (Drucksache 11/645, Frage I.6)], wieviel weniger Einnahmen bedeuten dann die jetzt mit dem Jahreswirtschaftsbericht vorgenommenen Wachstumskorrekturen für den Staat im Jahre 1988, und wieviel Mindereinnahmen entfallen davon auf den Bund?
Bedeutet die jetzt vorgenommene Korrektur der Wachstumsannahmen für das Jahr 1988, daß die von der Bundesregierung am 2. Dezember 1987 beschlossenen Maßnahmen „zur Stärkung des Wachstums" und die 1988 in Kraft tretenden Steuerentlastungen in Höhe von rund 14 Mrd. DM nicht die gesamtwirtschaftliche Wirkung haben, die von der Bundesregierung erwartet wurden bzw. wie hoch wäre das erwartete Wachstum ohne diese Maßnahmen?
Welche Auswirkungen haben die Korrektur des Wachstums 1988 und die Annahmen steigender Arbeitslosigkeit auf die finanzielle Entwicklung der Bundesanstalt für Arbeit im Jahre 1988 unter Berücksichtigung der Aussage der Bundesregierung im Sommer letzten Jahres, „daß die deutsche Wirtschaft ab 1988 wieder auf einen mittelfristigen Wachstumspfad von jährlich real 2,5 v. H. einschwenkt" und sich von daher nach den damaligen Erkenntnissen der Bundesregierung kein über den Bundeshaushalt auszugleichendes Defizit für die Bundesanstalt für Arbeit im Jahre 1988 ergab [vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD „Zur Lage der Staatsfinanzen" (Drucksache 11/645, Frage I.8)]?
Wie hoch waren die Reserven der Bundesanstalt für Arbeit am 31. Dezember 1986 und am 31. Dezember 1987, und um welchen Betrag hat der Nachtragshaushalt der Bundesanstalt für Arbeit für 1987 mit einem geplanten Volumen von 1,6 Mrd. DM die Reserven der Bundesanstalt tatsächlich vermindert?
Hält die Bundesregierung an ihren Koalitionsbeschlüssen fest, 1989 bei weiter sich abschwächender Wirtschaftsentwicklung die Verbrauchsteuern zu erhöhen, und welche konjunkturellen Rückwirkungen sind hieraus zu erwarten?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß das Defizit des Gesamtstaats im Jahre 1990 auf über 100 Mrd. DM anwachsen wird, was auch der Baden-Württembergische Ministerpräsident Späth im Sommer 1987 errechnet hat?
Kann die Bundesregierung definitiv ausschließen, daß im derzeit geltenden Finanzplanungszeitraum bis 1991 die Mehrwertsteuer erhöht wird?
Hält die Bundesregierung an ihren Koalitionsbeschlüssen fest, daß 1989 das Kindergeld erhöht und der Bezugszeitraum für das Erziehungsgeld verlängert wird?