Krebserzeugende Chemikalien, Kunststoffe und Strahlen
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Krebserzeugende Chemikalien, Kunststoffe und Strahlen
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Ist es zutreffend, daß sich fast alle großtechnisch erzeugten Massenchemikalien in Tierversuchen und/oder beim Menschen als krebserzeugend erwiesen haben, sobald sie lange genug in einer Menge produziert und angewendet wurden, die ausreicht, um eine krebserzeugende Wirkung überhaupt einigermaßen gesichert nachweisen oder ausschließen zu können?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Erforschung chemischer Summationswirkungen gezogen, wonach auch bei vielen relativ schwachen krebserzeugenden Chemikalien damit zu rechnen ist, daß die Wirkung aller Einzeldosen weitgehend irreversibel über die ganze Lebenszeit fortbesteht und daß die Einzelwirkungen sich summieren, bis nach Überschreitung einer kritischen Schwelle Krebs auftritt?
Wie begründet die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Auffassung führender Wissenschaftler (z. B. der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe), nach deren Einschätzung für krebserzeugende und erbgutverändernde Chemikalien keine noch als unbedenklich anzusehenden Konzentrationen angegeben werden können, und der Praxis des Bundesgesundheitsamtes sowie anderer Behörden, für gesundheitliche Belastungen durch erwiesenermaßen krebserzeugende Chemikalien trotzdem angeblich unbedenkliche Grenzwerte festzulegen?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Umweltgutachten 1978 gezogen, in dem der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen beim Bundesminister des Innern folgendermaßen auf die Unkalkulierbarkeit chemischer Kombinationswirkungen hingewiesen hat:
„Kombinationseffekte sind Wirkungen, die aus der gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Einwirkung mehrerer oder vieler Umweltchemikalien auf einen Organismus resultieren. Mögliche Kombinationswirkungen sind von offensichtlicher Bedeutung in der Beurteilung der Geamtbelastung eines Organismus durch eine Vielzahl potentieller Schadstoffe, wie sie für die derzeitige Umweltsituation charakteristisch ist. Werden zwei oder mehrere Giftstoffe gleichzeitig aufgenommen, so ist die Folge nicht immer ein bloßes Nebeneinander der Wirkungen der Einzelstoffe. Das Zusammentreffen der Stoffe im Organismus kann zu einer unerwarteten Wirkungsverstärkung oder zu einer Wirkungsabschwächung oder auch zu qualitativ neuen Wirkungen führen. Schließlich kann es, wenn zwei Stoffe in jeweils >unterschwelliger< Dosis aufgenommen werden, zu einer Wirkung kommen, obwohl jeder der Stoffe allein wirkungslos wäre. Die systematische wissenschaftliche Untersuchung von Kombinationseffekten steht noch aus und ist durch die offensichtliche Vielfalt von Kombinationsmöglichkeiten stark erschwert. Die Voraussage von Kombinationseffekten einer gegebenen Stoffkombination ist daher derzeit unmöglich und ist auch in absehbarer Zukunft nicht zu erwarten."?
Liegen der Bundesregierung wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse vor, die die in Frage 4 zitierten Risiken chemischer Kombinationseffekte inzwischen kalkulierbarer machen?
Beabsichtigt die Bundesregierung Neuregelungen für die Herstellung und Verwendung von Kunststoffen, nachdem die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Werte-Kommission) in den letzten Jahren viele Chemikalien, die in großen Mengen zu Kunststoffen weiterverarbeitet werden, als krebserzeugend bzw. begründet krebsverdächtig eingestuft hat?
Trifft es zu, daß es grundsätzlich nicht möglich ist, Kunststoffe so herzustellen, daß die eingesetzten Chemikalien vollständig zu gesundheitlich unbedenklichen Kunststoffen umgewandelt werden, weil bei der Bildung der Makromoleküle ein Teil des monomeren Ausgangsmaterials im Kunststoff erhalten bleibt?
Wenn ja, können diese Restmonomere je nach Verwendung, Lagerung, Temperatur, Zeitdauer usw. aus den Kunststoffen austreten und über Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände (z. B. Kunststofftrinkhalme) in den Organismus gelangen?
Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, denen zufolge immer gewisse Mengen der zur Herstellung einer Kunststoff-Verpackung verwendeten Chemikalien aus dem Kunststoff in die darin verpackten Lebensmittel übergehen?
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß die im Bundesgesundheitsamt für die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Kunststoffen zuständige Kunststoff-Kommission laut den von ihr herausgegebenen Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes keine Bedenken dagegen hat, daß krebserzeugende Chemikalien, wie z. B. Vinylchlorid, Acrylnitril, Styrol, Butadien und zahlreiche weitere krebserzeugende Stoffe zu Kunststoffen verarbeitet werden, obwohl meßbare Mengen dieser Chemikalien aus den Kunststoff-Fertigprodukten austreten?
Trifft es zu, daß die im Namen des Bundesgesundheitsamtes handelnde Kunststoff-Kommission im Jahre 1987 aus 14 Fachleuten bestand, von denen sieben Mitarbeiter großer Unternehmen sind, die Kunststoffe herstellen bzw. verarbeiten und daß einige weitere Kommissionsmitglieder von der Kunststoffindustrie Forschungsaufträge erhalten haben?
Wer trägt die politische Verantwortung für die personelle Besetzung der Kunststoff-Kommission? Aus welchen Gründen wurde die Kunststoff-Kommission, deren Aufgabe im wesentlichen darin besteht, für den Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Risiken durch Kunststoffe zu sorgen, überwiegend mit industrieabhängigen Fachleuten besetzt, während die Verbraucher in dieser Kommission nicht durch Sachverständige der Verbraucher-Verbände vertreten sind?
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften stellt in ihrem Programm „Europa gegen den Krebs, Vorschlag für ein Aktionsprogramm 1987-1989" fest, „daß ein großer Teil der krebserzeugenden Chemikalien ebenfalls mutagen wirkt, also das Erbgut verändert. Diese Entdeckung ist von großer praktischer Bedeutung. Die Prüfung von Chemikalien auf mutagene Wirkung bietet relativ zuverlässige Vorhersagen über deren möglicherweise krebserzeugende Wirkung. Solche Untersuchungen könnten einfacher, schneller und billiger als herkömmliche Tierexperimente Auskunft ��ber das krebserzeugende Potential der meisten am Markt angebotenen Stoffe geben, weil sie mit Bakterien durchgeführt werden können".
Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Möglichkeit zu nutzen, um sich relativ schnell dahin gehend zu informieren, welche der etwa 100 000 im „European Inventory of Chemical Substances" registrierten Chemikalien als wahrscheinlich karzinogen anzusehen sind?
Trifft es zu, daß wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse darüber, daß eine chemische Substanz beim Menschen Krebs erzeugen kann, bisher nie innerhalb von fünf Jahren nach Vorliegen der Beweise zu einem generellen Produktionsverbot geführt haben?
Unterstützt die Bundesregierung die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Produkte mit krebserzeugendem Potential, um so den Verbraucher darüber entscheiden zu lassen, ob er Produkte aus krebserzeugenden Chemikalien kaufen will oder nicht?
Sind der Bundesregierung Untersuchungen amerikanischer Wissenschaftler an der Universität Colorado bekannt, wonach Kinder und Erwachsene, die in der Nähe von Hochspannungsleitungen lebten, eine erhöhte Anfälligkeit für alle Krebsarten zeigten und als Todesursache von Menschen, die bis zu 40 Meter von Hochspannungsleitungen entfernt gelebt hatten, überdurchschnittlich oft bestimmte Krebsarten, so Leukämie, aufgetreten waren?