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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Übernahme des Berliner Document Centers durch die Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 11001733)

Bedingungen für eine Übernahme, Konzeption für die Nutzung des Berlin Document Centers bei Übernahme durch die Bundesrepublik Deutschland, Aufhebung der Sperrfristen des Bundesarchivgesetzes für Mitglieder von NS-Organisationen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.07.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/202416.03.88

Übernahme des Berliner Document Centers durch die Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Berliner Document Center werden alle Personalakten der Mitglieder der NSDAP und anderer NS-Organisationen aufbewahrt, darunter auch die von späteren Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland. Durch das Verschwinden zahlreicher Akten sind in der Öffentlichkeit verschiedene Spekulationen über mögliche politische Hintergründe dieser Verluste ausgelöst worden, die durch Offenlegung der Tatbestände aufgeklärt werden müssen.

Die Bundesregierung ist gefragt, ihren Teil zur Aufklärung der Sachverhalte zu leisten. Die Öffentlichkeit muß wissen, welche Initiativen die Bundesregierung zu ergreifen gedenkt, um eine Übernahme des Document Centers durch die Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen, und was dem in der Vergangenheit entgegenstand. Eine Öffnung des Archivs war und ist für die wissenschaftliche Forschung ebenso notwendig wie für die Justiz und die Interessenvertretungen der Verfolgten des NS-Regimes.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

Fragen10

1

Warum hat die Bundesrepublik Deutschland der Übernahme des Berliner Document Centers und der darin befindlichen Akten von den Vereinigten Staaten vor Jahren trotz entsprechender Angebote und Aufforderungen nicht zugestimmt?

2

Welche Angebote der Vereinigten Staaten hat es bisher gegeben, das Berliner Document Center an die Bundesrepublik Deutschland zu übergeben? Wurde die Übergabe jeweils an Bedingungen geknüpft?

3

Welche Anträge der Bundesrepublik Deutschland hat es in der Vergangenheit zur Übernahme des Berliner Document Centers und der darin befindlichen Aktenbestände gegeben? Gab es Antworten der Vereinigten Staaten dazu, und welchen Wortlaut hatten diese?

4

Gab es zwingende politische Gründe für die Bundesrepublik Deutschland, die es bisher unmöglich gemacht haben, das Berliner Document Center zu übernehmen und dessen Aktenbestand wissenschaftlich und öffentlich zugänglich zu machen?

5

Ist es zutreffend, daß die Mikroverfilmung des Aktenbestandes durch die Vereinigten Staaten weitestgehend abgeschlossen ist, die in der Öffentlichkeit häufig als Bedingung zur Übernahme des Berliner Document Centers durch die Bundesrepublik Deutschland und die Öffnung des Archivs genannt wird?

6

Hat die Bundesregierung eigene Initiativen gestartet oder beabsichtigt sie diese, um eine Aufklärung über die Aktivitäten des Rechtsextremisten und Vorsitzenden der „Deutschen Volksunion" im Berliner Document Center bei den Behörden der Vereinigten Staaten zu erwirken?

7

Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich eine Übernahme durch die Bundesrepublik Deutschland von den Vereinigten Staaten zu erwirken, um eine weitere Verzögerung des Zugangs zu den Archivmaterialien zu verhindern?

8

Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich eine Konzeption für die Nutzung des Berliner Document Centers bei Übernahme durch die Bundesrepublik Deutschland vorzulegen, die sowohl eine umfassende wissenschaftliche Auswertung der gesamten Akten des Berliner Document Centers als auch eine darauf bezogene Aufklärung für die heutige Zeitgeschichte garantieren?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es für die Aufklärung der Verbrechen des NS-Regimes und der daran beteiligten Personen notwendig ist, die Sperrfristen des Bundesarchivgesetzes für Mitglieder der NSDAP, SA, SS und anderer NS-Organisationen aufzuheben?

10

Wird die Bundesregierung bei einer Übernahme des Berliner Document Centers ehemals Verfolgten der NS-Herrschaft eine Einsichtmöglichkeit in die dort eingelagerten Akten in Aussicht stellen?

Bonn, den 16. März 1988

Frau Dr. Vollmer Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott , Frau Vennegerts und Fraktion

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