Status der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Werkstätten für behinderte Menschen seit Inkrafttreten des Aufwendungsausgleichsgesetzes am 1. Januar 2006
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit 1. Januar 2006 ist das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) in Kraft. In das Umlageverfahren nach U2 (Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaftsleistungen) werden auch Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) einbezogen. Das Bundesministerium für Gesundheit teilte am 8. Februar 2006 mit, es befinde sich derzeit in einem Abstimmungsprozess mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen, um die Frage zu klären, ob die in den WfbM beschäftigten behinderten Menschen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des AAG einzuordnen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wann ist mit einem Ergebnis des Abstimmungsprozesses zu rechnen?
Werden die Beschäftigtenverträge in Arbeitnehmerverträge umgewandelt, falls die Beschäftigten in den WfbM künftig als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten?
In welchem Zeitraum und mit welchen Übergangsfristen würde die Umwandlung der Verträge vollzogen?
Welche Konsequenzen hätte das für die Entlohnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (jetzt noch Beschäftigte) und für die Bildung von Betriebsräten statt der bisherigen Werkstattbeiräte?
Sollen die WfbM den Arbeitgeberverbänden beitreten und sich an Tarifverträgen beteiligen?
Welche Gewerkschaft verträte die Interessen der Werkstattbeschäftigten?