Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/2095
11.04.88
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schilling, Dr. Daniels (Regensburg),
Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN
- Drucksache 11/2057 -
Ökologische Folgen von Panzerübungen auf dem Truppenübungsplatz
Hohenfelsl/Oberpfalz
Der Bundesminister der Finanzen — VI B 5 — W 7913 — 63/88 — hat
mit Schreiben vom 7. April 1988 die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Das der Anfrage zugrundeliegende Ereignis am 1./2. Juli 1987
steht im Zusammenhang mit einem schweren Unwetter, das an
diesen beiden Tagen in weiten Teilen der Region Oberpfalz und
im Landkreis Amberg-Sulzbach schwere Schäden verursacht hat.
Einer amtlichen Auskunft des Wetteramtes Nürnberg zufolge
fielen in dem vorgenannten Zeitraum im Bereich des
Truppenübungsplatzes Hohenfels binnen weniger Stunden bis zu 140 mm
Niederschlag.
Niederschläge dieser Größenordnung treten nach den
statistischen Unterlagen des Deutschen Wetterdienstes im langjährigen
Mittel seltener als einmal in 100 Jahren auf.
1. Hat die Bundesregierung einen Umweltschadensbericht über die
Schlammkatastrophe vom 1./2. Juli 1987 (vgl. Süddeutsche Zeitung,
Nr. 199, 1. September 1987, S. 20) von der zuständigen US-
Militärbehörde erstellen lassen? Hat die zuständige Bundesbehörde einen
eigenen Umweltschadensbericht erstellt?
Den zuständigen amerikanischen Dienststellen und den Bundes
-
behörden ist der Zustand des Truppenübungsplatzes Hohenfels
bekannt. Seit geraumer Zeit nehmen die amerikanischen
Streitkräfte in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden des Bundes und
des Freistaates Bayern eine umfassende Bestandsaufnahme vor,
auf deren Grundlage weitere Maßnahmen zur Verhinderung und
Beseitigung von Erosionen eingeleitet werden sollen (vgl. auch
Antwort zu Frage 7). Diese Maßnahmen dienen neben der
Unterhaltung des Truppenübungsplatzes auch der Verbesserung des
Schutzes der Randgemeinden.
Im Hinblick auf den Ausnahmecharakter der Niederschläge am
1./2. Juli 1987 (vgl. Vorbemerkung) sahen die zuständigen
amerikanischen Stellen und deutschen Behörden keinen Anlaß, neben
der derzeitigen Bestandsaufnahme noch einen gesonderten
Bericht zu erarbeiten.
2. Welche militärökologischen Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung über den ursächlichen Zusammenhang zwischen der
Dislozierung von Kampfpanzern des Typs ,,M 1 Abrams", dem
Übungsbetrieb mit diesem Panzertyp und der Schlammkatastrophe vor?
Liegen der Bundesregierung Studien über einen vergleichbaren
Kausalzusammenhang für den Kampfpanzer vom Typ „Leopard II"
auf bundeswehreigenen Truppenübungsplätzen vor?
Der Einsatz von Kettenfahrzeugen, gleich welchen Typs, führt zu
Bodenverdichtungen, die wiederum Erosionen zur Folge haben
können. Diesen kann mit wasserbautechnischen und
kulturbautechnischen Maßnahmen entgegengewirkt werden.
Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen der
Dilsozierung eines bestimmten Panzertyps und dem angesprochenen
Schadensereignis sowie spezielle Studien über einen
vergleichbaren Kausalzusammenhang für den Kampfpanzer „Leopard II"
auf bundeswehreigenen Truppenübungsplätzen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
3. Gibt es einen Gestattungsvertrag für den Truppenübungsplatz
Hohenfels? Wenn ja, wann wurde er abgeschlossen?
Der Truppenübungsplatz Hohenfels wurde von den US-
Streitkräften bereits vor dem Inkrafttreten des Zusatzabkommens zum
NATO-Truppenstatut in Anspruch genommen. Für ihn besteht ein
völkerrechtliches Überlassungsverhältnis zwischen dem Bund
und den amerikanischen Streitkräften. Die Rechte und Pflichten
der Streitkräfte ergeben sich unmittelbar aus dem NATO-
Truppenstatut und den Zusatzvereinbarungen dazu. Eine schriftliche
Überlassungsvereinbarung, die das bestehende
Überlassungsverhältnis lediglich dokumentieren würde, wurde noch nicht
abgeschlossen.
4. Hat die Bundesregierung die Warnungen der Gemeinde Hohenburg
vor der absehbaren Schlammkatastrophe zur Kenntnis genommen?
Wenn ja, welche präventiven Auflagen wurden den US-Streitkräften
in diesem Falle gemacht?
Fragen, die sich aus der Benutzung des Truppenübungsplatzes
Hohenfels für Verteidigungszwecke ergeben, werden regelmäßig
in dem Beratenden deutsch-amerikanischen Ausschuß für die
Truppenübungsplätze Grafenwöhr, Hohenfels und Wildflecken
unter Beteiligung der Fachbehörden des Freistaates Bayern
erörtert. Dabei werden auch Hinweise und Anregungen der
benachbarten Gemeinden behandelt. Die Beratungen haben unter
anderem zu einem Sanierungsprogramm auf der Grundlage des
Gutachtens des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft von
1977 geführt. Im Rahmen dieses Programms wurden für
forstlichbiologische und wasserbautechnische Maßnahmen bis 1983 ca.
1 Mio. DM investiert. Bis 1989 sind weitere Maßnahmen dieser Art
mit einem Kostenvolumen von 1 Mio. DM vorgesehen. Daneben
nehmen die US-Streitkräfte als präventive Maßnahme besonders
gefährdete Bereiche des Platzes aus dem Übungsbetrieb heraus,
soweit dies im Hinblick auf die Erfüllung ihres
Verteidigungsauftrages möglich ist.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die nach Ansicht der GRÜNEN
berechtigten Forderungen der Anliegergemeinde Hohenburg nach
— Beteiligung an dem notwendigen Sanierungsprogramm auf dem
Gelände des Truppenübungsplatzes,
— Errichtung eines Hochwasser-Frühwarnsystems,
— schnellerer finanzieller Schadensabwicklung durch zuständige
Bundesbehörden?
An der Fortschreibung des Sanierungsprogramms werden die
zuständigen Fachbehörden des Freistaates Bayern wie bisher
beteiligt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß dadurch
auch die Interessen der Anliegergemeinden des
Truppenübungsplatzes eingebracht werden.
Ob ein besonderes Hochwasser-Frühwarnsystem die Folgen der
Niederschläge vom 1./2. Juli 1987 hätte verhindern können, wird
bezweifelt.
Entschädigungsansprüche nach Artikel VIII Abs. 5 des NATO-
Truppenstatuts, die sich gegen die amerikanischen Streitkräfte
richten, werden von der Verteidigungslastenverwaltung des
Freistaates Bayern nach dem deutschen Entschädigungs- und
Haftungsrecht abgewickelt. In der Regel geschieht dies innerhalb
angemessener Zeiträume. Komplexe Sachverhalte, unklare
Kausalzusammenhänge oder schwierige Rechtsfragen und damit
verbundene Ermittlungen können im Einzelfall zu zeitlichen
Verzögerungen bei der Schadensabgeltung führen.
6. Hat die Bundesregierung eine Erklärung für den eklatanten
Widerspruch zwischen den aufwendigen Erosionsschutzmaßnahmen der
dortigen US-Streitkräfte einerseits und den katastrophalen
Erosionsfolgen andererseits? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über
einen vergleichbaren Zusammenhang auf Truppenübungsplätzen
der Bundeswehr vor?
Der behauptete Widerspruch zwischen den
Erosionsschutzmaßnahmen der amerikanischen Streitkräfte und den Erosionsfolgen
besteht nach Auffassung der Bundesregierung nicht.
Die Erosionsschutzmaßnahmen auf dem Truppenübungsplatz
Hohenfels werden in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden des
Freistaates Bayern geplant. Das Naturereignis vom 1./2. Juli 1987
war außergewöhnlich (vgl. Vorbemerkung).
Vergleichbare Schadensereignisse hat es im Bereich der
Bundeswehrtruppenübungsplätze in den vergangenen Jahren nicht
gegeben.
7. Hat die Bundesregierung die Genehmigung für den Einsatz von
zivilen amerikanischen Wissenschaftlern erteilt, die im Auftrag der
US-Armee eine Boden- und vegetationskundliche
Bestandsaufnahme des Truppenübungsplatzgeländes erarbeiten sollen? Hat die
Bundesregierung sichergestellt, daß ihr die Ergebnisse dieser
Analyse zugänglich gemacht werden?
Die amerikanischen Streitkräfte lassen derzeit durch das
„Construction Enginee ring Research Laboratory" (CERL), eine
Einrichtung des US-Coprs of Engineers in Champaign, Illinois, USA, das
eng mit der University of Illinois zusammenarbeitet, eine
umfassende Bestandsaufnahme vornehmen. Zweck der Untersuchung
ist es, Belange des Umweltschutzes und der Verteidigung in
Einklang zu bringen. Die Bundesregierung begrüßt dies. An der
Untersuchung sind bereits jetzt die Fachbehörden des Bundes und
des Freistaates Bayern beteiligt. Die Ergebnisse der Analyse
werden sowohl Bundes- als auch Landesbehörden zur Verfügung
stehen.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Wertminderung des
Truppenübungsgrundstücks, die als Folge der ökologischen Schäden in
Rechnung gestellt werden muß? Ist sie bereit, eine gutachterliche
Stellungnahme durch eine Behörde der Oberfinanzdirektion dazu
einzuholen?
Der Truppenübungsplatz Hohenfels dient Zwecken der
Verteidigung. Die Frage einer Minderung des Grundstückswertes würde
sich erst stellen, wenn die Benutzung des Platzes für
Verteidigungszwecke beendet und der Platz anderweitig verwendet
werden sollte. Damit ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.
9. Bewe rtet die Bundesregierung die militärökologische
Regionalproblematik des Truppenübungsplatzes Hohenfels als
Einzelfallproblem oder als grundsätzliches Problem, dessen Ursachen
verallgemeinerungsfähig sind?
Die Umweltverträglichkeit der militärischen Benutzung muß für
jeden Truppenübungsplatz gesondert betrachtet werden. Die auf
dem Truppenübungsplatz Hohenfels anzutreffenden Verhältnisse
sind nicht ohne weiteres auf andere Plätze übertragbar und
verallgemeinerungsfähig.]