Nahrungsmittel- und Flüchtlingshilfe für salvadorianische Flüchtlinge und Kriegsvertriebene
der Abgeordneten Frau Olms und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei der Konferenz über den politischen Dialog und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, den Ländern Zentralamerikas und der Contadora-Gruppe, die am 29. Februar und 1. März 1988 in Hamburg stattfand, wurde unter anderem ein verstärktes Engagement der Gemeinschaft in der Nahrungsmittel- und Flüchtlingshilfe, insbesondere bei dem besonderen Problem der Repatriierung der Flüchtlinge vereinbart.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Denkt die Bundesregierung daran, im Rahmen der verstärkten EG-Nahrungsmittelhilfe für Mittelamerika weitere große Mengen an relativ stark radioaktiv belastetem Milchpulver zu liefern, wie es in der Vergangenheit der Fall war, wo z. B. Messungen an Milchpulverproben aus der Charge Nr. Reg. 2782/86 Lot U. einer Nahrungsmittelschenkung der EG an El Salvador Werte ergaben, die mit über 30 Becquerel/kg zwar unter dem EG-Grenzwert liegen, aber nach Auffassung unabhängiger Institute stark belastet sind?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Nahrungsmittelhilfe der EG für die Bevölkerung in Konfliktzonen El Salvadors regelmäßig von den Streitkräften dieses Landes festgehalten wird und deshalb zum Teil verkommt?
Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?
Hat die Bundesregierung einen Überblick über die Mengen an aus der Bundesrepublik Deutschland gelieferten Nahrungsmitteln im Rahmen der EG-Nahrungsmittelhilfe für El Salvador, die
a) von Angehörigen der Regierung, der Regierungspartei und der Streitkräfte zweckentfremdet und dem Handel zugeführt werden,
b) durch Konfiszierung durch die salvadorianischen Streitkräfte der notleidenden Bevölkerung vorenthalten werden,
c) von den salvadorianischen Streitkräften bei zivil-militärischen Aktionen verteilt werden?
Entspricht es dem Verständnis der Bundesregierung von einer freiwilligen Repatriierung von Flüchtlingen, wenn der UNHCR in dieser Frage eng mit den Regierungen von El Salvador und Honduras zusammenarbeitet, ohne daß diese Regierungen vorab die Freiwilligkeit der Repatriierung und die freie Rückkehr der Flüchtlinge an ihre Herkunftsorte vertraglich garantiert haben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß sich der UNHCR nach und nach aus dem Programm für die salvadorianischen Flüchtling in Honduras zurückzieht?
Findet es die Zustimmung der Bundesregierung, wenn der UNHCR die Kontrolle und Abwicklung des Programmes für salvadorianische Flüchtlinge in Honduras der honduranischen Nationalen Flüchtlingskommission CONARE übergibt, obwohl Honduras die Genfer Flüchtlingskonvention und die Zusatzprotokolle nicht unterzeichnet hat?
Ist die Bundesregierung damit einverstanden, daß der UNHCR, der erhebliche Mittel von der Bundesregierung erhält, CONARE finanziert, obwohl diese Einrichtung für die Aufgaben eines Flüchtlingsprogrammes sowohl was den Schutz der Flüchtlinge betrifft als auch ihre Betreuung in keiner Weise qualifiziert ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die geplante Übergabe des Betreuungsprogrammes für salvadorianische Flüchtlinge in Honduras von erfahrenen nationalen und internationalen Hilfsorganisationen an CONARE?
Sieht die Bundesregierung die vornehmste Aufgabe des UNHCR im Schutz von Flüchtlingen, und wenn ja, wie beurteilt sie dann die freiwillige Unterordnung des UNHCR unter die honduranische Armee, die die Lager der salvadorianischen Flüchtlinge in Honduras angreift, belagert hält und die dort lebenden Flüchtlinge permanent einschüchtert und bedroht, und die Übergabe des Flüchtlingsprogrammes an CONARE, einer Kommission, in der vor allem ehemalige Militärs arbeiten?
Hält es die Bundesregierung mit dem Mandat des UNHCR vereinbar, wenn seine Vertretung in El Salvador zusammen mit dem salvadorianischen Innenministerium die Registrierung der aus Honduras zurückgekehrten Flüchtlinge vornimmt angesichts der Kriminalisierung von Flüchtlingen und Kriegsvertriebenen durch Regierung und Streitkräfte El Salvadors?
Wie stellt sich die Bundesregierung die verstärkte Unterstützung für freiwillige Repatriierungen vor, angesichts einer Situation, in der die wenigen bislang nach El Salvador zurückgekehrten Flüchtlinge ebenso wie die Kriegsvertriebenen, die an ihre Herkunftsorte zurückgekehrt sind, systematisch verfolgt, ihre Dörfer von den salvadorianischen Streitkräften belagert und angegriffen werden?
Hat die Nichtbewilligung eines ASA-Projektes des Jahres 1987 über Flüchtlingsselbsthilfe in El Salvador damit zu tun, daß der Bundesregierung die geschilderte Behandlung von Flüchtlingen und Kriegsvertriebenen durch Regierung und Streitkräfte El Salvadors wohlbekannt ist, sie aber kein Interesse an der Verbreitung entsprechender Informationen hat?
Was gedenkt die Bundesregierung im Geiste des Friedensabkommens Esquipulas II und der Vereinbarungen der Außenministerkonferenz San José IV in Hamburg zu tun, um den in der Genfer Flüchtlingskonvention und den Zusatzprotokollen und den Genfer Konventionen und den Zusatzprotokollen verankerten Rechten von Flüchtlingen in Honduras und der aus Honduras zurückgekehrten Flüchtlinge wie auch der Kriegsvertriebenen Nachdruck zu verleihen?