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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Stand der Vorbereitung, Durchführbarkeit und Finanzierung der "Arzt-im-Praktikum"-Phase (G-SIG: 11001827)

Anzahl der AiP-Plätze, AiP-Phase: Ausbildung oder Weiterbildung; Verteilung der Plätze, Regelung für Ärztinnen und Ärzte, die nach der AiP-Phase keine Arbeitsstelle finden; Finanzierung der AiP-Phase mit den Krankenversicherungsbeiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

05.05.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/213114.04.88

Stand der Vorbereitung, Durchführbarkeit und Finanzierung der „Arzt-im-Praktikum"-Phase

der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Vorbereitung für die ,,Arzt-im-Praktikum"-Phase, die im Oktober dieses Jahres anlaufen soll in den einzelnen Bundesländern, insbesondere im Saarland, in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein?

2

Wie viele AiP-Plätze können in den einzelnen Bundesländern bisher zugesichert werden

— in Gesundheitsämtern,

— in Krankenhäusern,

— in Landeskrankenhäusern,

— bei der Bundeswehr,

— im Strafvollzug,

— in privaten Praxen,

— in Behinderteneinrichtungen,

— in anderen Einrichtungen?

3

Wie viele AiP-Stellen, die bereits jetzt zugesichert werden können, sind durch Umwandlung von Assistenzarzt/-ärztinnenstellen geschaffen worden?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, ob Assistenzärztinnen und -ärzten gekündigt wurde/wird, damit ihre Stelle in AiP-Plätze aufgeteilt werden kann bzw. wie vielen Assistenzärztinnen und -ärzten im Laufe dieses Jahres aus diesem Grund noch gekündigt werden soll?

5

Ist die AiP-Phase als Teil der Ausbildung oder als Weiterbildung zu betrachten, und inwiefern erklärt sich im erstgenannten Fall die Zuständigkeit der Arbeitsämter für die Verteilung der Plätze, wie z. B. in Nordrhein-Westfalen (Fachermittlungsdienst des Arbeitsamtes Düsseldorf) und im Saarland?

6

Welche Regelung ist vorgesehen für Ärztinnen und Ärzte, die nach der AiP-Phase keine Arbeitsstelle finden? Werden sie aufgrund des AiP-Entgeltes oder wie Assistenzärztinnen und -ärzte Arbeitslosengeld bekommen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die AiP-Phase als akademische Ausbildungszeit letztlich mit den Krankenversicherungsbeiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird, da die benötigte Zahl von Ausbildungsplätzen in den Krankenhäusern durch Umwandlung und Aufteilung der über die Pflegesätze finanzierten Planstellen für die ärztliche Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden soll?

Bonn, den 14. April 1988

Frau Wilms-Kegel Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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