Erbringung von „Sicherheitsleistungen" von Asylbewerberinnen und -bewerbern bei Einrichtung eines Telefonanschlusses
der Abgeordneten Frau Olms und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In verschiedenen Städten der Bundesrepublik Deutschland wird über Praktiken der Deutschen Bundespost berichtet, von Flüchtlingen bei der Einrichtung eines Telefonanschlusses sogenannte Sicherheitsleistungen zu verlangen, die in einigen Städten — so in Berlin (West) und Bremen — bis zu 1 000 DM betragen. Da Asylbewerber/innen durch ein fünfjähriges Arbeitsverbot gezwungen sind, von der Sozialhilfe zu leben, kommen die Forderungen der Deutschen Bundespost, außergewöhnlich hohe „Sicherheitsleistungen" zu verlangen, in der Konsequenz der Verweigerung eines Telefonanschlusses gleich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Ist die Bundesregierung von einer äußerst restriktiven Handhabung der Gebührenordnung der Deutschen Bundespost bezüglich von Telefonneuanschlüssen gegenüber Flüchtlingen informiert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Asylbewerber/innen hier in besonderer Weise diskriminiert werden, und wird die Bundesregierung veranlassen, daß Asylbewerber/innen bezüglich der Telefonanschlüsse nicht mehr benachteiligt werden?
Sieht die Bundesregierung in diesen Fällen einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen erfüllt, wenn die Deutsche Bundespost sich — von welcher Seite auch immer — Informationen darüber beschafft, ob es sich beim Telefonanschlußbewerber um einen Flüchtling handelt?