Varianten-Skifahren
des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Untersuchungen in Österreich ergaben, daß die durch das Varianten-Skifahren vor allem im Wald und in Jungwuchsflächen bedingten Schäden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht ständig zunehmen. Dies führt vor allem in ökologisch besonders sensiblen und problematischen Räumen (etwa in der Kampfzone des Waldes und dem subalpinen bis hochmontanen Waldgürtel) zu gravierenden Schäden des Baumbestandes und in der Folge des Oberflächenabflusses und Wasserhaushaltes sowie zu einer Beunruhigung und streßbedingten Schädigung insbesondere des Schalenwildes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie beurteilt die Bundesregierung das Ausmaß und die Folgen des Varianten-Skifahrens in der Bundesrepublik Deutschland? Welche Auswirkungen hat nach Meinung und Erkenntnissen der Bundesregierung das sogenannte Varianten-Skifahren a) auf den gefährdeten Bergwald, b) auf die Vegetation, c) auf das Verhalten des Wildes, d) auf das Auslösen von Lawinen?
Wer haftet für die durch eine von Skifahrern fahrlässig oder mutwillig ausgelöste Lawine hervorgerufenen Schäden im Wald oder im Siedlungsbereich? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder wird sie ergreifen, um durch das Varianten-Skifahren entstehende Schäden zu begegnen bzw. das Varianten-Skifahren selbst zurückzudrängen a) durch Aufklärungsmaßnahmen in den Schulen und eine Stärkung des Problembewußtseins der Bevölkerung, b) durch die Einbeziehung dieses Problemkreises in die Abwägung und Entscheidungen bei der Bewilligung weiterer Skigebietserschließungen und -erweiterungen sowie Loipenanlagen, c) durch die Mitverantwortung der Skiliftgesellschaften sowie bei effektiven Absperrmaßnahmen wie auch bei deren Kontrolle und Einhaltung z. B. durch entsprechende Auflagen oder haftungsrechtliche Bestimmungen, d) durch die Schaffung einer „Ski-" oder „Waldpolizei", e) durch die Schaffung exekutiver Ge- bzw. Verbote, f) durch andere gesetzliche Maßnahmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die zum 1. Januar 1988 in Kraft getretene Forstnovelle (BGBl 576/1987) der Republik Österreich, nach der Pistenskifahrer 500 m links und rechts neben einer Aufstiegshilfe (Lift) oder ebenso weit neben gekennzeichneten Pisten sowie in einem Bereich, der in einem 30minütigen Fußmarsch von einer Bergliftstation erreichbar ist, nicht im Wald abfahren dürfen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das sogenannte „kanalisierte Varianten-Skifahren" a) in der Form markierter, aber nicht mit Pistengeräten gepflegter Abfahrtsvarianten als Alternative im Bereich regulärer Skipisten, b) im Bereich eines nach Abstimmung mit den Forstleuten, Jägern und Waldbauern ausgewiesenen, großflächigen, begrenzten Tiefschneegebietes, das durch eine markierte Spur von der Bergstation erreicht werden kann und im Tal wiederum auf einer markierten Spur zur Talstation zurückgeführt wird?
Trifft die Aussage des Pressereferenten der österreichischen Fremdenverkehrswerbung auch für den Bereich des Bundesgebietes zu, wonach viele Skifahrer/innen die Abfahrt außerhalb der Pisten häufig mit schweren Unfällen, manchmal auch mit Todesfolge bezahlen, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen des sogenannten „Helicopterskiing" , bei dem Skitouristen mit dem Hubschrauber dem zumeist unberührten Gelände am Ausgangspunkt der von ihnen gewünschten Abfahrten abgesetzt werden? Sind der Bundesregierung hierüber Erfahrungen aus anderen Ländern bekannt?
Ist „Helicopterskiing" in der Bundesrepublik Deutschland möglich, und ist der Bundesregierung bekannt, ob und wo es bereits betrieben wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die durch das Varianten-Skifahren entstehenden Schäden durch das Helicopterskiing noch verstärkt werden und von den Hubschraubern zusätzliche Belästigungen für die Menschen, aber auch für die Tiere ausgehen, die zu panikartigen Fluchtreaktionen und z. B. zur Vertreibung seltener gewordener Vögel führen können? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?