Finanzielle Auswirkungen der Beschlüsse des Europäischen Rates vom 11./12. Februar 1988 auf den Bundeshaushalt
der Abgeordneten Dr. Apel, Diller, Esters, Kühbacher, Kretkowski, Nehm, Purps, Sieler (Amberg), Simonis, Dr. Struck, Waltemathe, Walther, Wieczorek (Duisburg), Würtz, Zander, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat am 24. Februar 1988 im Bulletin Nr. 27 die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates vom 11./12. Februar 1988 in Brüssel veröffentlicht. Am 25. Februar 1988 hat der Bundeskanzler im Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung über die Ergebnisse des Europäischen Rates und der Gespräche in Washington abgegeben. In der Aussprache wurde deutlich, daß die nach den Beschlüssen notwendigen Einzelregelungen erst von den EG-Institutionen ausgefüllt und konkretisiert werden müssen und die finanziellen Mehrausgaben und ihre Verteilung auf die einzelnen Mitgliedstaaten noch nicht feststehen.
Darüber hinaus wurde klar, daß die vereinbarte Ausgabenbegrenzung im Agrarbereich unzulänglich ist, weil sie die Überschußproduktion nicht ausreichend einschränkt und weder kurz- noch mittelfristig die Haushaltsdisziplin stützt.
In der Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 2. März 1988 hat deshalb der Bundesfinanzminister, auch zu den finanziellen Auswirkungen der Beschlüsse des EG-Gipfels auf den Bundeshaushalt befragt, nur Prognosen mit einer Bandbreite von plus 5 Mrd. DM gemacht. Er konnte keine detaillierten Auskünfte über schon festliegende Finanzbelastungen für den Bund geben.
Das Volumen der tatsächlichen Auswirkungen ist jedoch nach den Vorstellungen der Bundesregierung für die in diesem Jahr zu treffenden finanzpolitischen Entscheidungen von großer Bedeutung. Sowohl das Ausmaß der für 1989 angekündigten Verbrauchsteuererhöhung als auch die Höhe der ab 1988 entstehenden Neuverschuldung des Bundes sind davon abhängig. Es ist deshalb erforderlich, in einer nüchternen Bestandsaufnahme der Brüsseler Beschlüsse und seiner finanziellen Folgen festzustellen, welche Mehrbelastungen damit für den Bund in den einzelnen Jahren bis 1992 unabweisbar sind.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen52
Wie hoch wird der EG-Haushalt in den Jahren 1989 bis 1992 steigen, wenn man der Berechnung die vom Bundesfinanzminister genannte durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des Haushalts mit 8,4 v. H. zugrunde legt?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß die vorgesehenen Regeln für die einheitliche Ermittlung und Kontrolle der Bruttosozialprodukt-(BSP)-Daten bis Ende Mai 1988 vorliegen, und geht sie ferner davon aus, daß die Richtlinien bereits 1988 von allen Mitgliedstaaten inhaltlich angewandt werden und dies auch nachprüfbar ist?
Ist bei der Berechnung der BSP-Schlüssel bei den einzelnen Mitgliedstaaten die sog. Schwarzarbeit in unterschiedlichem Ausmaß (welchem) angesetzt?
Welche Positionen innerhalb des jeweiligen nominalen BSP der einzelnen Mitgliedstaaten beruhen nicht auf Basiszahlen, sondern auf Schätzungen?
Inwieweit wird die Projektion des nominalen BSP durch die Bundesregierung aus dem jeweiligen Jahreswirtschaftsbericht Grundlage für die Abführungen Bonns an die EG?
Ist die von der Kommission zugrunde gelegte Entwicklung des BSP der Gemeinschaft in Höhe von nominal plus 6 v. H. für die Jahre 1988 bis 1992 noch aufrechtzuerhalten, nachdem die BSP-Einschätzung für 1988 von der EG-Kommission herabgesetzt wurde?
Wie wird sich die von der EG-Kommission vorgenommene Korrektur der Entwicklung des nominalen BSP 1988 in der EG auf die Einnahmeentwicklung 1988 des EG-Haushalts auswirken?
Welche Beträge bzw. Steigerungsraten hat die EG-Kommission für die Schätzung der Einnahmen in den einzelnen Jahren 1988 bis 1992 insgesamt zugrunde gelegt bzw. für die Einnahmen aus
a) den Agrarabschöpfungen,
b) den GZT-Zöllen und Zöllen aus dem EGKS-Vertrag,
c) den Mehrwertsteuerabführungen entsprechend der festgelegten Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage von 1,4 v. H.,
d) der vierten Finanzierungsquelle angesetzt?
Welche Beträge hat Großbritannien als Ausgleich für vorhandene Haushaltsungleichgewichte in den Jahren 1983 bis 1987 aus dem EG-Haushalt erhalten?
Wie funktioniert der neue Ausgleichsmechanismus für Großbritannien bzw. wie errechnet sich der Ausgleich für 1988, und wie hoch ist dabei die anrechenbare Entlastung aus der vierten Finanzierungsquelle?
Trifft es zu, daß die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel widersprüchliche Vorschriften darüber enthalten, aus welchem Aufkommen die britische Beitragserstattung aufgebracht werden soll?
Trifft es zu, daß Italien seinen Einspruch gegen den Entwurf des EG-Haushalts 1988 erst dann zurückgezogen hat, nachdem zugesichert wurde, daß über die Höhe des italienischen Beitrags 1989 neu verhandelt werde, und sind damit die Meinungsverschiedenheiten über die Finanzierung des britischen Ausgleichs nunmehr endgültig ausgeräumt?
In welchem Jahr wird der EG-Ausgabenrahmen so hoch belegt sein, daß die 1,2 v. H. BSP-Obergrenze für die Abführungen bei einem oder mehreren Mitgliedstaaten erreicht sein wird?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß vor Abschluß des laufenden Haushaltsjahres ein Realignment im EWS mit entsprechenden haushaltsmäßigen Auswirkungen stattfindet?
Auf welchen Betrag werden sich durch die vorgesehene Abwertung in Höhe von 1,2 Mrd. ECU in 1988 und ab 1989 mit jährlich 1,4 Mrd. ECU die alten Überschußbestände 1992 vermindert haben bzw. was bedeuten in diesem Zusammenhang die Ausführungen des Bundesfinanzministers in der Vorlage Nr. 19/88 vom 29. Februar 1988 (Ausschuß-Drucksache 386), wonach „mit der Abwertung der vorhandenen Überschußbestände soll damit bis 1992 eine normale Lage bei den Beständen erreicht werden"?
Nach welchem Beteiligungsschlüssel wird die vorgesehene Abwertung der alten Lagerbestände der EG finanziert?
Mit welchem Anteil bzw. welchen Beträgen wird die Bundesrepublik Deutschland an der vorgesehenen Abwertung der alten Überschußbestände beteiligt sein?
Wie hoch war der Buchwert der Lagerbestände der Europäischen Gemeinschaften am 31. Dezember 1987, und wie hoch werden die Verwertungsverluste bei Absatz dieser Bestände eingeschätzt?
Welcher Betrag ist für die Abwertung möglicher neuer entstehender Überschußbestände im Haushaltsentwurf 1988 der EG eingesetzt worden?
Wann werden die im Jahre 1987 gestundeten Erhebungskosten von 400 Mio. ECU an die Mitgliedstaaten von der EG zurückerstattet?
Wie haben sich die Verpflichtungsermächtigungen für die großen Politikbereiche des EG-Haushalts in den einzelnen Jahren 1985 bis 1987 — absolut und in Steigerungsraten — entwickelt?
Wie haben sich die Ausgaben des EG-Haushalts in den einzelnen Jahren von 1985 bis 1987 — absolut und in Steigerungsraten — entwickelt?
Wie haben sich die Agrarausgaben der EG in den einzelnen Jahren von 1985 bis 1987 — absolut und in Steigerungsraten — entwickelt?
Wie hoch war jeweils in den Jahren 1985 bis 1987 der Anteil der Agrarausgaben am Volumen des gesamten EG-Haushalts?
Wie haben sich die deutschen Leistungen für den EG-Haushalt in den einzelnen Jahren von 1985 bis 1987 — absolut und in Steigerungsraten — entwickelt?
Wie hoch waren die Rückflüsse aus dem EG-Haushalt in die Bundesrepublik Deutschland insgesamt und im Agrarbereich in den jeweiligen Jahren von 1985 bis 1987 — absolut und in Steigerungsraten?
Wie hoch waren die Anteile an den gesamten Rückflüssen aus dem EG-Haushalt, die in die Bundesrepublik Deutschland als Folge der europäischen Agrarpolitik in den einzelnen Jahren von 1985 bis 1987 — in absoluten Zahlen und in Steigerungsraten — geflossen sind?
Wie hoch waren die nationalen Leistungen für die Agrarpolitik in der Bundesrepublik Deutschland, und wie hoch war ihr Anteil an den gesamten Leistungen (EG und national) für den deutschen Agrarbereich in den jeweiligen Jahren von 1985 bis 1987 — absolut und in Steigerungsraten?
Wie haben sich die Überschüsse bei Milcherzeugnissen (Butter, Milch, Magermilchpulver), Rindfleisch, Getreide bzw. den einzelnen Getreideerzeugnissen und den Ölsaaten in den einzelnen Jahren von 1985 bis 1987 — in absoluten Zahlen und in Zuwachsraten — entwickelt?
Wie haben sich die Interventions- und Lagerkosten der Europäischen Gemeinschaften insgesamt und getrennt nach Finanzierungskosten und technischen Kosten in den Jahren 1980 bis 1987 entwickelt?
Wie werden die Beschlüsse, die auf eine quantitative Anpassung der Agrarproduktion zielen und auf die zukünftig notwendige Produktion wirken sollen, sicherstellen, daß die Agrarproduktion künftig tatsächlich dauerhaft beschränkt wird?
Welche Beiträge sollen dazu die Preissteuerung und die vorgesehene Flächenstillegung auf europäischer Ebene leisten?
Welche Gesamtkosten bzw. Mehrausgaben werden aufgrund der Ergebnisse des Europäischen Rates vom 11./12. Februar 1988 von Brüssel für die Bundesrepublik Deutschland, den Bundeshaushalt 1988 und den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum erwartet?
Wie hoch ist der Teil, der in den einzelnen Jahren 1988 bis 1992 voraussichtlich nach der Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage abzuführen sein wird?
Welche zusätzlichen Zahlungen für Europa werden in den einzelnen Jahren 1988 bis 1992 zu Lasten des Mehrwertsteueranteils des Bundes gehen?
Welche Beträge aus dem Bundeshaushalt werden in den einzelnen Jahren 1988 bis 1992 außerhalb der normalen Abführungen an das EG-Budget fließen?
Um wie viele Mrd. DM bzw. in v. H. sind die Abführungen aus der Mehrwertsteuer aus dem Bundeshaushalt an die EG in den einzelnen Jahren von 1980 bis 1987 gestiegen, wie hoch war in dieser Periode der jährliche Durchschnitt, und wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung im jährlichen Durchschnitt der Jahre 1988 bis 1992 — in absoluten Beträgen und in Steigerungsraten — ein?
Welchen Betrag wird der Bundesfinanzminister im Rahmen der Eigenmittelabführung für die Währungsreserve des EG-Haushalts in den Bundeshaushalt einsetzen?
Wann werden die durch die BALM vorfinanzierten Beträge für die Intervention 1987 und 1988 an den Bund zurückerstattet?
Wann werden die rückzahlbaren Vorschüsse aus dem Bundeshaushalt an die EG für das Jahr 1984 zurückerstattet?
Welche Beträge und welche Anteile hat die Bundesrepublik Deutschland aus dem Bundeshaushalt für den laufenden europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zu leisten, und wie verteilen sich diese Leistungen betragsmäßig auf die einzelnen Jahre 1988 bis 1992?
In welcher Höhe, ab wann und für welche Einzelsteuern wird nach Auffassung der Bundesregierung ein Ausgleich für die erhöhten Leistungen an die EG erforderlich?
Wie haben sich die Subventionen (Finanzhilfen und steuerliche Vergünstigungen) für die deutsche Landwirtschaft in den Jahren 1980 bis 1987 — absolut und in Steigerungsraten — entwickelt?
Wie haben sich die Leistungen der Bundesländer für die Landwirtschaft bzw. die Agrarhaushalte der Bundesländer in den Jahren 1980 bis 1987 — absolut und in Steigerungsraten — entwickelt?
Wie hat sich die Nettowertschöpfung der deutschen Landwirtschaft in den Jahren 1980 bis 1987 — absolut und in Steigerungsraten — entwickelt?
Mit welchen Zahlungsermächtigungen (Beträge in Mio. ECU) muß als Vorbelastung künftiger Haushalte aus den bis 1987 eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 13 Mrd. ECU für die einzelnen Jahre 1988 bis 1992 gerechnet werden?
Welche potentiellen Belastungen aus finanzwirksamen Beschlüssen (Mehrjahresprogramme-Rahmenprogramm-Forschung; Integriertes Mittelmeerprogramm usw.) — die vom Europäischen Rechnungshof 1986 auf 13,4 Mrd. ECU geschätzt wurden — hat die Kommission bei ihrer Finanzplanung 1988 bis 1992 für die einzelnen Jahre angesetzt, und welche Beträge sind bereits im Haushaltsentwurf 1988 der EG enthalten?
Mit welchen nationalen Ausgleichsmaßnahmen als Folge der Brüsseler Beschlüsse für die deutsche Landwirtschaft rechnet die Bundesregierung und welche Größenordnung werden sie voraussichtlich haben (Jahrhundertvertrag)?
Von welchen Annahmen gehen die Berechnungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus, wenn er die zusätzlichen nationalen Kosten 1989 für die Flächenstillegung mit 141 Mio. DM und für den Vorruhestand mit 417 Mio. DM angibt, und von welchem durchschnittlichen monatlichen Betrag wird dabei für die Rente aus dem Vorruhestand ausgegangen?
Mit welchen absoluten Beträgen bzw. Steigerungsraten in den Jahren 1990 bis 1992 hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gerechnet, wenn er für 1992 die zusätzlichen Belastungen für die Flächenstillegung mit 417 Mio. DM und für den Vorruhestand mit 615 Mio. DM angibt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die neuen Brüsseler Maßnahmen — Flächenstillegung und Produktionsaufgaberente (Vorruhestand) — zu erheblichen administrativen Anstrengungen mit großem Verwaltungsaufwand führen werden, und kann sie ausschließen, daß nicht deshalb zusätzliche Planstellen/Stellen beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und in den Bundesländern eingerichtet werden müssen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die geplanten Flächenstillegungen vielfach dazu führen werden, daß ertragsschwache Böden aus der Produktion herausgenommen und gute Böden dafür um so intensiver genutzt werden?