Lagerung von Uranhexafluorid in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Frau Nickels, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Mitte 1975 wird in einer kaum bewachten ehemaligen Kabelhalle Uranhexafluorid (UF 6) in Weisweiler gelagert. Für die Lagerung gibt es keine unbefristete Genehmigung, sondern immer wieder neu ausgesprochene Zwischengenehmigungen des Kölner Regierungspräsidenten. Die Ungewißheit über Risiken der UF 6-Transporte und UF6-Lagerung in einer alten Kabelhalle war wiederholt Anlaß zu Spekulation und Unruhe in der Bevölkerung.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Mengen UF6 lagern zur Zeit in welcher Zusammensetzung im Lager Weisweiler?
Aus welchen Anlagen kommt das in Weisweiler lagernde UF 6 , und für welchen Zeitraum soll es dort lagern?
Wo wurde das dort in natürlicher Zusammensetzung lagernde UF6 verarbeitet, und auf welchen Transportwegen wird es nach Weisweiler transportiert?
Woher stammt das UF 6 in angereicherter Form, und warum wird es nicht aufgetrennt in Uranoxyd und Fluor?
Wofür wird das UF6 in abgereicherter Form gelagert, und welchem Zweck soll es zugeführt werden?
Welche Mengen UF6 in abgereicherter Form lagern wo zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland?
Soll das abgereicherte Uran (UF 6) irgendwann einem Endlager zugeführt werden, und wenn ja, wo soll dies endgelagert werden?
Wo wird das in Weisweiler lagernde UF 6 (natürliche Zusammensetzung) angereichert?
Woher stammt das in Weisweiler in Form von UF 6 lagernde Natururan?
Wie groß ist der jährliche Abgang bzw. Zugang an UF 6 (natürliche Zusammensetzung) und UF 6 (abgereicherte Zusammensetzung) im Lager Weisweiler?
Nach welchen Gesetzen, Verordnungen usw. ist das Lager in Weisweiler genehmigt worden und für welchen Zeitraum?
Welche Maßnahmen sind im Lager Weisweiler im Falle einer Katastrophe vorgesehen, und sind die örtlichen Stellen, wie Feuerwehr usw., auf eine entsprechende Situation vorbereitet, entsprechend ausgerüstet und ausgebildet?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung die laut ATG und Strahlenschutzverordnung gebotene Zuverlässigkeit der Betreiber des Lagers gegeben, und welche Kontrollmöglichkeiten hat die Bundesregierung, um dem Gesetz Genüge zu tun?
Ist die Lagerhalle in Weisweiler in der Lage im Falle von Störfällen, wie Leckage eines UF 6-Behälters, Flugzeugabsturz, Brand, als Sicherheitsbarriere zu dienen?
Gibt es ein Entsorgungskonzept für abgereichertes Uran (UF 6) und ist das UF6 in den Mengenabgaben im Entsorgungsbericht berücksichtigt?
Welchen Sicherheitskriterien sind die UF 6-Lagerbehälter unterzogen, und für welchen Zeitraum sind die Behälter ausgelegt?
Wie viele Tonnen UF 6 in welcher Zusammensetzung (natürlich ab- oder angereichertes) werden jährlich in der Bundesrepublik Deutschland transportiert und zu welchem Standort?
Auf welchen Straßen und unter Anwendung welcher Sicherheitsbestimmungen erfolgten diese Transporte?