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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Polizeieinsatz am Rande der Kundgebung "Köln stellt sich quer"

<span>Einsatz und Anzahl von Bundespolizisten bei Demonstration gegen den sog. &bdquo;Anti-Islamisierungskongress&ldquo; des rechtspopulistischen Vereins &bdquo;pro Köln e.V.&ldquo;, Gesamtkosten der Polizeieinsätze, vorab Lageeinschätzung der Polizei über Anzahl von Gewahrsam- und Festnahmen; Anzahl der Fälle mit erheblicher Zeitüberschreitung bei polizeilicher Ingewahrsamnahme ohne richterliche Überprüfung, Gründe für ein nicht ausgesprochenes Veranstaltungsverbot für den sog. &bdquo;Anti-Islamisierungskongress&ldquo; im Vorfeld<br /> </span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

29.10.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1055313. 10. 2008

Polizeieinsatz am Rande der Kundgebung „Köln stellt sich quer“

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Inge Höger, Ulla Jelpke, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 20. September 2008 demonstrierten in Köln ca. 50 000 Menschen unter dem Motto „Köln stellt sich quer“ erfolgreich gegen einen so genannten „Anti-Islamisierungskongress“.

Im Ergebnis der Proteste wurde die Versammlung auf dem Kölner Heumarkt durch die Polizei untersagt.

Trotz einer Bewertung dieser Veranstaltung durch die Bundesregierung als „in hohem Maß kontraproduktiv auf die Bemühungen um Integration von Menschen muslimischen Glaubens (wirkend)“ (Bundestagsdrucksache 16/10010) wurde diese nicht verboten. Deshalb wurde nach Beobachtungen von Teilnehmern der Protestkundgebung unter Beteiligung von Kräften der Bundespolizei ein großes Aufgebot an sächlichen und personellen Polizeimitteln aufgewendet.

Am Rande der überwiegend friedlich verlaufenen Protestaktionen kam es stellenweise zu einem massiven Vorgehen gegen Teilnehmerinnen der Gegendemonstranten. Dabei wurden laut Bericht des „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 23. September 2008 404 Personen, darunter 72 Jugendliche und 4 Kinder in Gewahrsam genommen und zu einer Sammelstelle in Brühl verbracht. Den weiteren Fortgang der Ereignisse schildert der zitierte Pressebericht so, dass eine Jugendliche trotz Anwesenheit der Mutter nach ihrer Festnahme am Mittag „bis kurz nach 23 Uhr in einem kalten Bus (habe) warten müssen und einer Leibesvisitation unterzogen worden (sei). Ihre Bitte, mit den Eltern telefonieren zu dürfen, habe die Polizei „überhört“. (…) Kurz nach Mitternacht wurde die 15-Jährige dann doch freigelassen. Ihre Eltern hatten seit Stunden am Schrankenhäuschen vor der Gefangenensammelstelle gewartet. Mehr als 30 Müttern und Vätern sei es ähnlich ergangen, berichtete ein anderer Betroffener.“

Weiterhin soll nach diesem Pressebericht an dieser Gefangenensammelstelle lediglich eine einzelne Haftrichterin zur Überprüfung anwesend gewesen sein, die gegen 22 Uhr den Einsatzort verließ, nachdem ihr durch die Polizei lediglich zwei Personen vorgeführt worden waren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Inwieweit waren Kräfte der Bundespolizei im Zusammenhang mit den Veranstaltungen um den „Anti-Islamisierungskongress“ im Einsatz (bitte nach Personen je Einsatztag über die gesamte Einsatzzeit aufschlüsseln)?

2

Sofern Bundespolizei eingesetzt wurde, aus welchen Bundesländern kamen die Kräfte der Bundespolizei (aufgeschlüsselt nach Einsatzkräften je Bundesland und ihrer Einsatzdauer)?

3

Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für die Polizeieinsätze im Zusammenhang mit dem so genannten „Anti-Islamisierungskongress“, und welchen Anteil daran haben Aufwendungen für den Einsatz der Bundespolizei?

4

Wie hoch sind bezogen auf die Bundespolizei und soweit Kenntnisse vorliegen auch auf die anderen Einsatzkräfte der Polizei die einzelnen Aufwendungen für

a) Personalkosten,

b) Unterkunftskosten,

c) Verpflegungskosten,

d) Ausrüstungskosten,

im Zeitraum des gesamten Einsatzes?

5

In welchem Umfang wurden Mittel für die Herstellung von Gewahrsamseinrichtungen der Gefangenensammelstelle Brühl aufgewendet, und war die Bundespolizei daran beteiligt?

6

Mit welcher Anzahl von Gewahrsam- und Festnahmen wurde seitens der Einsatzleitung gerechnet; auf welche Anhaltspunkte stützte sich eine dahingehende Lageeinschätzung, und inwieweit waren Einsatzkräfte und Dienststellen der Bundespolizei an der Erarbeitung beteiligt?

7

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in wie vielen Fällen und aufgrund welcher Umstände es – wie von Betroffenen und Anwälten berichtet – zu erheblichen Überschreitungen der zulässigen Zeiträume für eine polizeilichen Ingewahrsamnahme ohne richterliche Überprüfung gekommen ist, und wie bewertet die Bundesregierung diese Tatsache?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Richter zur Bearbeitung solcher Fälle abgestellt waren?

Wenn nein, warum nicht?

9

Hat die Bundesregierung auf der Grundlage ihrer oben zitierten inhaltlichen Einschätzung der Veranstaltung auf ein Verbot des so genannten „Anti-Islamisierungskongresses“ hingewirkt, und wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, wie begründet sie dies?

10

Ist der Bundesregeierung bekannt, warum es nicht zu einem inhaltlich begründeten Verbot des Kongresses und der Kundgebung von „pro-Köln e. V.“ z. B. aufgrund dessen volksverhetzender Ausrichtung, im Vorfeld gekommen ist, und wie bewertet sie diese Tatsache?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, warum es nicht zu einem Veranstaltungsverbot aufgrund der in Presseberichten angeführten mangelnden versammlungsrechtlichen Kooperationsbereitschaft des Veranstalters „pro-Köln e. V.“ gekommen ist, und wie bewertet sie diese Tatsache?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Bestrebungen des „pro-Köln e. V.“, im Jahr 2009 eine ähnliche Veranstaltung durchzuführen?

Berlin, den 10. Oktober 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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