Jahreshauptversammlungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank in Berlin (West) am 27. bis 29. September 1988
der Abgeordneten Frau Olms und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vom 27. bis 29. September 1988 finden die Jahreshauptversammlungen des IWF und der Weltbank in Berlin (West) statt. Über 7 000 Bankiers, einige tausend Mitarbeiter, die Notenbankchefs und Finanzminister aus 151 Staaten werden auf diesen Tagungen über die weltwirtschaftlichen Probleme im allgemeinen und über die Probleme der internationalen Schuldenkrise im besonderen beraten.
Für die Bundesrepublik Deutschland und vor allem für Berlin (West) sind die Jahrestagungen dieser beiden wichtigen internationalen Finanzinstitutionen, die erstmals auf deutschem Boden stattfinden, ein großartiges Ereignis. Andererseits stellen diese Tagungen auch eine große Herausforderung, was den reibungslosen Verlauf dieser Veranstaltungen, den Service, die Unterbringung dieser großen Anzahl von Gästen aus dem In- und Ausland, das kulturelle Angebot, die Kommunikation usw. anbetrifft, dar.
Eine Herausforderung speziell an die staatlichen Sicherheitsbehörden und die Polizei zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der vielen Tagungsteilnehmer und für die innere Sicherheit in Berlin (West).
Angesichts der Tatsache, daß sich die „Westberliner Polizei ... bei den Schutzmaßnahmen für den Finanzkongreß ... ihrer schwierigsten Aufgabe nach dem Krieg gegenüber" sieht („Die Welt", 4. Mai 1988), fragen wir daher die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Sind der Bundesregierung und dem Senat von Berlin in irgendeiner Form Auflagen seitens der Vertreter des IWF bzw. der Weltbank hinsichtlich einer sicherheitspolitisch reibungslosen Durchführung der Jahreshauptversammlungen dieser Institutionen in Berlin (West) vom 27. bis 29. September 1988 gemacht worden?
Wenn ja, welche?
Können Bundesregierung bzw. der Senat von Berlin eine angemessene Unterbringung der in- und ausländischen Gäste — zum Beispiel ausreichende Hotelsuiten für die feinsten Adressen des internationalen Finanzmanagements — in Berlin (West) gewährleisten?
Hat die Bundesregierung Hinweise und Anhaltspunkte dafür erhalten, daß die Jahrestagungen von IWF und Weltbank in Berlin (West) durch Protestaktionen und gewalttätige Anschläge gestört oder gar verhindert werden sollen?
Wenn ja, welche?
Welche zuständigen Sicherheitsbehörden sind von der Bundesregierung bzw. dem Senat von Berlin beauftragt worden, alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für den Schutz der beiden Jahrestagungen zu ergreifen?
Ist gewährleistet, daß die zuständigen Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland und von Berlin (West) mit den zuständigen Behörden der drei westlichen Alliierten in Berlin auf das engste zusammenarbeiten?
Hält die Bundesregierung einen im Vergleich zum Besuch des amerikanischen Präsidenten am 12. Juni 1987 noch weitaus höheren Sicherheitsstandard zum Schutz der Jahrestagungen und ihrer zahlreichen Teilnehmer für erforderlich?
Wenn Frage 8 bejaht wird, in welchem Umfang werden die Bundesländer zusätzliche Polizeieinheiten zur Verstärkung der Berliner Polizei nach Berlin (West) entsenden?
Welche Maßnahmen haben die zuständigen Sicherheitsbehörden inzwischen zur speziellen Vorbereitung der für den Einsatz vorgesehenen Polizeibeamten zwecks Schutz und Sicherheit der beiden Jahrestagungen ergriffen?
Werden von den zuständigen Sicherheitsbehörden auch Vorkehrungen getroffen, neben der logistischen Sicherung und dem Objektschutz während der Jahrestagungen auch den Personenschutz der sicherheitsrelevanten Persönlichkeiten zu gewährleisten?
Welche sicherheitspolitisch-präventiven Maßnahmen sind seitens der zuständigen Behörden geplant oder in Erwägung gezogen worden, um Störungen und Anschläge während der Jahrestagung ausschließen zu können?
Wird oder werden darunter
a) ein Demonstrations- und Versammlungsverbot in der Zeit vom 27. bis 29. September erwogen,
b) ein weiträumiges Absperren und die Errichtung von Sicherheitszonen wich tiger Verkehrswege vom und nach dem Internationalen Congress Centrum bezüglich des Objektschutzes eingeplant,
c) die zuständigen Sicherheitsbehörden Maßnahmen einleiten, um sogenannte „Reise-Chaoten" aus der Bundesrepublik Deutschland an der Einreise nach Berlin (West) vor den Jahrestagungen zu hindern,
d) präventive Sicherungsmaßnahmen gemäß ASOG ergriffen?
Ist seitens des Bundeskriminalamts (BKA) bereits ein besonderer Stab, der mit dem Schutz und der Sicherheit der beiden Jahrestagungen beauftragt wurde, eingerichtet, und findet eine intensive Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der drei westlichen Schutzmächte für Berlin (West) statt?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die Jahrestagungen von IWF und Weltbank im Falle von erheblichen Behinderungen oder Störungen in der Hauptstadt der DDR stattfinden?