Kreditvergabe der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an Südafrika
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Kreditvergabe der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an Südafrika
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Trifft es zu, daß der Kreditbewilligungsausschuß. der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Anteilseigner sind zu 80 die Bundesregierung und zu 20 % die Bundesländer) unter Vorsitz des Bundesfinanzministers Dr. Stoltenberg und des Bundeswirtschaftsministers Dr. Bangemann der Firma Siemens im Mai 1987 einen Kredit über 32 Millionen DM für ein Kommunikationssystem in Südafrika gewährt hat [vgl. Neue Presse (Hannover), 22. Januar 1988]?
Um welchen südafrikanischen Kunden der Firma Siemens handelt es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß das von der KfW finanzierte Kommunikationssystem in Südafrika für militärische Zwecke eingesetzt wird (diese Befürchtung wird in einem Brief der britischen Anti-Apartheid-Bewegung an den bundesdeutschen Botschafter in London vom 4. Februar 1988 geäußert)?
Trifft es ferner zu, daß der Kreditbewilligungsausschuß der KfW drei weitere Kreditangebote für Lieferungen nach Südafrika gemacht hat?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich bei diesen Kreditangeboten um bundesdeutsche Exporte an den staatlichen südafrikanischen Energiekonzern ESCOM handelt?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß diese Kredite nicht für die Weiterentwicklung der Atomenergie in Südafrika verwendet werden?
In welcher Weise hat die Bundesregierung sichergestellt, daß durch die KfW-Südafrikakredite nicht die EG-Sanktionen hinsichtlich der ausländischen Investitionen in Südafrika unterlaufen werden?
Wie hoch war die gesamte Kreditvergabe der KfW für Südafrika-Geschäfte in 1987?
An welche südafrikanischen Unternehmen wurden die KfW-Kredite in 1987 vergeben?
Welche Lieferungen von Investitionsgütern wurden damit finanziert?
Wird eine Hermes-Bürgschaft oder -Garantie grundsätzlich bei jedem Südafrika-Geschäft der KfW zur Bedingung gemacht?
Welche Restriktionen hinsichtlich der Vergabe von Hermes-Bürgschaften bzw. -Garantien hat die Bundesregierung bei Südafrika-Geschäften erlassen?
Gibt es verbindliche Obergrenzen hinsichtlich des deckungsfähigen Betrags einzelner Liefergeschäfte bzw. hinsichtlich der Gesamtsumme eines Jahres bei Südafrika-Geschäften?
Wie hoch ist das Gesamtobligo der Bundesregierung für gedeckte Südafrika-Geschäfte?
Wie hoch ist die Gesamtsumme der 1987 zugesagten Hermes-Bürgschaften bzw. -Garantien für Südafrika-Geschäfte?