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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Einsparungen der Bundesanstalt für Arbeit im Bereich der Berufsförderung von Behinderten (G-SIG: 11002019)

Ablehnung von Anträgen auf berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation 1987 und 1988, Information der betroffenen Institutionen, Rechtsansprüche gem. §§ 56 ff AFG, fehlende Ausbildungsplätze für Behinderte, Versprechen des Bundesbildungsministers betr. Bildungschancen von Behinderten

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

23.06.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/241607.06.88

Einsparungen der Bundesanstalt für Arbeit im Bereich der Berufsförderung von Behinderten

der Abgeordneten Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Mittel der Bundesanstalt für Arbeit werden dem Bedarf an berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation behinderter Menschen nicht mehr gerecht. Obwohl insgesamt die entsprechenden Haushaltsmittel von 1987 auf 1988 um 3 % steigen, sind es in einigen Landesarbeitsämtern (z. B. Hessen) nur Steigerungen um 0,5 %. Bei steigenden Personal- und Einrichtungskosten wird damit für die eigentlichen Bildungsmaßnahmen sogar weniger Geld zur Verfügung stehen. Die schon im August 1987 den Arbeitsämtern durch Runderlaß verordnete „Konsolidierung auf erreichtem Niveau" soll durch zusätzliche Einsparungen verschärft werden. Das bedeutet, daß viele behinderte Menschen nicht mehr gefördert werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hoch ist die Zahl der abgelehnten Anträge auf berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation im ersten Quartal 1987 und im gleichen Zeitraum 1988?

2

Wie viele behinderte Menschen werden 1988 insgesamt von den Finanzkonsolidierungsmaßnahmen negativ betroffen sein — schätzungsweise?

3

Wie viele Träger berufsvorbereitender Maßnahmen, wie viele berufsbegleitende Organisationen und wie viele Träger von Werkstätten für Behinderte werden jeweils in welchem Ausmaße negativ betroffen sein?

4

Wie viele betreuende Personen werden aufgrund der Einsparungen ihren Arbeitsplatz verlieren?

5

Die betroffenen Verbände und Organisationen zeigen sich in ihren Protesten sehr überrascht und überrumpelt.

Wie wurden die Träger, auch bezogen auf ihre Verantwortung als Arbeitgeber, von den Konsolidierungsmaßnahmen informiert und wann jeweils?

6

Viele behinderte Menschen haben nach §§ 56 ff. MG einen Rechtsanspruch auf berufsfördernde und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.

In einem Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit wird dazu ausgeführt: „Das Tätigwerden der Dienststelle im Zusammenhang mit der finanziellen Förderung der beruflichen Rehabilitation ist jedoch unter Beachtung des Förderungsrechts dem durch den Haushalt vorgegebenen Handlungsspielraum anzupassen." Für das ablehnende „Tätigwerden der Dienststellen" werden dann durch sieben Punkte Tips gegeben:

— Aberkennung der persönlichen Voraussetzungen für den Rechtsanspruch (Punkt 5 und Punkt 2, Satz 1),

— Androhung von Überwachung („Aktenkundig machen") im Sinne eines Verantwortlichseins der/des bewilligenden Sachbearbeiterin/s für die Kosten, die die Bewilligung nach sich zieht (Punkt 4 und Punkt 2, Satz 2),

— Ausnutzen der schlechten Arbeitsmarktchancen für Behinderte zum Zwecke der Ablehnungsbegründung (Punkt 4 und Punkt 2, Satz 4),

— Bezug auf die ausdehnbare Berechtigungsqualifizierung „Behindertenbedingte Notwendigkeit" zur Ablehnungsbegründung (Punkt 3, Satz 1),

— Hinauszögerbarkeit einer nicht abwendbaren Bewilligung durch Vorschalten von Beratungs- und Entscheidungszeiten (Punkt 6, insbesondere letzter Satz).

Falls die Bundesregierung diese Auslegungen nicht teilt, mit welchen Argumenten wird gegen die einzelnen Auslegungen argumentiert?

7

Der Verband deutscher Sonderschulen (VdS) stellt in einer 1987 veröffentlichen Analyse fest, daß 90 % der Sonderschulabgängerinnen auf berufsvorbereitende und berufsbegleitende Dienste angewiesen sind.

Der VdS prognostiziert einen steigenden Bedarf (5 000 Plätze).

Wie will die Bundesregierung erreichen, daß diese jungen Menschen nach der Schulausbildung nicht ohne eine berufliche Chance bleiben, wenn gleichzeitig die notwendigen Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden?

8

Plant die Bundesregierung, fehlende Mittel für die berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation behinderter Menschen durch Umschichtungen aus den Haushaltsmitteln für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Umschulungen – und sei es nur zum Teil – zu beschaffen?

Wenn ja, welche Auswirkungen wird das auf die Arbeitslosigkeit behinderter und nichtbehinderter Menschen haben?

Wenn ja, wie verträgt sich dies mit Punkt 1 des in Frage 6 zitierten Dienstblatts, wonach „zunächst mit aller Intensität eine Eingliederung ins Erwerbsleben . " versucht werden soll?

9

Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Beschäftigung in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Umschulung sind Mittel zur Erlangung beruflicher Qualifikation.

Der Bundesbildungsminister hat mehrfach öffentlich an Behinderte appelliert, sich ihre Chance auf berufliche Eingliederung durch Bildungsmaßnahmen, durch Qualifizierungsmaßnahmen zu erhöhen.

Die steigende Antragszahl auf solche Maßnahmen beweist, daß die Appelle bei den Behinderten nicht unbeachtet geblieben sind.

Wie weit sieht sich der Bundesbildungsminister nun dem guten Willen der Behinderten verpflichtet?

10

Was will der Bundesbildungsminister über seine persönliche Verpflichtung hinaus tun, um zu verhindern, daß das Versprechen auf gleiche Bildungschancen gegenüber Behinderten gebrochen wird?

Bonn, den 7. Juni 1988

Frau Hillerich Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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