Aussichten der Genfer Verhandlungen über ein C-Waffen-Verbot und die Gefahren einer erneuten Aufrüstung mit chemischen Waffen für die Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Erler, Gerster (Worms), Kühbacher, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat mehrfach ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, daß die Genfer Verhandlungen über ein C-Waffen-Verbot noch im Jahr 1988 mit einem Vertrag über die weltweite Beseitigung aller Chemiewaffen erfolgreich beendet werden können. Neuere Nachrichten aus Genf widersprechen dieser Einschätzung. Die Wiederaufnahme der Produktion chemischer Waffen in den Vereinigten Staaten seit Dezember 1987 und jüngste Äußerungen wichtiger Repräsentanten des westlichen Bündnisses haben Zweifel an dem politischen Willen insbesondere der Vereinigten Staaten aufkommen lassen, in Genf auf der Grundlage eines fast vollständig ausgehandelten Vertragswerkes bald zu einem Abschluß zu kommen. Für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland, auf deren Boden amerikanische C-Waffen stationiert sind, entwickeln sich dadurch erhebliche Risiken und Probleme.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Zum Stand und den Aussichten der Genfer Verhandlungen über ein weltweites C-Waffen-Verbot (CD)
Fragen31
Sieht sich die Bundesregierung veranlaßt, ihre bisherigen Prognosen zu einem baldigen erfolgreichen Abschluß der Genfer CD-Verhandlungen über ein weltweites C-Waffen-Verbot zu revidieren?
Gibt es aus der Sicht der Bundesregierung noch ungelöste Sachprobleme auf dem Weg zu einem C-Waffen-Verbotsvertrag, und wie bewertet die Bundesregierung diese Hindernisse?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Ausschußvorsitzenden und schwedischen Botschafters Rolf Ekeus, daß alle militärischen und die meisten verifikationstechnischen Probleme gelöst seien?
Wie beurteilt die Bundesregierung den politischen Willen der Konferenzteilnehmer, zu einem baldigen erfolgreichen Abschluß der Verhandlungen zu kommen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Prognose des amerikanischen Chefunterhändlers Max J. Friedersdorf, vor Ende 1989 sei auf keinen Fall mit einem Vertragsabschluß zu rechnen, und kennt die Bundesregierung die Gründe für diese negative Voraussage?
Welchen Einfluß hat nach Meinung der Bundesregierung die Tatsache, daß die Vereinigten Staaten seit Dezember 1987 die Produktion neuer, binärer chemischer Waffen begonnen hat, auf die Erfolgsaussichten der Genfer CD-Verhandlungen?
Sind der Bundesregierung Bedenken von Vertretern der deutschen chemischen Industrie gegen Einzelheiten von geplanten Verifizierungsmechanismen bekannt und wie bewertet sie diese?
Welche Funktion haben chemische Waffen nach Auffassung der Bundesregierung in der westlichen Verteidigungsstrategie, und sieht sich die Bundesregierung veranlaßt, über eine solche Funktionsbeschreibung erneut nachzudenken?
II. Zur Rolle von C-Waffen in der westlichen Strategie
Ist die Bundesregierung von amerikanischer Seite darüber unterrichtet worden, welche Eigenschaften die neuen binären C-Waffen haben, welche weiteren binären C-Waffen-Systeme für die Produktion vorbereitet werden und welche Aufgaben diese neuen chemischen Waffen übernehmen sollen, und welche Auskunft kann die Bundesregierung über diese Informationen geben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerungen von NATO-Oberbefehlshaber General Galvin, daß die NATO ein eigenes Potential für chemische Abschreckung benötige und dieses in Europa stationiert sein solle?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in der amerikanischen Expertenstudie „Discriminate Deterrence" enthaltenen Thesen über eine Nichtverifizierbarkeit chemischer Abrüstung und die Rolle chemischer Waffen bei einer künftigen westlichen Verteidigungsstrategie?
Hat die Bundesregierung diese und ähnliche andere Äußerungen von Vertretern der westlichen Allianz zum Anlaß genommen, ihren eigenen Standpunkt zur Frage der chemischen Waffen bei den Bündnispartnern zum Ausdruck zu bringen, und in welcher Weise hat sie dies getan?
Sieht die Bundesregierung eine einheitliche Auffassung innerhalb des westlichen Bündnisses zur strategischen Funktionsbestimmung von C-Waffen in Frage gestellt, und was wird sie gegebenenfalls zur Wiederherstellung einer gemeinsamen Definition der Rolle von C-Waffen veranlassen?
In welcher Form ist die „Tokio-Vereinbarung" zwischen Präsident Reagan und dem deutschen Bundeskanzler getroffen worden, nach der es keine Stationierung neuer binärer chemischer Waffen in der Bundesrepublik Deutschland geben soll?
III. Zur sogenannten "Tokio-Vereinbarung" und dem Abzug amerikanischer C-Waffen von deutschem Boden
Was kann die Bundesregierung auf die Behauptung des Genfer US-Botschafters Friedersdorf erwidern, nach denen nur eine mündliche Vereinbarung ohne Bindungswirkung für künftige Regierungen besteht?
Ist die Bundesregierung bereit, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages den Text der Vereinbarung zur Kenntnis zu geben, und wie begründet sie ggf. eine Ablehnung dieses Verlangens?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die bisher in der Bundesrepublik Deutschland stationierten C-Waffen entsprechend dem Inhalt der „Tokio-Vereinbarung" bis 1992 abgezogen werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung, daß entgegen dieser Vereinbarung die Endfassung des US-Verteidigungsetats unter Punkt 126 eine Formulierung enthält, nach der Chemiewaffen in Europa nur abgezogen werden sollen, wenn sie gleichzeitig durch auf dem Territorium wenigstens eines europäischen NATO-Staats zu stationierende binäre chemische Waffen ersetzt werden?
Wann beginnt der vorgesehene Abzug der auf deutschem Boden stationierten amerikanischen C-Waffen und auf welche Weise, bzw. wo werden diese Bestände beseitigt?
Wie definiert die Bundesregierung den Eventualfall und die Bedingungen, unter denen binäre chemische Wafffen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden können?
Über welche Informationen zu französischen Plänen, ein eigenes C-Waffen-Potential aufzubauen, verfügt die Bundesregierung?
IV. Zu angeblichen französischen Plänen einer chemischen Aufrüstung
Teilt die Bundesregierung die Vermutungen des britischen C-Waffen-Experten Robinson, daß Frankreich möglicherweise bereits heute über chemische Waffen verfügt und solche in der Bundesrepublik Deutschland lagert?
Wie beurteilt die Bundesregierung französische Pläne, während der geplanten zehnjährigen Implementierungsphase nach Abschluß eines Vertrages über die C-Waffen-Vernichtung in Genf „security stocks" bis zum Ende dieser Phase vorzuhalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, über den WEU-Vertrag Einfluß auf die französischen C-Waffen-Pläne zu nehmen, und wird sie ggf. im WEU-Rat gegen eine Produktion französischer Chemiewaffen stimmen?
Wie schätzt die Bundesregierung den Einfluß der französischen C-Waffen-Pläne auf die Chancen eines baldigen Vertragsabschlusses bei den Genfer CD-Verhandlungen ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einwände, die neuerdings die Vereinigten Staaten gegenüber den in Genf erarbeiteten Verifikationsmethoden erheben, und die dadurch entstandenen Schwierigkeiten, die den erfolgreichen Abschluß der CD-Verhandlungen verzögern?
V. Eine chemiewaffenfreie Zone in Mitteleuropa als Großversuch zur Verifikation
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die bisher in Genf erarbeiteten Methoden zur Kontrolle der Einhaltung eines C-Waffen-Verbots in einer chemiewaffenfreien Zone in Mitteleuropa zu erproben, falls die Genfer CD-Verhandlungen über ein globales C-Waffen-Verbot weiter verzögert werden?
Ist die Bundesregierung bereit, die von der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei (PVAP) zusammen mit der SPD am 12. Februar 1988 abgegebene Erklärung aufzugreifen — „Sollte sich der vorrangige Abschluß des Vertrages weiter verzögern, müßte auch hier ein Eisntieg über eine chemiewaffenfreie Zone gesucht werden, wie sie von SPD und SED ausgearbeitet und vorgeschlagen wurde. " — und auf diese Weise auch Polen für eine chemiewaffenfreie Zone zu gewinnen?
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, der vorgesehene einseitige Abzug der amerikanischen C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland sei für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland besser, als wenn — bei einem Stillstand der Genfer CD-Verhandlungen — C-Waffen auf der Grundlage eines Vertrages kontrolliert auch aus der DDR und der CSSR sowie möglicherweise auch aus Polen abgezogen werden, und wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?
Kann die Bundesregierung überhaupt regionale Abrüstungsabkommen in Ermangelung weltweit gültiger Verträge als gangbare Zwischenschritte anerkennen, und sieht sie bei chemischen Massenvernichtungswaffen einen verstärkten oder weniger dringlichen Handlungsbedarf zu solchen Zwischenschritten, falls ein globales C-Waffenverbot immer wieder hinausgezögert wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Leiters des Planungsstabes im BMVg in der Zeitung DIE ZEIT vom 20. Mai 1988 — „Schließlich mehren sich allenthalben die Erkenntnisse, daß die Sowjetunion ihr gewaltiges chemisches Potential deshalb als obsolet betrachtet, weil die biogenetische Forschung ungleich wirkungsvollere Waffen an die Hand gibt." —, verfügt sie über solche Erkenntnisse und wenn ja, um welche handelt es sich dabei im einzelnen?