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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Giftmüllverbringung nach Afrika (G-SIG: 11002047)

Verbringung von Giftmüll ins europäische Ausland, Nachweis der Entsorgung, Rücknahme in die Türkei verbrachten Giftmülls, Weiterlieferung in Drittländer

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

08.07.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/247513.06.88

Giftmüllverbringung nach Afrika

der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zeitungsberichten der letzten Tage zufolge sind verschiedene afrikanische Länder zur Giftmüll-Kippe der reichen Industrienationen geworden bzw. ausgesucht worden. Belgische, Schweizer, norwegische, britische und offenbar auch niederländische Firmen haben Verträge mit den afrikanischen Staaten Benin, Kongo, Guinea-Bissau und Nigeria in dieser Hinsicht zum Abschluß gebracht oder stehen in Verhandlungen. Bereits im April dieses Jahres war die Verbringung von bundesdeutschem Giftmüll mit gefälschten Papieren in die Türkei von den GRÜNEN aufgedeckt worden. Legal werden allerdings große Mengen von Giftmüll aus der Bundesrepublik Deutschland zur angeblichen Entsorgung ins europäische Ausland verbracht, insbesondere in die Niederlande, Frankreich, Schweiz, Belgien und Großbritannien.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Hinweise liegen der Bundesregierung vor, daß ins europäische Ausland aus der Bundesrepublik Deutschland verbrachter Giftmüll dort nicht entsorgt, sondern in Drittländer verbracht wird?

2

Von welchen Firmen wird Giftmüll aus der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entsorgt?

3

Welche Hinweise liegen der Bundesregierung vor, daß falsch oder als Wirtschaftsgut deklarierter Giftmüll aus der Bundesrepublik Deutschland exportiert wird?

4

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um zu verhindern, daß Giftmüll falsch deklariert oder als Wirtschaftsgut deklariert exportiert wird, ohne daß die Empfängerfirma im Ausland eine tatsächliche Entsorgung vornehmen kann oder will?

5

Sind die von der Firma W. in Göppingen illegal in die Türkei exportierten 1 581 Tonnen Giftmüll inzwischen in die Bundesrepublik Deutschland zurückgenommen worden? Wenn nein, warum nicht?

6

Hält die Bundesregierung die gesetzlichen Bestimmungen und die Kontrollen für ausreichend, um einen ökologisch und gesundheitlich unverantwortlichen Export und Beseitigung von Giftmüll im Ausland durch Falschdeklaration oder Deklaration als Wirtschaftsgut zu unterbinden?

Bonn, den 13. Juni 1988

Frau Garbe Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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