Klärschlämme
der Abgeordneten Frau Garbe, Kreuzeder, Frau Flinner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Trifft es zu, daß nach Untersuchungen der Bayerischen Landesanstalt für Wasserforschung und anderen Instituten der AOX-Gehalt von Klärschlämmen zwischen 200 und 800 mg pro Kilogramm liegt, und wie werden diese Ergebnisse von der Bundesregierung im Hinblick auf die Novellierung der Klärschlammverordnung und in diese aufzunehmende Grenzwerte für den AOX-Gehalt beurteilt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die in Frage 1 genannten Untersuchungen Anreicherungsraten um den Faktor 11 000 feststellten, und welche Konsequenzen sind nach Ansicht der Bundesregierung daraus im Hinblick auf Grenzwerte für den AOX-Gehalt in Abwässern zu ziehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung Untersuchungen aus der Schweiz, denen zufolge der Gehalt an linearem Alkylbenzolsulfonat (LAS) im Mittel bei 4 000 mg pro Kilogramm Klärschlamm lagen, und gibt es entsprechende Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland, die diese Ergebnisse bestätigen?
In welchem Bereich variieren die LAS-Gehalte in Klärschlämmen in der Bundesrepublik Deutschland?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, daß die Gehalte kationischer Tenside im Klärschlamm im Grammbereich pro Kilogramm liegen, und wie groß ist die Variationsbreite der gemessenen Gehalte (Mittelwert, Spitzenwert, Minimum)?
Sind der Bundesregierung Untersuchungen über den Gehalt an nichtionischen Tensiden im Klärschlamm bekannt? Wenn ja, welche und wie ist die Variationsbreite?
Wie beurteilt die Bundesregierung Bewertungen einer Arbeitsgruppe der WHO, denen zufolge die im folgenden aufgeführten Chemikalien als wichtigste organische Schadstoffe im Klärschlamm zu berücksichtigen sind:
polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe,
polychlorierte Biphenyle (PCB),
polybromierte Biphenyle,
polychlorierte Terphenyle,
Phenol und chlorierte Phenole,
chlorierte Kohlenwasserstoff-Lösemittel,
Organochlor-Insektizide,
Organophosphorverbindungen,
Herbizidrückstände,
organische Zinnverbindungen,
Phtalate,
Ölkohlenwasserstoffe,
oberflächenaktive Stoffe,
Detergentien-Gerüststoffe,
aromatische Amine,
Schlammkonditionierungsmittel?
Welche Untersuchungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung über diese Stoffe im Klärschlamm in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt, und wie hoch waren die ermittelten Gehalte?
Ist beabsichtigt, derartige Untersuchungen durchzuführen?
In welcher Weise plant die Bundesregierung die Berücksichtigung dieser Stoffe in der novellierten Klärschlammverordnung?
Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, die darauf hinweisen, daß es selbst bei fachgerechter Ausbringung von Klärschlamm zu Schwierigkeiten bei der Einhaltung des PCB-Grenzwerts der Höchstmengenverordnung kommen kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Untersuchungen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus im Hinblick auf die Novelle der Klärschlammverordnung, im Hinblick auf den PCB-Gehalt von Abwässern, im Hinblick auf die Anwendung PCB-haltiger Produkte und im Hinblick auf ein zu erwägendes PCB-Verbot?
Trifft es zu, daß nach Untersuchungen der BASF mehr als 95 v. H. der jährlich in der Bundesrepublik Deutschland produzierten 15 000 Tonnen Polycarboxylat (Produktname BASF: Sokolan CP 5) in Kläranlagen nicht abgebaut, sondern an den Klärschlamm gebunden sind?
Trifft es zu, daß der Gehalt an Dioxinen (toxische Äquivalente) in Klärschlämmen im ländlichen Bereich den Wert von 100 mg/kg in mehreren untersuchten Fällen überschreitet?
In welchen Orten traten diese Werte auf, und welche Quellen werden für diese Dioxingehalte verantwortlich gemacht?
Wie groß ist die Dioxinbelastung der Klärschlämme nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittel- und im Extremfall?
Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die hauptsächlichen Quellen für die Dioxinbelastung von Abwässern und Klärschlämmen?
Trifft es zu, daß bei Überschreiten des Dioxingehalts (toxische Äquivalente) von 100 ng/kg Klärschlamm der empfohlene Richtwert für die uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung von 5 ng Dioxine pro Kilogramm Boden überschritten wird?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der hier umrissenen Schadstoffbelastung von Klärschlämmen im Hinblick auf die Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes auf die Novelle der Klärschlammverordnung und auf eventuell zu erwägende Anwendungsverbote und Stoffverbote ziehen?
Welche Möglichkeiten der Klärschlammnutzung oder -verwertung kamen nach Ansicht der Bundesregierung angesichts der hohen Schadstoffbelastungen in Betracht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV), Klärschlämme je nach Schadstoffgehalt in verschiedene Kategorien einzuteilen, die dann nur auf entsprechend belasteten oder unbelasteten Böden aufgebracht werden dürfen, so daß bestimmte Schadstoffkonzentrationen im Boden nicht überschritten werden?