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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Entschließung oder Entscheidung zur Umweltbildung in der Europäischen Gemeinschaft (G-SIG: 11002206)

Entschließung des EG-Bildungsministerrats zur Umweltbildung, Durchführbarkeit angesichts der Kulturhoheit der Bundesländer, Haltung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

Datum

29.07.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/266714.07.88

Entschließung oder Entscheidung zur Umweltbildung in der Europäischen Gemeinschaft

der Abgeordneten Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 24. Mai 1988 hat der EG-Bildungsministerrat unter anderem eine Entschließung zur Umweltbildung verabschiedet. Der Entwurf hierzu soll auf Initiative der deutschen Präsidentschaft eingebracht worden sein, im Laufe der Beratungen in der Kommission, die diesen Entwurf lebhaft begrüßt haben soll, wurde jedoch vorgeschlagen, diese Materie in der stringenteren, rechtsverbindlichen Form einer Entscheidung zu verabschieden. Da Entscheidungen die Einstimmigkeit im Rat voraussetzen, unter den Mitgliedsländern aber auch die Bundesrepublik Deutschland nicht bereit gewesen sein soll, einer solchen Entscheidung zuzustimmen, wurde schließlich lediglich der Entschließungsentwurf verabschiedet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wenn der Entwurf zu dieser Entschließung tatsächlich auf die Initiative der deutschen Präsidentschaft zurückzuführen ist und auch die Vertretung der Bundesregierung in der Kommission diesen Entwurf lebhaft begrüßt hat, wie erklärt sich die spätere Abwehr der Bundesregierung im Ministerrat gegenüber der rechtsverbindlichen Form einer Entscheidung zur Umweltbildung?

2

Wie weit sind inzwischen die Verhandlungen über eine Entscheidung zur Umweltbildung gediehen? Was hat die Bundesregierung dafür getan, bzw. welche Initiativen plant sie in dieser Richtung? Hält die Bundesregierung eine Entscheidung über Umweltbildung überhaupt für wünschbar und möglich? Wenn nicht, weshalb nicht?

3

Besteht ein Zusammenhang zwischen dem — wie berichtet — widersprüchlichen Verhalten der Bundesregierung und der Kulturhoheit der Länder bzw. etwaigen Einsprüchen von Kultusministern in Fragen der Umweltbildung?

4

Welche Konsequenzen hätte eine rechtsverbindliche Entscheidung der EG-Bildungsminister über Umweltbildung im Hinblick auf Initiativen der Bundesregierung gegenüber der Kultusministerkonferenz?

5

Wie schätzt die Bundesregierung die Handlungsfähigkeit des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf der Ebene der EG-Bildungsminister in Fragen der Umweltbildung ein — im Verhältnis zu vorhandenen oder noch nicht vorhandenen Übereinkünften der Kultusministerkonferenz, — im Verhältnis zu anderen Bundesministerien (Wirtschaft, Umwelt, Landwirtschaft), — im Verhältnis zu den anderen EG-Mitgliedstaaten, — während und nach der deutschen Präsidentschaft in der Europäischen Gemeinschaft?

Bonn, den 14. Juli 1988

Frau Hillerich Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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