Veterinärvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Öffnung des Exportmarktes für Schweinefleisch
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Karin Binder, Heike Hänsel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 1. September 2008 wurde zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Dr. Gerd Müller und seinem chinesischem Amtskollegen Wei eine Veterinärvereinbarung getroffen, nach der nun der Weg für deutsche Schweinefleischlieferungen nach China freigemacht wurde (Pressemitteilung des BMELV vom 1. September 2008, www.bmelv.de). Da der Fleischexport mit einem Wert von jährlich etwa sechs Mrd. Euro laut Wirtschaftsbranche ein wichtiger Handelsfaktor einerseits und andererseits ein entsprechend zentrales Produktionsziel für die Agrar- und Ernährungsindustrie ist, wird diesem Abkommen zum Zwecke der Umsatzsteigerung offensichtlich eine entsprechend große Bedeutung beigemessen. In der Pressemitteilung des BMELV heißt es diesbezüglich, der chinesische Schweinefleischverbrauch werde auf 62 Millionen Tonnen im Jahr 2017 steigen. Entsprechend sieht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Gerd Müller „auf dem chinesischem Markt besondere Chancen für deutsche Produkte“. Weiterhin heißt es in der Erklärung, dass nunmehr ein Veterinärzertifikat entwickelt wird und daraufhin Inspektionen der deutschen Lieferbetriebe durch die chinesische Seite erfolgen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Um was für ein Abkommen handelt es sich bei dieser Veterinärvereinbarung?
Auf welcher Grundlage sind Schweinefleischexporte bisher nach China abgewickelt worden?
Wie war die Exportentwicklung von Schweinefleisch aus der Bundesrepublik Deutschland in den letzten zehn Jahren (bitte aufschlüsseln nach den wichtigsten Handelspartnern innerhalb und außerhalb der EU)?
In welchem Umfang werden zurzeit Schweinefleischtransporte und in welchem Lebendtiertransporte (lebende Schweine) nach China geschickt?
Inwieweit wird sich das Veterinärabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und China auf die deutsche Schweinefleischproduktion auswirken, und rechnet die Bundesregierung mittelfristig mit einer Kapazitätsausweitung der deutschen Mastschweineproduktion, die mit der Veterinärvereinbarung zusammenhängt?
Sieht die aktuelle Veterinärvereinbarung ausschließlich Schweinefleischexporte vor, oder sind dabei auch Lebendtiertransporte gemeint? Wenn ja, in welchem Umfang, und wohin sollen diese mit welchen Transportmedien gehen?
Welche Kriterien berücksichtigt das fertigzustellende Veterinärzertifikat, und schließt es Tierschutzaspekte bei der Schweinehaltung und Schweineschlachtung mit ein?
Wann sollen von chinesischer Seite aus deutsche Lieferbetriebe besichtigt werden?
Welche und wie viele Lieferbetriebe genau sollen besichtigt werden, und in welchen Bundesländern liegen sie?
Welche Kriterien müssen die deutschen Lieferbetriebe bei der Besichtigung erfüllen, um den Zuschlag von chinesischer Seite zu bekommen, und welche Behörde oder Person von chinesischer Seite führt die Besichtigung durch?
Inwiefern hat die Bundesregierung mit direkten oder indirekten Subventionen bisher Lieferbetriebe unterstützt, die nach China Schweinefleisch exportierten?
Um was für indirekte Subventionen handelt es sich, die die Bundesregierung den deutschen Schweinefleischproduzenten/ Schweinefleischproduzentinnen bislang zukommen lässt/ließ?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung mit direkten oder indirekten Subventionen Lieferbetriebe, die nach aktuellem Vertragsabschluss den Zuschlag für die Schweinefleischlieferung nach China bekommen?
Handelt es sich bei den Betrieben, die zur Wahl für den Lieferzuschlag stehen, um Großbetriebe oder um mittelständische bzw. Kleinbetriebe?
Handelt es sich bei den Betrieben, die zur Wahl für den Lieferzuschlag stehen, um inländische oder ausländische Unternehmer/Unternehmerinnen, (bitte genau aufschlüsseln, um wen es sich handelt)?
Inwiefern fördert die Bundesregierung eine Lieferung von Schweinefleisch durch Mittelständische- und Kleinbetriebe?
Inwiefern wurden bei Vertragsabschluss (Veterinärvereinbarung), Tierschutzaspekte bei der Haltung und Schlachtung – sowie ggf. beim Transport lebender Tiere – berücksichtigt?
Inwiefern wirkt sich die neue Regelung der Umweltverträglichkeitsprüfung auf die Schweinefleischproduktion für den Export – nicht nur für den chinesischen Markt – aus?
Sind negative ökologische Folgen aus dem steigenden Schweinefleischexport absehbar, und wenn ja, welche?
Mit welchen Transportmedien wird der Schweinefleischtransport voraussichtlich stattfinden?
Mit welchen Transportmedien wird der Lebendtiertransport voraussichtlich stattfinden?
Wie bewertet die Bundesregierung die ökologischen Folgen, die sich aus dem steigenden Schweinefleischexport – beispielsweise durch den dadurch steigenden Auto- und Schiffsverkehr und durch die steigende Zahl gehaltener Schweine – ergeben.