10-Punkte-Katalog des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Schutz der Nord- und Ostsee
der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Hensel, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
I. Einführung der dritten Reinigungsstufe zur Nährstoffentfernung
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung die von Bundesminister Dr. Töpfer angekündigte Verschärfung der gerade novellierten Ersten Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz dem Bundesrat vorlegen?
2. In welcher Weise, z. B. durch Finanzierungsprogramm, und in welcher Höhe will die Bundesregierung dazu beitragen, daß die angekündigten Grenzwerte für Phosphat und Ammonium ab dem 1. Januar 1989 eingehalten werden können, was den umgehenden Ausbau der allermeisten vorhandenen Kläranlagen voraussetzt, welcher laut Bundesminister Dr. Töpfer mit einem Investitionsbedarf von 12 Milliarden DM verbunden ist?
3. Wie groß ist der Anteil kommunaler Kläranlagen, die von der angekündigten neuen Fassung der Ersten Verwaltungsvorschrift erfaßt werden, bei denen die dritte Reinigungsstufe — bereits in Betrieb ist, — derzeit in Bau bzw. — derzeit in Planung ist? Wie groß wird der Anteil der Kläranlagen sein, welcher die verschärften Grenzwerte ab 1. Januar 1989 einhalten kann?
4. Wie wird der Ausbau der Kläranlagen finanziert, welche Bundes- und Landesmittel stehen zur Verfügung?
5. Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, ob alle von der Verschärfung der Ersten Verwaltungsvorschrift betroffenen Kommunen die notwendigen Investitionskosten kurzfristig aufbringen können, bzw. in wieviel Fällen gibt es Finanzierungslücken, und wie groß sind diese in den einzelnen Bundesländern?
6. Welche Verfahren der Nährstoffentfernung strebt die Bundesregierung an?
7. Wie ist sichergestellt, daß Reststoffe aus diesen Verfahren nicht als Abfall beseitigt werden, sondern der Wiederverwertung zugeführt werden?
8. Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß beim Kläranlagenausbau Verfahren zur Anwendung kommen, die nicht zur Erhöhung des Abfallaufkommens beitragen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
9. Aus welchem Grund will die Bundesregierung laut dem 10-Punkte-Katalog von Bundesminister Dr. Töpfer darauf verzichten, den Eintrag von Nährstoffen aus der Industrie (Direkteinleiter tragen mit ca. 28 v. H. zur Stickstoffbelastung bei, gegenüber ca. 20 v. H. aus den Haushalten) ab 1. Januar 1989 zu begrenzen, wie dies für kommunale Einleitungen angekündigt wurde?
10. Aus welchem Grund will die Bundesregierung für die chemische Industrie, die insbesondere große Ammoniummengen in die Gewässer einleitet, im Jahre 1989 noch keine Verwaltungsvorschrift zur Begrenzung der Nährstoffeinleitungen erlassen, wie sie dies für andere Branchen angekündigt hat?
11. Fühlt sich die Bundesregierung durch die freiwillige Verpflichtung von seiten der chemischen Industrie aus dem Jahre 1987, welche eine Reduzierung der Ammoniumeinleitungen bis zum 1. Januar 1989 um 30 v. H. beinhaltet, „moralisch" verpflichtet, bis zum Abschluß dieser freiwilligen Bemühungen der chemischen Industrie keine gesetzlichen Vorgaben zu machen?
12. Wie groß waren die Ammoniumeinleitungen der Mitgliedsfirmen des Verbands der chemischen Industrie bei Abschluß der Vereinbarung, und wie groß werden sie Ende 1989 sein?
13. Aufgrund welcher Erwägungen und technischen Aspekte ist die Denitrifizierung von Abwässern derzeit nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik einzustufen, obwohl dieses Verfahren in der Trinkwasseraufbereitung bereits praktiziert wird?
II. Begrenzung der Einleitungen gefährlicher Stoffe
1. Aus welchem Grund können erste Verwaltungsvorschriften, in denen der Stand der Technik für die einzelnen Branchen definiert wird, erst im Laufe des Jahres 1989 erlassen werden, wenn in dem Verzeichnis über die Stellungnahme zu dem vom Deutschen Bundestag angenommenen Beschlußvorschlag des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 21. April 1988 (Drucksache 11/2184) steht: „Aufgrund der grundlegenden Arbeiten der o. g. 30 Arbeitsgruppen können die Länder im Einzelfall bereits vor Erlaß von Verwaltungsvorschriften Anforderungen nach dem Stand der Technik stellen. Das geltende Wasserrecht gibt dies her. In Einzelfällen wird auch schon so verfahren"?
2. Wurde den Ländern und den Kommunen diese Möglichkeit der Vorabinformation über den Stand der Technik offiziell mitgeteilt, oder gehen die angeführten „Einzelfälle" auf das besondere Engagement einzelner in Behörden der Länder und Kommunen zurück?
3. Für welche Branchen und für welche Stoffe ist der Stand der Technik bereits intern verbindlich definiert, und wie sehen die jeweiligen Mindestanforderungen aus?
4. Für welche Stoffe und Branchen sind im Laufe der nächsten Monate Informationen über den Stand der Technik beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu erfragen?
5. In welchen Bundesländern wurden welchen Firmen für welche Schadstoffe bereits Auflagen erteilt, die dem Stand der Technik entsprechen, und ab wann sind diese Auflagen von den jeweiligen Einleitern einzuhalten?
6. Kann die Bundesregierung den Passus aus ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD „Schadstoffbelastung des Rheins" (Drucksachen 11/2038, 11/2284), ,Im Aktionsprogramm „Rhein" wird ausdrücklich darauf hingewiesen — und dies gilt allgemein —, daß für einzelne dieser prioritären Stoffe in den vergangenen Jahren bei Anwendung des „Standes der Technik" bereits erhebliche Verminderungen erreicht worden sind. Dies gilt vor allem für die wichtigsten Schwermetalle. Auch die Belastung mit Nährstoffen und organischen Stoffen, z. B. leicht und schwer abbaubaren Stoffen, darunter vielen organischen Halogenverbindungen, hat abgenommen,' dahin gehend konkretisieren, daß sie benennt, welche Firmen mit welchen Methoden unter Einhaltung welcher durchschnittlichen Werte welche Abwässer mit welchen Schadstoffen ab welchem Zeitpunkt nach dem Stand der Technik gereinigt haben, wie sich die Reinigungsleistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik für die einzelnen Stoffe im Vergleich dazu verhält, und wie umfangreich die praktischen Erfahrungen mit einem Reinigungsverfahren sein müssen, bis es als allgemein anerkannte Regel der Technik zu gelten hat statt als Stand der Technik?
7. Wie hoch wird für diese prioritären Stoffe das weitere Verminderungspotential bezüglich der Einleitung in Gewässer eingeschätzt, wenn der Stand der Technik von allen Emittenten dieser Stoffe eingehalten wird?
8. Wie groß ist der Anteil der Emissionen an Cadmium, Quecksilber, Blei, Zink, Nickel, Arsen, halogenorganischen Verbindungen als AOX, organischer Fracht insgesamt (als CSB) der Direkteinleiter sowie der Indirekteinleiter?
9. Setzt eine Halbierung der Einleitungen gefährlicher Stoffe in die Nord- und Ostsee die Reinigung des Abwassers nach dem Stand der Technik bei Direkt- und Indirekteinleitern voraus, oder läßt sich die 50prozentige Reduzierung für einzelne Stoffe in erster Linie durch Verschärfungen in einem der Bereiche erzielen?
10. Der Eintrag welcher Stoffe soll bis 1995 vorrangig reduziert werden?
11. Welcher Anteil der Indirekteinleiter, die Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen in die Kanalisation einleiten, ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern bisher erfaßt, wann wird die Erfassung in den einzelnen Bundesländern abgeschlossen sein?
12. Welcher Anteil der erfaßten Indirekteinleiter in den einzelnen Bundesländern hat bisher neue Einleitungsbescheide erhalten?
13. Welchem Anteil der erfaßten Indirekteinleiter in den einzelnen Bundesländern wurden für welche Schadstoffe bisher Reinigungsanforderungen nach dem Stand der Technik auferlegt?
14. Ist für alle Stoffe des Entwurfs einer Indirekteinleiterverordnung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) (Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, AOX, wirksames Chlor) der Stand der Technik als Reinigungsanforderung zu stellen, wie sehen die Mindestanforderungen für diese Stoffe nach dem Stand der Technik aus, und welche Reduzierung der Einleitungen für den Indirekteinleiterbereich werden bis 1995 zu erreichen sein?
15. Liegen der Bundesregierung Abschätzungen vor, ob bzw. mit welchen Lücken die Erfassung der Indirekteinleiter nach dem Entwurf der LAWA Indirekteinleiter all jene Branchen erfaßt, deren Abwässer nach der Abwasserherkunftsverordnung nach dem Stand der Technik zu reinigen sind?
III. Gewässerrandstreifenprogramm
1. Halten es das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für möglich, durch Anlegen von Gewässerrandstreifen eine effektive Minderung des Nährstoffeintrags in die Gewässer zu erreichen? Wo sollen diese Randstreifen angelegt werden, a) allgemein an allen Oberflächengewässern, b) an speziell erosionsgefährdeten Standorten, c) wie breit sollen die Schutzstreifen jeweils angelegt werden?
2. Um welchen Anteil lassen sich die Nährstoffabschwemmungen (Stickstoff und Phosphor) sowie Pestizidabschwemmungen in Gewässer durch 10 m bzw. 100 m breite Gewässerrandstreifen vermindern?
3. Wie hoch sind die Einleitungen durch die Landwirtschaft in die Gewässer a) total, b) prozentual, c) durch Direkteinleitung, d) Einleitung Oberflächenabfluß/-abtrag, e) Einleitung über Drainwässer?
4. Um welchen Anteil lassen sich die Abschwemmungen bei drainierten Flächen — hier sind bis zu 30 v. H. des aufgebrachten Stickstoffs im Drainagewasser enthalten — verringern, und wie groß ist der Anteil drainierter landwirtschaftlich genutzter Flächen?
5. Plant die Bundesregierung über das Gewässerrandstreifenprogramm hinaus auch Förderprogramme zur Umstellung der Landwirtschaft auf umweltverträgliche Anbaumethoden, d. h. ökologische Bewirtschaftung? Wenn ja, ab wann und mit welchem Finanzvolumen?
6. Über welche weiteren Maßnahmenen will die Bundesregierung über das Randstreifenprogramm hinaus den Nährstoffeintrag reduzieren?
7. Erwägt die Bundesregierung durch die Förderung einer Umstellung von Gülle auf Festmist einer Verminderung der Schadstoffeinträge in Gewässern beizukommen?
8. Sieht die Bundesregierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz einen Stopp der Förderung von Drainung vor?
9. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Überdüngung landwirtschaftlich genutzter Flächen, z. B. durch Verbot der Massentierhaltung sowie mehrjährige Sonderkulturen zurückzudrängen?
10. Ist eine Förderung der allgemeinen Reduzierung der chemieintensiven Bewirtschaftung (Drainung, Dünger, Pestizide) auf der gesamten landwirtschaftlichen Fläche vorgesehen?
IV. Nicht im 10-Punkte-Katalog erwähnte Bereiche
1. Welche Alternativen zur Verbrennung von Sonderabfällen auf See verfolgt die Bundesregierung?
2. Welches Programm verfolgt die Bundesregierung zur Ausschöpfung des Vermeidungspotentials für Sonderabfälle, insbesondere für solche aus der chemischen Produktion sowie für CKW-Abfälle aus den verschiedenen Anwendungsbereichen?
3. Liegen der Bundesregierung Abschätzungen vor, in welchem Umfang sich das Sondermüllaufkommen durch verbesserte Technologien in der Abwasserreinigung erhöhen wird, sofern Produktionsumfang und Art der Produkte sowie die Herstellungsverfahren im wesentlichen erhalten bleiben?
4. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit u. a. aufgrund des zu erwartenden höheren Sondermüllaufkommens, derart in die chemische Produktion einzugreifen, daß die Herstellung und Anwendung gefährlicher Stoffe sowie die Anwendung von Verfahren, bei denen gefährliche Stoffe wie, um nur einige zu nennen, Dioxine, Lindan, PCB, PCP als Nebenprodukte entstehen können, generell zu verbieten bzw. drastisch einzuschränken? Wenn ja, für welche Stoffe und Verfahren und bis zu welchem Zeitpunkt?
5. Aufgrund welcher Erkenntnisse geht die Bundesregierung davon aus, daß der „Restgehalt" an gefährlichen Stoffen in den nach dem Stand der Technik gereinigten Abwässern nicht durch Summation, Anreicherung und synergistische Effekte zu einer weiteren Schädigung des Öko-Systems Nord- und Ostsee führen kann?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung nach den Erfahrungen mit DDT, PCB, PCP die ursprüngliche Inten tion des Rheinschutzübereinkommens Chemie sowie der EG-Gewässerschutzrichtlinie, nach der für gefährliche Stoffe Null-Emission anzustreben sind, eine Forderung, die auch von der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet erhoben wird?
7. Aus welchem Grund hält die Bundesregierung keine Maßnahmen zur Senkung der atmosphärischen Schadstoffeinträge in die Nordsee für notwendig?
8. Plant die Bundesregierung gesetzliche Vorschriften, um sicherzustellen, daß Abwässer nicht weiterhin ungeklärt in Gewässer gelangen, und wenn ja, welche?
Fragen46
Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung die von Bundesminister Dr. Töpfer angekündigte Verschärfung der gerade novellierten Ersten Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz dem Bundesrat vorlegen?
In welcher Weise, z. B. durch Finanzierungsprogramm, und in welcher Höhe will die Bundesregierung dazu beitragen, daß die angekündigten Grenzwerte für Phosphat und Ammonium ab dem 1. Januar 1989 eingehalten werden können, was den umgehenden Ausbau der allermeisten vorhandenen Kläranlagen voraussetzt, welcher laut Bundesminister Dr. Töpfer mit einem Investitionsbedarf von 12 Milliarden DM verbunden ist?
Wie groß ist der Anteil kommunaler Kläranlagen, die von der angekündigten neuen Fassung der Ersten Verwaltungsvorschrift erfaßt werden, bei denen die dritte Reinigungsstufe — bereits in Betrieb ist, — derzeit in Bau bzw. — derzeit in Planung ist? Wie groß wird der Anteil der Kläranlagen sein, welcher die verschärften Grenzwerte ab 1. Januar 1989 einhalten kann?
Wie wird der Ausbau der Kläranlagen finanziert, welche Bundes- und Landesmittel stehen zur Verfügung?
Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, ob alle von der Verschärfung der Ersten Verwaltungsvorschrift betroffenen Kommunen die notwendigen Investitionskosten kurzfristig aufbringen können, bzw. in wieviel Fällen gibt es Finanzierungslücken, und wie groß sind diese in den einzelnen Bundesländern?
Welche Verfahren der Nährstoffentfernung strebt die Bundesregierung an?
Wie ist sichergestellt, daß Reststoffe aus diesen Verfahren nicht als Abfall beseitigt werden, sondern der Wiederverwertung zugeführt werden?
Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß beim Kläranlagenausbau Verfahren zur Anwendung kommen, die nicht zur Erhöhung des Abfallaufkommens beitragen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Aus welchem Grund will die Bundesregierung laut dem 10-Punkte-Katalog von Bundesminister Dr. Töpfer darauf verzichten, den Eintrag von Nährstoffen aus der Industrie (Direkteinleiter tragen mit ca. 28 v. H. zur Stickstoffbelastung bei, gegenüber ca. 20 v. H. aus den Haushalten) ab 1. Januar 1989 zu begrenzen, wie dies für kommunale Einleitungen angekündigt wurde?
Aus welchem Grund will die Bundesregierung für die chemische Industrie, die insbesondere große Ammoniummengen in die Gewässer einleitet, im Jahre 1989 noch keine Verwaltungsvorschrift zur Begrenzung der Nährstoffeinleitungen erlassen, wie sie dies für andere Branchen angekündigt hat?
Fühlt sich die Bundesregierung durch die freiwillige Verpflichtung von seiten der chemischen Industrie aus dem Jahre 1987, welche eine Reduzierung der Ammoniumeinleitungen bis zum 1. Januar 1989 um 30 v. H. beinhaltet, „moralisch" verpflichtet, bis zum Abschluß dieser freiwilligen Bemühungen der chemischen Industrie keine gesetzlichen Vorgaben zu machen?
Wie groß waren die Ammoniumeinleitungen der Mitgliedsfirmen des Verbands der chemischen Industrie bei Abschluß der Vereinbarung, und wie groß werden sie Ende 1989 sein?
Aufgrund welcher Erwägungen und technischen Aspekte ist die Denitrifizierung von Abwässern derzeit nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik einzustufen, obwohl dieses Verfahren in der Trinkwasseraufbereitung bereits praktiziert wird?
Aus welchem Grund können erste Verwaltungsvorschriften, in denen der Stand der Technik für die einzelnen Branchen definiert wird, erst im Laufe des Jahres 1989 erlassen werden, wenn in dem Verzeichnis über die Stellungnahme zu dem vom Deutschen Bundestag angenommenen Beschlußvorschlag des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 21. April 1988 (Drucksache 11/2184) steht: „Aufgrund der grundlegenden Arbeiten der o. g. 30 Arbeitsgruppen können die Länder im Einzelfall bereits vor Erlaß von Verwaltungsvorschriften Anforderungen nach dem Stand der Technik stellen. Das geltende Wasserrecht gibt dies her. In Einzelfällen wird auch schon so verfahren"?
Wurde den Ländern und den Kommunen diese Möglichkeit der Vorabinformation über den Stand der Technik offiziell mitgeteilt, oder gehen die angeführten „Einzelfälle" auf das besondere Engagement einzelner in Behörden der Länder und Kommunen zurück?
Für welche Branchen und für welche Stoffe ist der Stand der Technik bereits intern verbindlich definiert, und wie sehen die jeweiligen Mindestanforderungen aus?
Für welche Stoffe und Branchen sind im Laufe der nächsten Monate Informationen über den Stand der Technik beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu erfragen?
In welchen Bundesländern wurden welchen Firmen für welche Schadstoffe bereits Auflagen erteilt, die dem Stand der Technik entsprechen, und ab wann sind diese Auflagen von den jeweiligen Einleitern einzuhalten?
Kann die Bundesregierung den Passus aus ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD „Schadstoffbelastung des Rheins" (Drucksachen 11/2038, 11/2284), ,Im Aktionsprogramm „Rhein" wird ausdrücklich darauf hingewiesen — und dies gilt allgemein —, daß für einzelne dieser prioritären Stoffe in den vergangenen Jahren bei Anwendung des „Standes der Technik" bereits erhebliche Verminderungen erreicht worden sind. Dies gilt vor allem für die wichtigsten Schwermetalle. Auch die Belastung mit Nährstoffen und organischen Stoffen, z. B. leicht und schwer abbaubaren Stoffen, darunter vielen organischen Halogenverbindungen, hat abgenommen,' dahin gehend konkretisieren, daß sie benennt, welche Firmen mit welchen Methoden unter Einhaltung welcher durchschnittlichen Werte welche Abwässer mit welchen Schadstoffen ab welchem Zeitpunkt nach dem Stand der Technik gereinigt haben, wie sich die Reinigungsleistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik für die einzelnen Stoffe im Vergleich dazu verhält, und wie umfangreich die praktischen Erfahrungen mit einem Reinigungsverfahren sein müssen, bis es als allgemein anerkannte Regel der Technik zu gelten hat statt als Stand der Technik?
Wie hoch wird für diese prioritären Stoffe das weitere Verminderungspotential bezüglich der Einleitung in Gewässer eingeschätzt, wenn der Stand der Technik von allen Emittenten dieser Stoffe eingehalten wird?
Wie groß ist der Anteil der Emissionen an Cadmium, Quecksilber, Blei, Zink, Nickel, Arsen, halogenorganischen Verbindungen als AOX, organischer Fracht insgesamt (als CSB) der Direkteinleiter sowie der Indirekteinleiter?
Setzt eine Halbierung der Einleitungen gefährlicher Stoffe in die Nord- und Ostsee die Reinigung des Abwassers nach dem Stand der Technik bei Direkt- und Indirekteinleitern voraus, oder läßt sich die 50prozentige Reduzierung für einzelne Stoffe in erster Linie durch Verschärfungen in einem der Bereiche erzielen?
Der Eintrag welcher Stoffe soll bis 1995 vorrangig reduziert werden?
Welcher Anteil der Indirekteinleiter, die Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen in die Kanalisation einleiten, ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern bisher erfaßt, wann wird die Erfassung in den einzelnen Bundesländern abgeschlossen sein?
Welcher Anteil der erfaßten Indirekteinleiter in den einzelnen Bundesländern hat bisher neue Einleitungsbescheide erhalten?
Welchem Anteil der erfaßten Indirekteinleiter in den einzelnen Bundesländern wurden für welche Schadstoffe bisher Reinigungsanforderungen nach dem Stand der Technik auferlegt?
Ist für alle Stoffe des Entwurfs einer Indirekteinleiterverordnung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) (Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, AOX, wirksames Chlor) der Stand der Technik als Reinigungsanforderung zu stellen, wie sehen die Mindestanforderungen für diese Stoffe nach dem Stand der Technik aus, und welche Reduzierung der Einleitungen für den Indirekteinleiterbereich werden bis 1995 zu erreichen sein?
Liegen der Bundesregierung Abschätzungen vor, ob bzw. mit welchen Lücken die Erfassung der Indirekteinleiter nach dem Entwurf der LAWA Indirekteinleiter all jene Branchen erfaßt, deren Abwässer nach der Abwasserherkunftsverordnung nach dem Stand der Technik zu reinigen sind?
Halten es das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für möglich, durch Anlegen von Gewässerrandstreifen eine effektive Minderung des Nährstoffeintrags in die Gewässer zu erreichen? Wo sollen diese Randstreifen angelegt werden, a) allgemein an allen Oberflächengewässern, b) an speziell erosionsgefährdeten Standorten, c) wie breit sollen die Schutzstreifen jeweils angelegt werden?
Um welchen Anteil lassen sich die Nährstoffabschwemmungen (Stickstoff und Phosphor) sowie Pestizidabschwemmungen in Gewässer durch 10 m bzw. 100 m breite Gewässerrandstreifen vermindern?
Wie hoch sind die Einleitungen durch die Landwirtschaft in die Gewässer a) total, b) prozentual, c) durch Direkteinleitung, d) Einleitung Oberflächenabfluß/-abtrag, e) Einleitung über Drainwässer?
Um welchen Anteil lassen sich die Abschwemmungen bei drainierten Flächen — hier sind bis zu 30 v. H. des aufgebrachten Stickstoffs im Drainagewasser enthalten — verringern, und wie groß ist der Anteil drainierter landwirtschaftlich genutzter Flächen?
Plant die Bundesregierung über das Gewässerrandstreifenprogramm hinaus auch Förderprogramme zur Umstellung der Landwirtschaft auf umweltverträgliche Anbaumethoden, d. h. ökologische Bewirtschaftung? Wenn ja, ab wann und mit welchem Finanzvolumen?
Über welche weiteren Maßnahmenen will die Bundesregierung über das Randstreifenprogramm hinaus den Nährstoffeintrag reduzieren?
Erwägt die Bundesregierung durch die Förderung einer Umstellung von Gülle auf Festmist einer Verminderung der Schadstoffeinträge in Gewässern beizukommen?
Sieht die Bundesregierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz einen Stopp der Förderung von Drainung vor?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Überdüngung landwirtschaftlich genutzter Flächen, z. B. durch Verbot der Massentierhaltung sowie mehrjährige Sonderkulturen zurückzudrängen?
Ist eine Förderung der allgemeinen Reduzierung der chemieintensiven Bewirtschaftung (Drainung, Dünger, Pestizide) auf der gesamten landwirtschaftlichen Fläche vorgesehen?
Welche Alternativen zur Verbrennung von Sonderabfällen auf See verfolgt die Bundesregierung?
Welches Programm verfolgt die Bundesregierung zur Ausschöpfung des Vermeidungspotentials für Sonderabfälle, insbesondere für solche aus der chemischen Produktion sowie für CKW-Abfälle aus den verschiedenen Anwendungsbereichen?
Liegen der Bundesregierung Abschätzungen vor, in welchem Umfang sich das Sondermüllaufkommen durch verbesserte Technologien in der Abwasserreinigung erhöhen wird, sofern Produktionsumfang und Art der Produkte sowie die Herstellungsverfahren im wesentlichen erhalten bleiben?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit u. a. aufgrund des zu erwartenden höheren Sondermüllaufkommens, derart in die chemische Produktion einzugreifen, daß die Herstellung und Anwendung gefährlicher Stoffe sowie die Anwendung von Verfahren, bei denen gefährliche Stoffe wie, um nur einige zu nennen, Dioxine, Lindan, PCB, PCP als Nebenprodukte entstehen können, generell zu verbieten bzw. drastisch einzuschränken? Wenn ja, für welche Stoffe und Verfahren und bis zu welchem Zeitpunkt?
Aufgrund welcher Erkenntnisse geht die Bundesregierung davon aus, daß der „Restgehalt" an gefährlichen Stoffen in den nach dem Stand der Technik gereinigten Abwässern nicht durch Summation, Anreicherung und synergistische Effekte zu einer weiteren Schädigung des Öko-Systems Nord- und Ostsee führen kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung nach den Erfahrungen mit DDT, PCB, PCP die ursprüngliche Inten tion des Rheinschutzübereinkommens Chemie sowie der EG-Gewässerschutzrichtlinie, nach der für gefährliche Stoffe Null-Emission anzustreben sind, eine Forderung, die auch von der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet erhoben wird?
Aus welchem Grund hält die Bundesregierung keine Maßnahmen zur Senkung der atmosphärischen Schadstoffeinträge in die Nordsee für notwendig?
Plant die Bundesregierung gesetzliche Vorschriften, um sicherzustellen, daß Abwässer nicht weiterhin ungeklärt in Gewässer gelangen, und wenn ja, welche?