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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Kosten und Nutzen von "schekker - das Jugendmagazin!"

<span>Kosten des Online-Jugendmagazins &bdquo;schekker&ldquo; u.a. für das Bundespresseamt, Autorenhonorare, Lizenzierung, Durchführung von Workshops, Nutzerkreis und -frequenz, Nutzungsbedingungen und Umgang mit Nutzerdaten, Eigenwerbung der Bundesregierung und journalistische Sorgfaltspflicht, Evaluierung</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

18.11.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1074630. 10. 2008

Kosten und Nutzen von „schekker – das Jugendmagazin!“

der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Petra Sitte, Diana Golze, Cornelia Hirsch, Dr. Lukrezia Jochimsen, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit einigen Jahren ist „schekker – das Jugendmagazin!“ im Netz verfügbar. Das „Jugendonline-Magazin der Bundesregierung“ wird laut Eigenangabe „von Jugendlichen für Jugendliche“ produziert. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) zeichnet sowohl rechtlich im Impressum der Website als auch für die Redaktionsleitung verantwortlich. Des Weiteren sind die „Stiftung Demokratische Jugend“, die „Jugendpresse Deutschland“ und die „Servicestelle Jugendbeteiligung“ mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beteiligt. „Der Schekker hat seinen ganz eigenen Stil“, so behauptet jedenfalls die Eigenwerbung auf der Website. Allerdings stellen sich hinsichtlich der Reichweite, der beabsichtigten Wirkung, der Zielrichtung und der Finanzierung des Onlineangebotes etliche Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Wie hoch sind die gesamten finanziellen Aufwendungen für die Entwicklung und den laufenden Betrieb von „schekker.de“ (Aufschlüsselung nach Jahren seit dem Launch der Website)?

2

Welche Kosten davon trägt das BPA (Aufschlüsselung nach Jahren und Posten seit Bestehen des Angebotes)?

3

Welche anderen Organisationen, Einrichtungen des Bundes, Unternehmen der Privatwirtschaft und Interessensverbände sind an der Organisation, Vermarktung und Verbreitung strukturell oder finanziell beteiligt (Aufschlüsselung nach Art der Aufgabe und Art und Weise der Unterstützung)?

4

In welcher Höhe und für welche Leistung erhält das Unternehmen „werk21“ finanzielle Mittel (Aufschlüsselung nach Aufgabe, Leistung und weiterer Posten pro Monat seit Bestehen der Kooperation)?

Aus welchem Haushaltstitel werden diese Mittel entnommen?

5

Inwieweit wurde der Auftrag mit „werk21“ für den Bereich „Technik und Design“ nach den Vorschriften des Vergaberechtes ordnungsgemäß ausgeschrieben (http://www.bescha.bund.de/nn_663232/DE/Rechtsgrundlagen/node.html?_nnn=true)?

6

Seit wann, und wie lange laufen die Verträge mit „werk21“?

7

Wie viele Personen arbeiten jeweils a) in Vollzeit, b) in Teilzeit, c) mit Dienst- oder Werkverträgen, d) ehrenamtlich für „schekker.de“ (Aufschlüsselung in den genannten Kategorien nach Jahren seit Begründung von „schekker.de“)?

Wie hoch belaufen sich die Personalkosten für diese Personen?

Welchen Kostenanteil davon finanziert das BPA?

8

Unter dem Menüpunkt „redaktion“ auf „schekker.de“ heißt es: „Für jeden veröffentlichten Text zahlen wir ein Artikelhonorar von EUR 25,00.“ Sieht die Bundesregierung die einmalige Honorierung von Artikeln bei „schekker.de“ mit oftmals weit mehr als 5 000 Zeichen im Hinblick auf die Honorarempfehlungen des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) für Online-Journalismus (http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Journalismus_praktisch/Arbeitsfelder/Arbeitsfelder_Freie/Honorare/DJVWissen_2-2008.pdf, PDF-Dokument) als ausreichend an?

9

Werden die Autorinnen und Autoren der Textwerke bei Mehrfachnutzung ihrer Beiträge durch „schekker.de“ zusätzlich bezahlt (Mehrfachnutzung durch Erscheinen auf der Website, Vorhalten in der Datenbank, Newsletter, anderweitige Bewerbung des Angebotes oder durch andere Verbreitungskanäle)?

Wenn nein, warum nicht?

10

Inwieweit bestehen Überlegungen, die Inhalte auf „schekker.de“ unter einer Creative-Commons-Lizenz zu lizenzieren?

Sollten Projekte, die aus der öffentlichen Hand bezahlt und finanziert werden, nicht grundsätzlich unter eine solche Lizenz gestellt werden, damit sie eine möglichst große Verbreitung finden?

11

Wie viele „Workshops für Jugendliche“ haben seit Beginn des Projektes stattgefunden (Auflistung nach Datum und Teilnehmerzahlen)?

12

Welche Inhalte wurden auf diesen Workshops jeweils vermittelt (Auflistung nach Datum des Workshops, Name und beruflicher Qualifikation der Referenten/der Referentinnen und den jeweiligen Inhalten der Workshops)?

13

Nach welchen Kriterien und in welcher Weise werden dazu jeweils die teilnehmenden Jugendlichen ausgewählt und eingeladen?

14

Welches Gremium entscheidet über die Auswahl der Teilnehmerinnen/ Teilnehmer, die zu behandelnden Themen, die Referentinnen oder Referenten und über Ort und Dauer der Veranstaltungen?

15

Inwieweit findet eine Evaluierung und Qualitätskontrolle der Workshops statt?

Wer führt diese durch (Name der Personen und Name der Organisation, Struktur oder Behörde der diese jeweils angehören)?

16

Bewertet die Bundesregierung die Workshops als Erfolg?

Wenn ja, warum?

17

Welche Kosten (gesamt und aufgeschlüsselt nach Posten) sind für diese Workshops seit Beginn des Projektes entstanden?

Wer trägt diese Kosten?

18

Fallen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Teilnahme an einem solchen Workshop Kosten an?

Wenn ja, in welcher Höhe?

19

Wie viele Seitenaufrufe (page impressions) verzeichnet die Website „schekker.de“ (Auflistung pro Monat seit dem Launch des Projektes)?

20

Inwieweit wird das Online-Angebot „schekker.de“ für das Ranking in Suchmaschinen optimiert?

Wenn ja, mit welchen Personen, Organisationen oder Unternehmen arbeitet die Bundesregierung dabei zusammen? (Welche Kosten entstehen dabei? Wer trägt diese?)

Wenn nein, warum nicht?

21

Wie viele Personen erhalten den Newsletter „SchekkerLetter“?

22

Sieht die Bundesregierung den Registrierungsvorgang für den „Schekker-Letter“ mit den deutschen Bestimmungen zum Datenschutz in Übereinstimmung?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

23

Im Rahmen der Anmeldung für den „SchekkerLetter“ heißt es unter „Nutzungsbedingungen“: „Ich verpflichte mich zur wahrheitsgemäßen Angabe der E-Mail-Adresse. Ich versichere, dass ich der Eigentümer dieser E-Mail-Adresse bin und mit dem Empfang der Nachrichten aus dieser Mailingliste einverstanden bin. Ich übernehme die Verantwortung, wenn dies nicht der Fall ist. Zur Sicherheit werden Datum, Uhrzeit und IP-Adresse in der Log-Datei gespeichert.“ Was ist unter der Übernahme der Verantwortung zu verstehen?

Welche rechtlichen Bestimmungen liegen diesem Passus zu Grunde?

In wie vielen Fällen wurden mithilfe der gespeicherten Daten rechtliche Maßnahmen ergriffen?

Wie sahen diese aus?

Wann werden die gespeicherten Daten wieder gelöscht?

24

Werden die durch die Anmeldung für den „SchekkerLetter“ gewonnenen E-Mail-Adressen in irgendeiner Form, die nichts mit der reinen Verwaltung der Adressen für den Newsletter zu tun hat, gespeichert oder für anderweitige Ankündigungen oder politische Werbung verwendet?

25

Wie stark wird das „Artikel-Forum“ auf „schekker.de“ frequentiert?

Wie viele Nutzer beteiligen sich an den Online-Diskussionen (Auflistung nach den jeweiligen Diskussionsthemen und Artikeln)?

26

Wie oft wird der RSS-Feed „Zukunfts-Nachrichten“ abgefragt?

27

Führt die Bundesregierung Statistiken über die Besprechung, Verlinkung und Verbreitung der Artikel bei den unter jedem „Schekker-Artikel“ befindlichen 15 Social-Bookmark-Diensten?

Wenn ja, wie erfolgreich ist diese Werbemethode im konkreten Fall (Auflistung nach Artikeln und Nutzung)?

Wenn nein, warum nicht?

28

Speichert die Bundesregierung die Daten der Besucherinnen und Besucher der Website „schekker.de“?

Wenn ja, welche Daten?

Zu welchem Zweck?

Wann erfolgt eine Löschung?

29

Sieht die Bundesregierung das Impressum von „schekker.de“ (http://www.schekker.de/impressum.html) nach den Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) als rechtssicher an?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

30

Unter der Rubrik „aktuelle Nachrichten“ sollen Neuigkeiten aus Politik und Gesellschaft aus dem Blickwinkel von Jugendlichen veröffentlicht werden. Tatsächlich werden dort lediglich Auszüge und Informationen aus Pressemitteilungen der Bundesregierung und ihren Ministerien veröffentlicht. Diese Berichte könnten als PR-Maßnahmen der Bundesregierung verstanden werden, zumal kritische Positionen (beispielsweise Sicherheitsbedenken bei der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises: http://www.schekker.de/magazin/nachrichten/144335.html) völlig fehlen. Als Quellen „zum Weiterlesen“ wird in diesem Beispiel auf die Webangebote „bundesregierung.de“ und zum Bundesministerium des Innern verwiesen. Sieht die Bundesregierung diese Praxis der Veröffentlichung solcher Informationen in Übereinstimmung mit den Zielen der „Schekker-Workshops“ für die Jugendlichen („Vermittlung journalistischer Grundlagen“)?

Was versteht die Bundesregierung unter „journalistischen Grundlagen“?

Sieht die Bundesregierung in dieser Praxis nicht einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht (definiert im Pressekodex des Deutschen Presserates, http://www.presserat.de/Pressekodex.pressekodex.0.html)?

31

Bewertet die Bundesregierung das Angebot „schekker.de“ als erfolgreich?

Wenn ja, woran wird dies gemessen?

Wenn nein, warum nicht?

32

Welche Rolle spielt das Angebot von „schekker.de“ im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung?

Stellt das Angebot einen jugendgerechten Verbreitungsweg dar?

33

Wie stellt die Bundesregierung die Qualität des Gesamtangebotes von „schekker.de“ sicher?

34

Findet eine Evaluierung des Angebotes statt?

Wenn ja, wie oft?

Durch wen wird diese durchgeführt?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 21. Oktober 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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